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§ 35 InsO

2. Januar 2026

§ 35 InsO

2. Januar 2026

§ 35 InsO – Insolvenzmasse: Ultrakompletter Wiki-Beitrag (Praxisleitfaden) § 35 InsO ist einer der zentralen “Scharnier-Paragrafen” der Insolvenzordnung: Er beantwortet die entscheidende Ausgangsfrage in nahezu jedem Verfahren – was gehört in die Insolvenzmasse und steht damit für die Gläubigerverteilung zur Verfügung, und was gehört nicht dazu (oder fällt später nicht mehr hinein). Für Betroffene (Unternehmer,…