Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor? Wir zeigen es ihnen
Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor – Rechtssicher handeln, Haftungsrisiken vermeiden, Sanierungsoptionen nutzen
Unternehmerische Krisen beginnen selten mit einem Knall. Meist kündigen sie sich leise an: verzögerte Zahlungseingänge, steigende Kosten, wachsende Kreditlinien, zunehmender Druck von Banken oder Lieferanten. Genau hier setzt ein zentraler Begriff des deutschen Insolvenzrechts an: die drohende Zahlungsunfähigkeit.
Wer sie erkennt – und richtig darauf reagiert – kann sein Unternehmen retten. Wer sie ignoriert, riskiert Haftung, Strafverfahren und den vollständigen Kontrollverlust.
Dieser Artikel erklärt umfassend, praxisnah und rechtssicher,
- wann drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt,
- wie sie rechtlich definiert und praktisch geprüft wird,
- welche Pflichten und Handlungsspielräume Geschäftsführer haben,
- wie sich Haftungs- und Strafrisiken vermeiden lassen,
- und welche Sanierungsoptionen rechtzeitig offenstehen.
1. Begriffsklärung: Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein eigenständiger Insolvenzgrund. Sie liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen.
Wichtig:
Es geht nicht um die aktuelle Zahlungsfähigkeit, sondern um eine Prognose in die Zukunft.
Kurzformel:
„Heute noch zahlungsfähig – morgen voraussichtlich nicht mehr.“
2. Gesetzliche Grundlage: § 18 InsO verständlich erklärt
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Dort heißt es sinngemäß:
- Der Schuldner kann einen Insolvenzantrag stellen,
- wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird,
- seine Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen.
Entscheidende Merkmale:
- Prognosebegriff
- kein Zwang, sondern ein Antragsrecht
- Sanierungsfenster, kein Endstadium
3. Abgrenzung: Drohende Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsunfähigkeit
Ein häufiger – und gefährlicher – Fehler ist die Verwechslung dieser beiden Begriffe.
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
- aktuell nicht in der Lage,
- mindestens 10 % der fälligen Verbindlichkeiten zu zahlen,
- dauerhaft (nicht nur kurzfristig).
Antragspflicht für Geschäftsführer!
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- heute noch zahlungsfähig,
- aber zukünftig absehbar zahlungsunfähig,
- basiert auf Liquiditätsprognose.
keine Antragspflicht, aber dringender Handlungsbedarf.
4. Warum drohende Zahlungsunfähigkeit der wichtigste Zeitpunkt ist
Aus anwaltlicher Praxis gilt:
80 % aller erfolgreichen Sanierungen erfolgen vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
Warum?
- Geschäftsführung hat noch volle Kontrolle
- keine Insolvenzverwalter
- keine Stigmatisierung
- Verhandlungen mit Banken & Gläubigern noch möglich
- moderne Sanierungsinstrumente stehen offen
Wer wartet, bis es „nicht mehr geht“, hat meist schon verloren.
5. Wie wird drohende Zahlungsunfähigkeit geprüft?
Kerninstrument: Die Liquiditätsplanung
Eine rechtssichere Prüfung erfolgt über eine Liquiditätsstatus- und Liquiditätsplanrechnung.
Üblicher Prognosezeitraum:
- mindestens 12 Monate
- bei Sanierungen häufig 18–24 Monate
Bestandteile:
- Anfangsliquidität
- sichere Einnahmen
- wahrscheinliche Einnahmen
- fixe Ausgaben
- variable Ausgaben
- Kreditrückführungen
- Steuerzahlungen
- Sozialabgaben
6. Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit konkret vor?
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn:
- innerhalb des Prognosezeitraums
- eine Liquiditätslücke entsteht,
- die nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden kann.
Typische Warnsignale:
- dauerhaft negative Liquiditätsentwicklung
- steigende Kontokorrent-Auslastung
- Zahlungen nur noch mit Verzögerung möglich
- Stundungen häufen sich
- Steuerzahlungen werden geschoben
- Gehälter werden „auf Kante“ gezahlt
7. Praxisbeispiel: Wann droht Zahlungsunfähigkeit?
Ausgangslage:
- Unternehmen heute liquide
- Liquiditätsreserve: 150.000 €
- Monatlicher Cashflow: –20.000 €
Prognose:
- in 7–8 Monaten Liquiditätslücke
- keine gesicherten neuen Einnahmen
- Bank signalisiert Zurückhaltung
Ergebnis:
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor.
8. Rechtliche Bedeutung für Geschäftsführer
Kein Antragspflicht – aber Haftungsfalle!
Viele Geschäftsführer glauben:
„Wenn keine Antragspflicht besteht, kann ich abwarten.“
Falsch.
Ab Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit gelten:
- gesteigerte Sorgfaltspflichten
- Pflicht zur laufenden Liquiditätsüberwachung
- Pflicht zur Prüfung von Sanierungsoptionen
- Pflicht zur Vermeidung existenzvernichtender Maßnahmen
9. Haftungsrisiken trotz drohender Zahlungsunfähigkeit
Auch ohne Antragspflicht drohen erhebliche Risiken:
Zivilrechtlich:
- Geschäftsführerhaftung wegen Pflichtverletzung
- Haftung für verbotene Zahlungen
- Innenhaftung gegenüber Gesellschaft
- Außenhaftung gegenüber Gläubigern
Strafrechtlich:
- Insolvenzverschleppung (bei Fehleinschätzung)
- Bankrottdelikte
- Untreue
- Vorenthalten von Sozialabgaben
- Steuerstraftaten
10. Typische Fehler von Geschäftsführern
- Keine strukturierte Liquiditätsplanung
- Verlassen auf Bauchgefühl
- Hoffen auf „den einen Auftrag“
- Verschleppen unangenehmer Entscheidungen
- Zu späte Einbindung von Beratern
- Vermischung privater und betrieblicher Mittel
- Unkoordinierte Zahlungen an einzelne Gläubiger
11. Welche Optionen bestehen bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Jetzt kommt der entscheidende Vorteil:
Drohende Zahlungsunfähigkeit eröffnet Handlungsspielräume.
Mögliche Wege:
- außergerichtliche Sanierung
- Restrukturierung
- Vergleichslösungen
- StaRUG-Verfahren
- vorbereitete Insolvenz
- Schutzschirm
- Insolvenz in Eigenverwaltung
Welche Option passt, hängt von:
- Branche
- Unternehmensgröße
- Gläubigerstruktur
- Zeitdruck
- Sanierungsfähigkeit
ab.
12. Warum frühe anwaltliche Beratung entscheidend ist
Ein spezialisierter Insolvenzrechtsanwalt:
- prüft objektiv den Status
- erstellt rechtssichere Prognosen
- schützt Geschäftsführer vor Haftung
- strukturiert Verhandlungen
- wahrt Vertraulichkeit
- entwickelt belastbare Sanierungsstrategien
Je früher – desto größer die Chancen.
13. Drohende Zahlungsunfähigkeit und Banken
Banken reagieren sensibel auf Krisensignale.
Wichtig:
- keine unüberlegten Offenlegungen
- strategische Kommunikation
- saubere Zahlen
- klare Sanierungslogik
Ein falsch formulierter Satz kann:
- Kreditlinien kippen
- Kündigungen auslösen
- Sicherheiten verwerten
14. Verhältnis zu Gesellschaftern
Auch Gesellschafter haben:
- Informationsrechte
- Mitwirkungspflichten
- Haftungsrisiken (z. B. bei Darlehen)
Frühe Strukturierung verhindert:
- Vertrauensverlust
- Eskalation
- persönliche Konflikte
15. Dokumentation: Ihr wichtigster Schutz
Alles, was nicht dokumentiert ist, gilt rechtlich als nicht geschehen.
Wichtig sind:
- Liquiditätspläne
- Protokolle
- Entscheidungsgrundlagen
- externe Stellungnahmen
- laufende Aktualisierungen
Diese Unterlagen sind später:
- Ihre Verteidigung
- Ihr Haftungsschutz
- Ihre Glaubwürdigkeit
16. Wann wird drohende Zahlungsunfähigkeit zur Zahlungsunfähigkeit?
Der Übergang ist oft schleichend.
Spätestens wenn:
- fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können
- Liquiditätslücke > 10 % entsteht
- keine kurzfristige Beseitigung möglich ist
Zahlungsunfähigkeit liegt vor.
Antragspflicht beginnt sofort.
17. Warum Abwarten fast immer falsch ist
In der Praxis sehen wir:
- verspätete Anträge
- verlorene Sanierungsoptionen
- persönliche Haftung
- strafrechtliche Ermittlungen
Nicht die Krise ist das Problem – sondern der falsche Umgang damit.
18. Für wen ist dieser Zeitpunkt besonders kritisch?
- Geschäftsführer von GmbHs
- Vorstände von AGs
- Geschäftsführer von UG (haftungsbeschränkt)
- faktische Geschäftsführer
- Gesellschafter-Geschäftsführer
Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer unterschätzen häufig:
- persönliche Haftungsrisiken
- strafrechtliche Dimensionen
19. Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Drohende Zahlungsunfähigkeit = Prognoseproblem
- Noch kein Antrag – aber akuter Handlungsbedarf
- Liquiditätsplanung ist entscheidend
- Frühzeitige Beratung schützt vor Haftung
- Sanierungschancen sind jetzt am größten
- Abwarten ist fast immer der größte Fehler
20. Wer jetzt handelt, kann sein Unternehmen retten
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist kein Scheitern, sondern ein Warnsignal.
Ein Signal, das Unternehmern Zeit gibt – aber nur, wenn sie sie nutzen.
Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lassen sich:
- Unternehmen stabilisieren
- Haftungsrisiken vermeiden
- Existenzen schützen
- Perspektiven schaffen
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
FAQ „Drohende Zahlungsunfähigkeit“ – speziell für Geschäftsführer
Praxisnah. Haftungsrelevant. Geschäftsführer-fokussiert.
Die folgenden Fragen und Antworten sind gezielt auf die rechtlichen, persönlichen und strategischen Risiken von Geschäftsführern zugeschnitten – insbesondere bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG.
Grundverständnis & Einordnung
1. Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit konkret für mich als Geschäftsführer?
Sie bedeutet, dass Ihr Unternehmen voraussichtlich künftig seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Für Sie heißt das: erhöhte Sorgfaltspflichten, Dokumentationspflichten und Handlungsdruck – auch ohne Insolvenzantragspflicht.
2. Bin ich bei drohender Zahlungsunfähigkeit bereits verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen?
Nein. Es besteht keine Antragspflicht, sondern nur ein Antragsrecht. Dennoch müssen Sie aktiv prüfen, steuern und dokumentieren.
3. Warum ist drohende Zahlungsunfähigkeit für Geschäftsführer gefährlich?
Weil Fehleinschätzungen schnell in Zahlungsunfähigkeit umschlagen können – mit Insolvenzantragspflicht, Haftung und Strafbarkeit.
4. Reicht mein Bauchgefühl zur Beurteilung aus?
Nein. Maßgeblich ist eine objektive, nachvollziehbare Liquiditätsprognose. Bauchgefühl schützt nicht vor Haftung.
5. Ab wann muss ich mich als Geschäftsführer intensiv mit § 18 InsO beschäftigen?
Sobald Liquiditätsengpässe absehbar sind oder Sie Zahlungen nur noch mit Verzögerung leisten können.
Liquiditätsprüfung & Prognose
6. Wie erkenne ich drohende Zahlungsunfähigkeit rechtssicher?
Durch eine Liquiditätsplanung über mindestens 12 Monate, die eine zukünftige Liquiditätslücke zeigt.
7. Muss ich diese Planung selbst erstellen?
Sie können – sollten aber fachkundige Hilfe einbeziehen. Fehlerhafte Planungen sind haftungsrelevant.
8. Welche Zahlen muss ich prüfen?
- Kontostände
- Forderungseingänge
- laufende Fixkosten
- Kreditrückführungen
- Steuern & Sozialabgaben
- geplante Investitionen
9. Reicht eine einfache Excel-Liste?
Nur, wenn sie vollständig, realistisch und regelmäßig aktualisiert wird.
10. Wie oft muss ich die Liquiditätsplanung aktualisieren?
In der Krise: monatlich, teilweise wöchentlich.
Haftung & persönliche Risiken
11. Hafte ich persönlich bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Ja – bei Pflichtverletzungen, Fehlentscheidungen oder fehlender Überwachung.
12. Auch ohne Insolvenzantragspflicht?
Ja. Haftung entsteht nicht erst mit Antragspflicht.
13. Wofür hafte ich konkret?
- Zahlungen ohne Sanierungsaussicht
- Pflichtverletzungen
- verspätete Reaktion
- mangelhafte Organisation
- falsche Priorisierung von Gläubigern
14. Kann ich mich auf meine Steuerberater oder Buchhalter berufen?
Nein vollständig. Die Gesamtverantwortung liegt bei Ihnen.
15. Bin ich strafbar, wenn ich falsch einschätze?
Ja, wenn aus Fehleinschätzung Insolvenzverschleppung wird.
Zahlungen & Verhalten in der Krise
16. Darf ich weiter Rechnungen bezahlen?
Ja – aber nur, wenn sie betriebsnotwendig sind und der Sanierung dienen.
17. Darf ich einzelne Gläubiger bevorzugen?
Gefährlich. Gläubigerbenachteiligung kann Haftung und Strafbarkeit auslösen.
18. Darf ich mein Geschäftsführergehalt weiter beziehen?
Grundsätzlich ja – aber angemessen und dokumentiert.
19. Darf ich Gesellschafterdarlehen zurückzahlen?
Extrem riskant. Meist haftungsrelevant.
20. Darf ich neue Kredite aufnehmen?
Nur, wenn sie realistisch zur Sanierung beitragen – sonst Betrugsrisiko.
Banken, Gesellschafter & Außenwirkung
21. Muss ich Banken über drohende Zahlungsunfähigkeit informieren?
Nicht automatisch – aber strategisch klug vorbereitet.
22. Was passiert, wenn Banken davon erfahren?
Kreditlinien können gekürzt oder gekündigt werden – falsche Kommunikation ist gefährlich.
23. Muss ich Gesellschafter informieren?
Ja. Unterlassene Information kann Innenhaftung auslösen.
24. Muss ich Mitarbeiter informieren?
Noch nicht zwingend – aber vorbereitet sein.
25. Sollte ich Lieferanten informieren?
Nur strategisch – unüberlegte Offenlegung schadet.
Sanierungsoptionen
26. Welche Optionen habe ich bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
- außergerichtliche Sanierung
- Restrukturierung
- Vergleichslösungen
- StaRUG
- vorbereitete Insolvenz
- Schutzschirm
- Eigenverwaltung
27. Was ist der größte Vorteil dieses Zeitpunkts?
Sie behalten Steuerung, Initiative und Gestaltungsspielraum.
28. Wann ist eine Sanierung realistisch?
Wenn ein tragfähiges Geschäftsmodell besteht und Zeit bleibt.
29. Wann sollte ich über ein Insolvenzverfahren nachdenken?
Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern oder Zeitdruck entsteht.
30. Ist frühe Insolvenz immer ein Fehler?
Nein. Zu spät ist der Fehler.
Dokumentation & Absicherung
31. Warum ist Dokumentation so wichtig?
Sie schützt Sie vor Haftung, Strafverfahren und späteren Vorwürfen.
32. Was muss ich dokumentieren?
- Liquiditätsstatus
- Prognosen
- Entscheidungen
- externe Beratung
- Sanierungsüberlegungen
33. Reichen interne Protokolle?
Besser: externe fachliche Stellungnahmen.
34. Wie lange sollte ich Unterlagen aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre.
Typische Irrtümer von Geschäftsführern
35. „Solange ich zahlen kann, ist alles gut.“ – stimmt das?
Nein. Entscheidend ist die Zukunft.
36. „Ich warte noch einen Monat.“ – gefährlich?
Ja. Ein Monat kann über Haftung oder Rettung entscheiden.
37. „Ich rette das mit einem Großauftrag.“ – zulässig?
Nur, wenn der Auftrag sicher und zeitnah zahlungswirksam ist.
38. „Berater kosten nur Geld.“ – richtig?
Falsch. Nicht-Beratung kostet meist die Existenz.
Zeitpunkt & Eskalation
39. Wann wird aus drohender Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit?
Wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können.
40. Wie schnell kann das passieren?
Oft innerhalb weniger Wochen.
41. Ab wann beginnt die Insolvenzantragspflicht?
Sofort mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
42. Was passiert, wenn ich zu spät handle?
- persönliche Haftung
- Strafverfahren
- Kontrollverlust
- Insolvenzverwalter
Abschließende Geschäftsführer-Fragen
43. Ist drohende Zahlungsunfähigkeit ein persönliches Versagen?
Nein. Aber Nicht-Handeln ist es.
44. Kann ich mein Unternehmen noch retten?
In vielen Fällen: ja – wenn früh gehandelt wird.
45. Was ist mein wichtigster nächster Schritt?
Eine vertrauliche, rechtssichere Prüfung Ihrer Liquiditätslage.
46. Warum sollte ich einen spezialisierten Insolvenzrechtsanwalt einschalten?
Weil es nicht nur um Zahlen geht, sondern um Haftung, Strafrecht und Strategie.
47. Wie schnell sollte ich reagieren?
Jetzt. Nicht erst, wenn es zu spät ist.
Hinweis für Geschäftsführer
Dieser FAQ-Block ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Gerade bei drohender Zahlungsunfähigkeit entscheiden Details und Timing über Haftung oder Rettung.
Grundlagen & rechtliche Einordnung
1. Was ist drohende Zahlungsunfähigkeit in einem Satz?
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich künftig seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
2. Wo ist drohende Zahlungsunfähigkeit gesetzlich geregelt?
In § 18 InsO.
3. Ist drohende Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund?
Ja – ein fakultativer Insolvenzgrund.
4. Besteht bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantragspflicht?
Nein. Es besteht nur ein Antragsrecht, keine Pflicht.
5. Warum ist drohende Zahlungsunfähigkeit trotzdem hochgefährlich?
Weil sie oft unbemerkt in Zahlungsunfähigkeit umschlägt – mit Haftungs- und Strafrisiken.
Abgrenzung & Verständnis
6. Worin liegt der Unterschied zur Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit betrifft die Gegenwart, drohende Zahlungsunfähigkeit die Zukunft.
7. Kann ein Unternehmen heute zahlungsfähig und trotzdem gefährdet sein?
Ja – genau das ist der typische Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
8. Ist drohende Zahlungsunfähigkeit messbar oder nur Einschätzung?
Sie ist rechnerisch und prognostisch messbar.
9. Reicht ein Liquiditätsengpass aus?
Nein – entscheidend ist eine nachhaltige, nicht schließbare Liquiditätslücke.
10. Spielt die Ursache der Krise eine Rolle?
Nein – nur die Zahlungsfähigkeit ist maßgeblich.
Liquiditätsprüfung & Prognose
11. Wie prüft man drohende Zahlungsunfähigkeit rechtssicher?
Durch eine Liquiditätsplanung mit Zukunftsprognose.
12. Über welchen Zeitraum muss geplant werden?
Mindestens 12 Monate, oft 18–24 Monate.
13. Welche Zahlen sind zwingend erforderlich?
- Liquiditätsbestand
- sichere & wahrscheinliche Einnahmen
- fällige Verbindlichkeiten
- Steuern & Sozialabgaben
- Kreditverpflichtungen
14. Reicht die BWA dafür aus?
Nein – sie ist vergangenheitsorientiert.
15. Muss ich diese Planung schriftlich dokumentieren?
Ja – fehlende Dokumentation ist haftungsrelevant.
Pflichten des Geschäftsführers
16. Welche Pflichten treffen mich ab Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit?
- Überwachungspflicht
- Planungspflicht
- Entscheidungs- & Dokumentationspflicht
17. Muss ich aktiv Sanierungsoptionen prüfen?
Ja – Untätigkeit kann Haftung auslösen.
18. Darf ich einfach abwarten?
Nein – Abwarten gilt als Pflichtverletzung.
19. Muss ich externe Berater einschalten?
Nicht zwingend – aber dringend anzuraten.
20. Hafte ich für falsche Prognosen?
Ja – bei grob fahrlässiger oder unrealistischer Planung.
Haftung & Strafbarkeit
21. Kann ich persönlich haften, obwohl keine Antragspflicht besteht?
Ja.
22. Für welche Schäden hafte ich typischerweise?
- Gläubigerschäden
- Masseschmälerung
- verbotene Zahlungen
23. Ab wann droht Insolvenzverschleppung?
Ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
24. Kann eine Fehleinschätzung strafbar sein?
Ja – wenn sie nicht vertretbar ist.
25. Bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer stärker gefährdet?
Ja – wegen Interessenkonflikten und Nähe zu Gesellschaftsmitteln.
Zahlungen & Verhalten in der Krise
26. Darf ich weiter laufende Rechnungen bezahlen?
Ja – wenn sie betriebsnotwendig sind.
27. Darf ich Steuern und Sozialabgaben aufschieben?
Extrem gefährlich – hier drohen Strafverfahren.
28. Darf ich einzelne Gläubiger bevorzugen?
Nein – Gläubigerbenachteiligung ist haftungsrelevant.
29. Darf ich mir weiterhin Gehalt zahlen?
Ja – aber nur angemessen und dokumentiert.
30. Darf ich Gesellschafterdarlehen zurückzahlen?
In der Regel nein – hohes Haftungsrisiko.
Banken, Investoren & Kommunikation
31. Muss ich Banken informieren?
Nicht automatisch – aber strategisch vorbereitet.
32. Kann eine Offenlegung Kredite gefährden?
Ja – unkoordinierte Kommunikation ist riskant.
33. Darf ich neue Kredite aufnehmen?
Nur, wenn sie realistisch zur Sanierung beitragen.
34. Muss ich Gesellschafter informieren?
Ja – sonst droht Innenhaftung.
35. Muss ich Mitarbeiter informieren?
Noch nicht zwingend – aber Vorbereitung ist ratsam.
Sanierungsoptionen
36. Welche Optionen bestehen bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
- außergerichtliche Sanierung
- Restrukturierung
- StaRUG
- Schutzschirm
- Eigenverwaltung
37. Ist das StaRUG nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich?
Ja – genau dafür wurde es geschaffen.
38. Wann ist eine Sanierung realistisch?
Bei tragfähigem Geschäftsmodell und ausreichend Zeit.
39. Wann ist Insolvenz trotzdem sinnvoll?
Wenn sie frühzeitig und gesteuert erfolgt.
40. Was ist der größte Vorteil dieses Zeitpunkts?
Sie behalten Kontrolle und Gestaltungsmacht.
Dokumentation & Beweislast
41. Warum ist Dokumentation so entscheidend?
Weil Sie später die Beweislast tragen.
42. Was sollte zwingend dokumentiert werden?
- Liquiditätsstatus
- Prognosen
- Entscheidungen
- Beratungen
43. Reichen interne Notizen?
Besser sind externe Stellungnahmen.
44. Wie lange sollte ich Unterlagen aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre.
Typische Irrtümer
45. „Solange ich zahlen kann, ist alles okay.“ – richtig?
Nein – die Zukunft ist entscheidend.
46. „Ein großer Auftrag wird alles lösen.“ – zulässig?
Nur bei überwiegender Eintrittswahrscheinlichkeit.
47. „Mein Steuerberater regelt das.“ – korrekt?
Nein – die Verantwortung liegt bei Ihnen.
48. „Insolvenz ist immer das Ende.“ – stimmt das?
Nein – oft ist sie der Neuanfang.
Übergang zur Zahlungsunfähigkeit
49. Wann kippt drohende Zahlungsunfähigkeit in Zahlungsunfähigkeit?
Wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können.
50. Gibt es einen festen Prozentsatz?
Ja – ca. 10 % Liquiditätslücke bei Dauerhaftigkeit.
51. Wie schnell kann das passieren?
Innerhalb weniger Wochen.
52. Ab wann läuft die Insolvenzantragsfrist?
Sofort mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
Abschließende Geschäftsführer-Fragen – Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor
53. Ist drohende Zahlungsunfähigkeit ein persönliches Scheitern?
Nein – aber Nicht-Handeln ist es.
54. Kann ich mein Unternehmen jetzt noch retten?
Sehr oft: ja.
55. Was ist mein wichtigster nächster Schritt?
Eine vertrauliche, rechtssichere Statusprüfung.
56. Warum ein spezialisierter Insolvenzrechtsanwalt?
Weil es um Haftung, Strafrecht und Strategie geht.
57. Wie schnell sollte ich reagieren?
Sofort.
58. Was kostet mich zu spätes Handeln?
Oft: Unternehmen, Vermögen, Reputation.
59. Kann frühes Handeln mich persönlich schützen?
Ja – rechtzeitig richtig handeln ist der beste Haftungsschutz.
60. Was ist die größte Gefahr bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Sie zu ignorieren oder zu verharmlosen.

