So läuft Ihr Erstgespräch mit uns ab

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info@Anwalt-Insolvenzrecht24.de

Ein Erstgespräch mit uns ist kein Verkaufsgespräch, sondern eine klare, strukturierte Ersteinschätzung Ihrer unternehmerischen Situation.
In einem vertraulichen Telefonat klären wir gemeinsam, wo Ihr Unternehmen aktuell steht, welche rechtlichen Risiken bestehen – und welche realistischen Handlungsoptionen Sie jetzt haben.

Damit wir Sie rechtssicher, ehrlich und zielführend beraten können, führen wir Sie Schritt für Schritt durch einen bewährten Fragenkatalog. Dieser ist so aufgebaut, dass wir innerhalb kurzer Zeit erkennen, ob eine Sanierung, ein Exit, eine geordnete Beendigung oder sofortiges Handeln zur Haftungsvermeidung erforderlich ist.

Sie müssen sich nicht vorbereiten, keine Unterlagen bereithalten und keine juristischen Vorkenntnisse mitbringen.
Wir stellen die richtigen Fragen – klar, verständlich und ohne Druck.

Ziel des Erstgesprächs ist es, Ihnen:

  • eine ehrliche Ersteinschätzung zu geben,
  • persönliche Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen,
  • und Ihnen einen klaren nächsten Schritt aufzuzeigen – unabhängig davon, ob und wie es weitergeht.

Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit.

Ihr Vorteil:

Sie erhalten Orientierung statt Unsicherheit – und wissen nach dem Gespräch, wo Sie stehen und was jetzt wirklich sinnvoll ist.

Erstgespräch – Strukturierter Fragenkatalog für Unternehmer / Geschäftsführer

A. Gesprächseinordnung & Legitimation

  1. Mit wem spreche ich aktuell?
    (Name, Funktion, Entscheidungsbefugnis)
  2. Sind Sie gesetzlicher Vertreter des Unternehmens oder bevollmächtigt, Auskunft zu geben?
  3. Gibt es weitere entscheidungsrelevante Personen (Mitgeschäftsführer, Gesellschafter, Beirat)?

B. Unternehmensdaten (Grundlage der rechtlichen Prüfung)

  1. Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
  2. Wo befindet sich der satzungsmäßige Sitz des Unternehmens?
  3. Seit wann besteht das Unternehmen?
  4. Wer sind die Gesellschafter (Beteiligungsquoten)?
    • Liegt eine aktuelle Gesellschafterliste vor?

C. Anlass & Zielrichtung

  1. Was ist der konkrete Anlass für Ihren Anruf heute?
  2. Welches Ziel verfolgen Sie aktuell primär?
    • ☐ Fortführung / Sanierung
    • ☐ Verkauf / Exit
    • ☐ Geordnete Beendigung
    • ☐ Noch offen / unklar
  3. Gibt es einen zeitlichen Druck (Fristen, Drohungen, Termine)?

D. Geschäftsmodell & wirtschaftliche Lage

  1. Womit erzielt das Unternehmen aktuell Umsätze?
  2. Gibt es regelmäßige Einnahmen oder nur projektbezogene Umsätze?
  3. Decken die laufenden Einnahmen derzeit die laufenden Ausgaben?
  4. Seit wann bestehen Liquiditätsengpässe?
  5. Gab es in den letzten Monaten außerordentliche Ereignisse (Kundenverlust, Kostenexplosion, Krankheit, Marktbruch)?

E. Krise & Ursachenanalyse

  1. Befindet sich das Unternehmen nach Ihrer Einschätzung in einer Krise?
  • ☐ Liquiditätskrise
  • ☐ Ertragskrise
  • ☐ Struktur-/Marktkrise
  1. Was ist aus Ihrer Sicht die Hauptursache der Krise?
  2. Wurden bereits Gegenmaßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche?

F. Finanzierung & Gläubigerstruktur

  1. Bestehen Fremdfinanzierungen?
  • ☐ Banken
  • ☐ Gesellschafterdarlehen
  • ☐ Private Dritte
  1. Gibt es Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen)?
  2. Wie viele Gläubiger gibt es insgesamt (ca.)?
  3. Gibt es Hauptgläubiger mit dominierender Forderungshöhe?

G. Zahlungsfähigkeit & Insolvenzreife (Kernblock)

  1. Können aktuell alle fälligen Verbindlichkeiten vollständig bezahlt werden?
  2. Ist absehbar, dass dies auch in den nächsten 3–6 Monaten möglich ist?
  3. Ist das Unternehmen voraussichtlich in den kommenden 24 Monaten in der Lage, die bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen?
  4. Werden aktuell Zahlungen priorisiert oder gestundet?

H. Zwangsvollstreckung & rechtliche Eskalation

  1. Bestehen vollstreckbare Titel gegen das Unternehmen?
  2. Gab es bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?
  • ☐ Kontopfändung
  • ☐ Sachpfändung
  • ☐ Gerichtsvollzieher
  1. Waren diese Maßnahmen erfolglos oder teilweise erfolgreich?

I. Insolvenzantrag & Vorverfahren

  1. Wurde bereits ein Insolvenzantrag gestellt?
  • ☐ Nein
  • ☐ Ja, durch das Unternehmen
  • ☐ Ja, durch einen Gläubiger
  1. Falls ja:
  • Wann?
  • Bei welchem Gericht?
  • Gab es Rückfragen oder Beschlüsse?

J. Mitarbeiter & operative Abhängigkeiten

  1. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell beschäftigt?
  • ☐ Vollzeit
  • ☐ Teilzeit
  • ☐ Minijob / Freelancer
  1. Bestehen Lohnrückstände oder drohende Kündigungen?
  2. Ist der Geschäftsbetrieb ohne bestimmte Schlüsselpersonen gefährdet?

K. Abschluss & Erwartungsmanagement

  1. Was erwarten Sie konkret von unserer Unterstützung?
  2. Gibt es Unterlagen, die kurzfristig verfügbar sind?
  • BWA
  • OP-Liste
  • Kontoauszüge
  • Verträge
  1. Sind Sie bereit, zeitnah Entscheidungen zu treffen, wenn dies rechtlich erforderlich ist?

Erstgespraech_Fragenkatalog_Unternehmen Download Link

Bitte ausfüllen und per eMail mit Ihren Kontaktdaten zumailen an unsere eMail Adresse info@Anwalt-Insolvenzrecht24.de

Zweitgespräch mit unserem Spezialisten für Insolvenzrecht, StaRUG, Esug etc.

(Strukturiertes Orientierungs- & Entscheidungsgespräch)

Wann kommt dieses Gespräch zustande?

Wenn im Erstkontakt deutlich wird, dass Ihr Anliegen ernsthaft, zeitkritisch und rechtlich relevant ist, bieten wir Ihnen ein vertiefendes Orientierungsgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Insolvenzrecht an.

Dieses Gespräch dient nicht der allgemeinen Beratung, sondern einer konkreten rechtlichen Einordnung Ihrer Situation.

Ziel des Orientierungsgesprächs

  • Klare Einordnung Ihrer aktuellen Lage (wirtschaftlich & rechtlich)
  • Darstellung realistischer Handlungsoptionen (Sanierung, Fortführung, Exit, Insolvenzantrag)
  • Aufzeigen von Haftungsrisiken und Fristen
  • Transparente Darstellung von Vorgehensweisen, Zeitachsen und Kosten
  • Entscheidung, ob Sie ein konkretes Angebot für ein weiterführendes, kostenpflichtiges Mandat wünschen

Rahmenbedingungen des Orientierungsgesprächs

  • Dauer: ca. 60 Minuten
  • Format: Videocall (z. B. Zoom oder vergleichbar)
  • Aufzeichnung:
    • Das Gespräch wird aufgezeichnet
    • Die Aufzeichnung wird nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt
  • Teilnehmer:
    • Bis zu 2 Teilnehmer inklusive
    • Ab dem 3. Teilnehmer: 197,00 € brutto pro zusätzlicher Person
  • Terminwahl:
    • Frei wählbar über unseren Online-Kalender
    • Terminbuchung bequem und ohne Rücksprache möglich

Kosten Zweitgespräch / Orientierungsgespräch

  • Pauschalpreis: 200 € brutto
  • Keine versteckten Kosten
  • Keine automatische Mandatsbindung

Erfassung der notwendigen Daten (automatisiert möglich)

Für die Vorbereitung des Gesprächs erfassen wir vorab:

Unternehmensdaten

  1. Firmenname
  2. Anschrift
  3. E-Mail-Adresse

Teilnehmer
4. Vor- und Nachname
5. Funktion / Rolle im Unternehmen

Die Erfassung kann vollständig über eine Eingabemaske erfolgen.

Ablauf nach Ihrer Zustimmung

  1. Zusendung eines Angebots per E-Mail, bestehend aus:
    • Vergütungsvereinbarung für das Orientierungsgespräch
    • Datenschutzhinweisen (DSGVO)
    • Rechnung
    • Link zur freien Terminauswahl
  2. Annahme des Angebots durch Überweisung der Kostenpauschale
  3. Nach Zahlungseingang:
    • Automatische oder manuelle Zusendung des Videokonferenz-Links
    • Terminbestätigung
  4. Durchführung des Gesprächs
  5. Bereitstellung der Aufzeichnung nach dem Termin

Ihr Vorteil

Sie investieren einmal klar kalkulierbar, erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und können danach informiert und ohne Zeitdruck entscheiden, wie es weitergeht.

Diskret. Klar. An Ihrer Seite.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen braucht es keine öffentlichen Lösungen, sondern vertrauliche Gespräche, klare Entscheidungen und einen erfahrenen Begleiter, der Ihre Situation versteht.
Wir behandeln jedes Mandat mit strikter Diskretion, führen Sie persönlich und strukturiert durch diese herausfordernde Phase und bleiben an Ihrer Seite, bis eine tragfähige Lösung gefunden ist – rechtlich sauber, strategisch durchdacht und mit dem klaren Ziel, Schaden zu begrenzen und Perspektiven zu schaffen.

Warum ist das Zweitgespräch bzw. Orientierungsgespräch kostenpflichtig?

Das Orientierungsgespräch ist keine allgemeine Erstberatung, sondern eine konkrete rechtliche Analyse Ihrer individuellen Situation durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Insolvenzrecht.

Bereits in diesem Gespräch werden:

  • Ihre wirtschaftliche Lage rechtlich eingeordnet,

  • mögliche Haftungsrisiken identifiziert,

  • Handlungsoptionen strukturiert aufgezeigt,

  • und erste strategische Entscheidungen vorbereitet, die für Geschäftsführer und Unternehmer weitreichende Folgen haben können.

Diese Leistung erfordert Vorbereitung, Erfahrung und persönliche Verantwortung des Anwalts.
Aus rechtlichen und berufsrechtlichen Gründen ist eine solche qualifizierte Einzelfallprüfung nicht als kostenlose Leistung möglich.

Der Pauschalpreis schafft dabei Transparenz und Fairness:

  • klare Kosten,

  • definierter Leistungsumfang,

  • keine automatische Mandatsbindung.

Sie investieren nicht in ein Verkaufsgespräch, sondern in Klarheit, Sicherheit und eine belastbare Entscheidungsgrundlage – oft zu einem Zeitpunkt, an dem falsche oder verspätete Entscheidungen erhebliche persönliche Konsequenzen haben können.

Kurz gesagt:

Dieses Gespräch ist kostenpflichtig, weil es Substanz hat – und weil Ihre Situation eine ernsthafte, verantwortungsvolle rechtliche Begleitung verdient.