Welches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren passt zu mir?
Welches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren passt zu mir?
Die kompakte 1-Seiten-Übersicht für Unternehmer & Geschäftsführer
Diese Seite hilft Ihnen, schnell, rechtssicher und strategisch das passende Verfahren einzuordnen. Sie ersetzt keine Beratung – gibt Ihnen aber die entscheidende Orientierung, bevor Haftungs- oder Strafbarkeitsrisiken entstehen.
Schritt 1: Wo stehen Sie aktuell?
Beantworten Sie die Fragen ehrlich – Zeit ist der wichtigste Faktor.
A) Ich bin noch nicht zahlungsunfähig
- Rechnungen können aktuell noch bezahlt werden
- Liquiditätsengpass zeichnet sich ab
- Banken, Investoren oder Gesellschafter machen Druck
Dann prüfen Sie: StaRUG
B) Ich bin drohend zahlungsunfähig oder überschuldet
- Liquidität reicht nur noch wenige Monate
- Sanierung ist geplant, aber braucht Ruhe & Schutz
- Insolvenz soll vorbereitet, nicht „überrollt“ werden
Dann prüfen Sie: Schutzschirmverfahren
C) Ich bin zahlungsunfähig oder insolvenzreif
- Rechnungen bleiben liegen
- Vollstreckungen drohen oder laufen
- Insolvenzantragspflicht steht im Raum
Dann prüfen Sie: Insolvenz in Eigenverwaltung + Insolvenzplan
Schritt 2: Das passende Verfahren im Überblick
StaRUG – Sanierung vor der Insolvenz
Passt zu Ihnen, wenn:
- Noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt
- Vor allem Finanzgläubiger restrukturiert werden müssen
- Diskretion entscheidend ist
Merkmale:
- Außerinsolvenzlich
- Selektive Gläubigerbeteiligung
- Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig
Achtung:
Zu spätes StaRUG = hohes Haftungsrisiko
Schutzschirmverfahren – Sanierung vorbereiten
Passt zu Ihnen, wenn:
- Insolvenz absehbar, aber noch nicht eingetreten ist
- Ein Insolvenzplan vorbereitet werden soll
- Zeit und Vollstreckungsschutz benötigt werden
Merkmale:
- Teil der Insolvenzordnung
- 3 Monate Schutzphase
- Vorbereitung der Eigenverwaltung
Achtung:
Nur möglich vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz in Eigenverwaltung – Kontrolle behalten
Passt zu Ihnen, wenn:
- Insolvenz unvermeidbar ist
- Geschäftsführung sanierungsfähig & kooperationsbereit ist
- Das Unternehmen fortgeführt werden soll
Merkmale:
- Insolvenzverfahren
- Geschäftsführung bleibt am Steuer
- Sachwalter überwacht
Achtung:
Hohe Verantwortung & persönliche Haftung bei Fehlern
Insolvenzplanverfahren – Verbindlich sanieren
Passt zu Ihnen, wenn:
- Schulden, Verträge oder Gesellschafterstrukturen angepasst werden müssen
- Gläubigermehrheiten erreichbar sind
- Eine nachhaltige Lösung angestrebt wird
Merkmale:
- Instrument innerhalb der Insolvenz
- Mehrheitsentscheidungen
- Bindend für alle Beteiligten
Zentrales Sanierungsinstrument in Eigenverwaltung & Schutzschirm
Schritt 3: Wer steuert – und was ist rechtlich möglich?
Eigenverwaltung = Wer steuert?
- Geschäftsführung führt
- Gericht & Sachwalter kontrollieren
ESUG = Was ist möglich?
- Stärkt Eigenverwaltung
- Ermöglicht Schutzschirm
- Fördert Insolvenzplanlösungen
ESUG ist kein Verfahren, sondern der rechtliche Rahmen moderner Sanierungen.
Entscheidungshilfe auf einen Blick
Kurzform für Eilige:
- Insolvenz vermeiden → StaRUG
- Insolvenz absehbar → Schutzschirm
- Insolvenz da, Kontrolle behalten → Eigenverwaltung
- Schulden verbindlich regeln → Insolvenzplan
- Rechtlicher Rahmen → ESUG
Wichtig für Geschäftsführer
Nicht das Verfahren schützt Sie – sondern der richtige Zeitpunkt.
Die häufigsten Fehler:
- StaRUG zu spät
- Schutzschirm ohne Vorbereitung
- Eigenverwaltung ohne Plan
- Insolvenzplan ohne Gläubigerstrategie
Strategie vor Technik
Alle Verfahren sind Werkzeuge. Entscheidend ist:
- frühe Analyse
- klare Strategie
- professionelle Begleitung
Eine falsch gewählte oder zu spät gestartete Maßnahme kann:
- Haftung auslösen
- Sanierung verhindern
- Vermögenswerte vernichten
Empfehlung:
Lassen Sie vor jeder Entscheidung prüfen, welches Verfahren zu Ihrer konkreten Situation passt – rechtlich, wirtschaftlich und persönlich.
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