Strafrechts-Notfall-Checkliste

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Geschäftsführerhaftung)

PHASE 1: Die ersten Minuten – jetzt entscheidet sich alles

Ruhe bewahren
Keine Diskussionen, keine Rechtfertigungen, kein „Erklären“.

Durchsuchungsbeschluss verlangen

  • Wer durchsucht?
  • Wegen welchen Vorwurfs?
  • Welche Räume / Gegenstände?

Zeitpunkt & Namen notieren

  • Uhrzeit
  • Dienststellen
  • Namen der Beamten

Nichts unterschreiben
Keine Protokolle, keine „Bestätigungen“, keine freiwilligen Erklärungen.

PHASE 2: Aussagen & Kommunikation

Konsequent schweigen

„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

Keine spontanen Erklärungen
Auch nicht „zur Klarstellung“ oder „um zu helfen“.

Keine Telefonate mit Dritten
Insbesondere keine Gespräche mit Mitarbeitern oder Gesellschaftern.

Keine E-Mails oder Chats schreiben
Alles kann später ausgewertet werden.

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

PHASE 3: Beschlagnahme & Technik

Handys, Laptops, Server – Beschlagnahme zulässig
Auch private Geräte, wenn dienstlich genutzt.

Keine Passwörter herausgeben
Keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung.

Cloud-Zugänge nicht freiwillig öffnen

Auf vollständiges Sicherstellungsverzeichnis bestehen

PHASE 4: Verhalten während der Durchsuchung

Nicht behindern – aber nicht helfen
Neutral bleiben, keine Hinweise geben.

Keine informellen Gespräche führen
„Small Talk“ ist oft Beweismittel.

Räume nicht allein mit Ermittlern lassen (wenn möglich)
Beobachten, dokumentieren.

PHASE 5: Unmittelbar nach der Durchsuchung

Sofort Strafverteidiger kontaktieren
Nicht warten, nicht schlafen „drüber“.

Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Ablauf
  • Fragen
  • Aussagen der Ermittler
  • beschlagnahmte Gegenstände

Keine nachträglichen Erklärungen abgeben

Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

PHASE 6: Typische Fehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich erkläre das kurz“
  • „Das war nur ein Missverständnis“
  • „Ich will kooperieren“
  • „Das betrifft nur die Firma, nicht mich“
  • „Ich habe nichts zu verbergen“

Alles davon wird regelmäßig gegen Geschäftsführer verwendet.

Wichtige Merksätze (einprägen!)

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Reden oft schon.

Die Durchsuchung ist nicht der Anfang – sondern meist die Folge.

Verteidigung beginnt vor der ersten Aussage, nicht danach.

Kurzfassung zum Ausdrucken

  • Durchsuchungsbeschluss prüfen
  • Schweigen
  • Nichts unterschreiben
  • Keine Passwörter
  • Strafverteidiger sofort einschalten

Was tun bei Vorladung als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Aussageverhalten)

PHASE 1: Vorladung erhalten – jetzt nichts falsch machen

Ruhe bewahren
Eine Vorladung ist kein Schuldspruch, aber ein Warnsignal.

Genau prüfen: Wer lädt vor?

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Zoll / FKS
    Unterschiedlich hohe Eskalationsstufe

Tatvorwurf lesen – nicht interpretieren
Nicht „hineindenken“, nicht rechtfertigen, nicht erklären.

Frist notieren – aber nicht vorschnell reagieren

PHASE 2: Aussagepflicht? (entscheidend!)

Vorladung durch Polizei?
Keine Pflicht zu erscheinen oder auszusagen

Vorladung durch Staatsanwaltschaft?
Erscheinen kann verpflichtend sein – Aussage nicht

Grundsatz merken:

Aussage ist freiwillig – Schweigen ist Ihr Recht.

Niemals ohne Akteneinsicht aussagen

PHASE 3: Häufige Denkfehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich kläre das schnell auf“
  • „Ich habe nichts zu verbergen“
  • „Das Missverständnis löst sich im Gespräch“
  • „Kooperation wirkt strafmildernd“

In der Praxis: fast immer falsch

PHASE 4: Sofortmaßnahmen vor jedem Kontakt

Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach dem Termin.

Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Strategie.

Keine informellen Telefonate führen
Auch nicht „kurz abstimmen“.

Keine E-Mails, Chats oder Notizen zum Vorwurf erstellen

PHASE 5: Wenn Sie dennoch erscheinen (Ausnahmefall)

Begleitung durch Verteidiger
Allein erscheinen = hohes Risiko

Aussageverweigerung klar formulieren

„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“

Keine Nebenbemerkungen
Auch kein „privates Gespräch“ vor oder nach dem Termin.

Keine schriftlichen Erklärungen abgeben

PHASE 6: Nach der Vorladung

Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Fragen
  • Aussagen der Ermittler
  • Atmosphäre / Hinweise

Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

Kommunikation zentralisieren
Alles nur noch über Verteidiger.

Typische Vorladungs-Anlässe bei Geschäftsführern

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Vorladung ist oft nur der Anfang.

Merksätze für Geschäftsführer

Wer ohne Akteneinsicht aussagt, verteidigt nicht – er liefert.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Selbstschutz.

Die wichtigste Entscheidung fällt vor dem Termin, nicht im Termin.

Kurzfassung (ausdruckstauglich)

  • Vorladung prüfen
  • Aussageverweigerungsrecht nutzen
  • Strafverteidiger einschalten
  • Akteneinsicht abwarten
  • Keine Alleingänge
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Was tun bei Anhörungsbogen als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)

PHASE 1: Anhörungsbogen erhalten – sofort richtig reagieren

Ruhe bewahren
Ein Anhörungsbogen ist kein Bußgeldzettel, sondern oft der Einstieg in ein Strafverfahren.

Absender genau prüfen

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Zoll / FKS
    ➡ Je höher die Instanz, desto ernster die Lage.

Tatvorwurf exakt lesen – nicht interpretieren
Keine gedanklichen Erklärungen, keine Rechtfertigungen, keine Ergänzungen.

Frist notieren – aber nicht übereilt antworten

PHASE 2: Aussagepflicht? (kritischer Punkt!)

Grundsatz:

Sie müssen nicht zur Sache aussagen.

Pflichtangaben beschränken auf:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Keine Angaben zur Sache machen
Auch keine scheinbar harmlosen Erläuterungen.

Keine Anlagen beifügen
Jede Unterlage kann später gegen Sie verwendet werden.

PHASE 3: Typische Denkfehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich stelle das richtig“
  • „Ich erkläre die Hintergründe“
  • „Ich habe nichts falsch gemacht“
  • „Ein paar Sätze schaden nicht“

Doch. Genau das schadet fast immer.

PHASE 4: Sofortmaßnahmen nach Erhalt

Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach Ablauf der Frist.

Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine inhaltliche Antwort.

Fristverlängerung beantragen lassen
Regelmäßig problemlos möglich.

Keine Rückfragen an die Behörde stellen

PHASE 5: Umgang mit dem Formular

Keine handschriftlichen Ergänzungen
Keine Erklärungen im Freitextfeld
Kein Kreuz bei „Ich äußere mich“
Keine „vorsorglichen“ Stellungnahmen

Wenn überhaupt:

„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

PHASE 6: Nach Absendung / Schweigen

Interne Kommunikation einstellen
Keine E-Mails, Chats, Besprechungen zum Vorwurf.

Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

Unterlagen sichern – nicht verändern

Typische Anlässe für Anhörungsbögen bei Geschäftsführern

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Der Anhörungsbogen ist oft die erste Eskalationsstufe.

Merksätze (einprägen!)

Ein ausgefüllter Anhörungsbogen ist oft die erste Selbstbelastung.

Schweigen ist rechtlich erlaubt – und meist strategisch richtig.

Antworten ohne Akteneinsicht sind Blindflug.

Kurzfassung (drucktauglich)

  • Anhörungsbogen ernst nehmen
  • Nur Pflichtangaben machen
  • Keine Sachverhaltsangaben
  • Strafverteidiger einschalten
  • Akteneinsicht abwarten

Anhörungsbogen erhalten?

Eine unbedachte Antwort kann das Verfahren entscheiden.
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Was tun bei Beschuldigtenvernehmung als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)

PHASE 1: Einladung zur Beschuldigtenvernehmung – Alarmstufe ROT

Erkennen, was es ist
Eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet:
Sie gelten offiziell als Beschuldigter – nicht als Zeuge.

Nicht relativieren
„Nur ein Gespräch“ gibt es nicht mehr.

Termin sofort stoppen lassen
Nicht erscheinen, nicht verschieben, nicht zusagen – zuerst Verteidigung.

PHASE 2: Aussagepflicht? (zentraler Punkt)

Keine Pflicht zur Aussage – Punkt.
Sie dürfen vollständig schweigen.

Keine Pflicht zur Erscheinung, wenn die Vernehmung

  • durch Polizei erfolgt
  • nicht richterlich angeordnet ist

Auch bei Staatsanwaltschaft:
Aussage immer freiwillig

Merksatz:

Beschuldigter redet nicht – Verteidiger schon.

PHASE 3: Typische Katastrophen-Gedanken (vermeiden!)

  • „Ich erkläre das sachlich“
  • „Ich will nichts verschweigen“
  • „Das wirkt besser“
  • „Ich rede mich raus“

In der Praxis: fast immer Selbstbelastung.

PHASE 4: Sofortmaßnahmen (noch vor jedem Kontakt)

Strafverteidiger einschalten
Nicht Insolvenz-, nicht Gesellschaftsanwalt – Strafrecht.

Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Aussage, keine Strategie.

Keine Telefonate mit Ermittlern
Auch kein „kurzes Abstimmen“.

Keine internen Gespräche oder Mails zum Vorwurf

PHASE 5: Falls Sie doch erscheinen (Ausnahmefall!)

Nur mit Verteidiger
Allein = hohes Risiko.

Aussageverweigerung klar erklären

„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“

Keine Nebenbemerkungen
Auch nicht „privat“, auch nicht „off the record“.

Keine schriftlichen Erklärungen unterschreiben

PHASE 6: Nach der Vernehmung (oder Absage)

Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Wortlaut der Einladung
  • Vorwürfe
  • Fristen
  • Verhalten der Ermittler

Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

Kommunikation zentralisieren
Nur noch über Verteidiger.

Typische Vorwürfe bei Beschuldigtenvernehmungen

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Ab hier geht es um Strafmaß, nicht mehr um Missverständnisse.

Merksätze für Geschäftsführer (bitte merken!)

Die erste Aussage entscheidet oft über den gesamten Prozess.

Schweigen ist Verteidigung – Reden ist Risiko.

Nach der Aussage gibt es kein Zurück.

Kurzfassung (drucktauglich)

  • Einladung stoppen
  • Nicht erscheinen ohne Verteidiger
  • Aussage verweigern
  • Akteneinsicht abwarten
  • Strategie entwickeln