Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?
Strafrechts-Notfall-Checkliste
Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?
(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Geschäftsführerhaftung)
PHASE 1: Die ersten Minuten – jetzt entscheidet sich alles
☐ Ruhe bewahren
Keine Diskussionen, keine Rechtfertigungen, kein „Erklären“.
☐ Durchsuchungsbeschluss verlangen
- Wer durchsucht?
- Wegen welchen Vorwurfs?
- Welche Räume / Gegenstände?
☐ Zeitpunkt & Namen notieren
- Uhrzeit
- Dienststellen
- Namen der Beamten
☐ Nichts unterschreiben
Keine Protokolle, keine „Bestätigungen“, keine freiwilligen Erklärungen.
PHASE 2: Aussagen & Kommunikation
☐ Konsequent schweigen
„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“
☐ Keine spontanen Erklärungen
Auch nicht „zur Klarstellung“ oder „um zu helfen“.
☐ Keine Telefonate mit Dritten
Insbesondere keine Gespräche mit Mitarbeitern oder Gesellschaftern.
☐ Keine E-Mails oder Chats schreiben
Alles kann später ausgewertet werden.
PHASE 3: Beschlagnahme & Technik
☐ Handys, Laptops, Server – Beschlagnahme zulässig
Auch private Geräte, wenn dienstlich genutzt.
☐ Keine Passwörter herausgeben
Keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung.
☐ Cloud-Zugänge nicht freiwillig öffnen
☐ Auf vollständiges Sicherstellungsverzeichnis bestehen
PHASE 4: Verhalten während der Durchsuchung
☐ Nicht behindern – aber nicht helfen
Neutral bleiben, keine Hinweise geben.
☐ Keine informellen Gespräche führen
„Small Talk“ ist oft Beweismittel.
☐ Räume nicht allein mit Ermittlern lassen (wenn möglich)
Beobachten, dokumentieren.
PHASE 5: Unmittelbar nach der Durchsuchung
☐ Sofort Strafverteidiger kontaktieren
Nicht warten, nicht schlafen „drüber“.
☐ Gedächtnisprotokoll erstellen
- Ablauf
- Fragen
- Aussagen der Ermittler
- beschlagnahmte Gegenstände
☐ Keine nachträglichen Erklärungen abgeben
☐ Mitarbeiter instruieren
- Schweigen
- Keine Einzelgespräche
- Keine Unterlagen „nachreichen“
PHASE 6: Typische Fehler – unbedingt vermeiden
- „Ich erkläre das kurz“
- „Das war nur ein Missverständnis“
- „Ich will kooperieren“
- „Das betrifft nur die Firma, nicht mich“
- „Ich habe nichts zu verbergen“
Alles davon wird regelmäßig gegen Geschäftsführer verwendet.
Wichtige Merksätze (einprägen!)
Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Reden oft schon.
Die Durchsuchung ist nicht der Anfang – sondern meist die Folge.
Verteidigung beginnt vor der ersten Aussage, nicht danach.
Kurzfassung zum Ausdrucken
- Durchsuchungsbeschluss prüfen
- Schweigen
- Nichts unterschreiben
- Keine Passwörter
- Strafverteidiger sofort einschalten
Was tun bei Vorladung als Geschäftsführer?
(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Aussageverhalten)
PHASE 1: Vorladung erhalten – jetzt nichts falsch machen
☐ Ruhe bewahren
Eine Vorladung ist kein Schuldspruch, aber ein Warnsignal.
☐ Genau prüfen: Wer lädt vor?
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Zoll / FKS
Unterschiedlich hohe Eskalationsstufe
☐ Tatvorwurf lesen – nicht interpretieren
Nicht „hineindenken“, nicht rechtfertigen, nicht erklären.
☐ Frist notieren – aber nicht vorschnell reagieren
PHASE 2: Aussagepflicht? (entscheidend!)
☐ Vorladung durch Polizei?
Keine Pflicht zu erscheinen oder auszusagen
☐ Vorladung durch Staatsanwaltschaft?
Erscheinen kann verpflichtend sein – Aussage nicht
☐ Grundsatz merken:
Aussage ist freiwillig – Schweigen ist Ihr Recht.
☐ Niemals ohne Akteneinsicht aussagen
PHASE 3: Häufige Denkfehler – unbedingt vermeiden
- „Ich kläre das schnell auf“
- „Ich habe nichts zu verbergen“
- „Das Missverständnis löst sich im Gespräch“
- „Kooperation wirkt strafmildernd“
In der Praxis: fast immer falsch
PHASE 4: Sofortmaßnahmen vor jedem Kontakt
☐ Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach dem Termin.
☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Strategie.
☐ Keine informellen Telefonate führen
Auch nicht „kurz abstimmen“.
☐ Keine E-Mails, Chats oder Notizen zum Vorwurf erstellen
PHASE 5: Wenn Sie dennoch erscheinen (Ausnahmefall)
☐ Begleitung durch Verteidiger
Allein erscheinen = hohes Risiko
☐ Aussageverweigerung klar formulieren
„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“
☐ Keine Nebenbemerkungen
Auch kein „privates Gespräch“ vor oder nach dem Termin.
☐ Keine schriftlichen Erklärungen abgeben
PHASE 6: Nach der Vorladung
☐ Gedächtnisprotokoll erstellen
- Fragen
- Aussagen der Ermittler
- Atmosphäre / Hinweise
☐ Mitarbeiter instruieren
- Schweigen
- Keine Einzelgespräche
- Keine Unterlagen „nachreichen“
☐ Kommunikation zentralisieren
Alles nur noch über Verteidiger.
Typische Vorladungs-Anlässe bei Geschäftsführern
- Insolvenzverschleppung
- Nichtabführung von Sozialabgaben
- Untreue / Gläubigerbevorzugung
- Bankrott
- Steuerstraftaten
Vorladung ist oft nur der Anfang.
Merksätze für Geschäftsführer
Wer ohne Akteneinsicht aussagt, verteidigt nicht – er liefert.
Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Selbstschutz.
Die wichtigste Entscheidung fällt vor dem Termin, nicht im Termin.
Kurzfassung (ausdruckstauglich)
- Vorladung prüfen
- Aussageverweigerungsrecht nutzen
- Strafverteidiger einschalten
- Akteneinsicht abwarten
- Keine Alleingänge
Was tun bei Anhörungsbogen als Geschäftsführer?
(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)
PHASE 1: Anhörungsbogen erhalten – sofort richtig reagieren
☐ Ruhe bewahren
Ein Anhörungsbogen ist kein Bußgeldzettel, sondern oft der Einstieg in ein Strafverfahren.
☐ Absender genau prüfen
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Zoll / FKS
➡ Je höher die Instanz, desto ernster die Lage.
☐ Tatvorwurf exakt lesen – nicht interpretieren
Keine gedanklichen Erklärungen, keine Rechtfertigungen, keine Ergänzungen.
☐ Frist notieren – aber nicht übereilt antworten
PHASE 2: Aussagepflicht? (kritischer Punkt!)
☐ Grundsatz:
Sie müssen nicht zur Sache aussagen.
☐ Pflichtangaben beschränken auf:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geburtsort
☐ Keine Angaben zur Sache machen
Auch keine scheinbar harmlosen Erläuterungen.
☐ Keine Anlagen beifügen
Jede Unterlage kann später gegen Sie verwendet werden.
PHASE 3: Typische Denkfehler – unbedingt vermeiden
- „Ich stelle das richtig“
- „Ich erkläre die Hintergründe“
- „Ich habe nichts falsch gemacht“
- „Ein paar Sätze schaden nicht“
Doch. Genau das schadet fast immer.
PHASE 4: Sofortmaßnahmen nach Erhalt
☐ Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach Ablauf der Frist.
☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine inhaltliche Antwort.
☐ Fristverlängerung beantragen lassen
Regelmäßig problemlos möglich.
☐ Keine Rückfragen an die Behörde stellen
PHASE 5: Umgang mit dem Formular
☐ Keine handschriftlichen Ergänzungen
☐ Keine Erklärungen im Freitextfeld
☐ Kein Kreuz bei „Ich äußere mich“
☐ Keine „vorsorglichen“ Stellungnahmen
☐ Wenn überhaupt:
„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“
PHASE 6: Nach Absendung / Schweigen
☐ Interne Kommunikation einstellen
Keine E-Mails, Chats, Besprechungen zum Vorwurf.
☐ Mitarbeiter instruieren
- Schweigen
- Keine Einzelgespräche
- Keine Unterlagen „nachreichen“
☐ Unterlagen sichern – nicht verändern
Typische Anlässe für Anhörungsbögen bei Geschäftsführern
- Insolvenzverschleppung
- Nichtabführung von Sozialabgaben
- Untreue / Gläubigerbevorzugung
- Bankrott
- Steuerstraftaten
Der Anhörungsbogen ist oft die erste Eskalationsstufe.
Merksätze (einprägen!)
Ein ausgefüllter Anhörungsbogen ist oft die erste Selbstbelastung.
Schweigen ist rechtlich erlaubt – und meist strategisch richtig.
Antworten ohne Akteneinsicht sind Blindflug.
Kurzfassung (drucktauglich)
- Anhörungsbogen ernst nehmen
- Nur Pflichtangaben machen
- Keine Sachverhaltsangaben
- Strafverteidiger einschalten
- Akteneinsicht abwarten
Anhörungsbogen erhalten?
Eine unbedachte Antwort kann das Verfahren entscheiden.
Lassen Sie Ihr Vorgehen jetzt vertraulich prüfen – bevor Sie reagieren.
Was tun bei Beschuldigtenvernehmung als Geschäftsführer?
(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)
PHASE 1: Einladung zur Beschuldigtenvernehmung – Alarmstufe ROT
☐ Erkennen, was es ist
Eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet:
Sie gelten offiziell als Beschuldigter – nicht als Zeuge.
☐ Nicht relativieren
„Nur ein Gespräch“ gibt es nicht mehr.
☐ Termin sofort stoppen lassen
Nicht erscheinen, nicht verschieben, nicht zusagen – zuerst Verteidigung.
PHASE 2: Aussagepflicht? (zentraler Punkt)
☐ Keine Pflicht zur Aussage – Punkt.
Sie dürfen vollständig schweigen.
☐ Keine Pflicht zur Erscheinung, wenn die Vernehmung
- durch Polizei erfolgt
- nicht richterlich angeordnet ist
☐ Auch bei Staatsanwaltschaft:
Aussage immer freiwillig
☐ Merksatz:
Beschuldigter redet nicht – Verteidiger schon.
PHASE 3: Typische Katastrophen-Gedanken (vermeiden!)
- „Ich erkläre das sachlich“
- „Ich will nichts verschweigen“
- „Das wirkt besser“
- „Ich rede mich raus“
In der Praxis: fast immer Selbstbelastung.
PHASE 4: Sofortmaßnahmen (noch vor jedem Kontakt)
☐ Strafverteidiger einschalten
Nicht Insolvenz-, nicht Gesellschaftsanwalt – Strafrecht.
☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Aussage, keine Strategie.
☐ Keine Telefonate mit Ermittlern
Auch kein „kurzes Abstimmen“.
☐ Keine internen Gespräche oder Mails zum Vorwurf
PHASE 5: Falls Sie doch erscheinen (Ausnahmefall!)
☐ Nur mit Verteidiger
Allein = hohes Risiko.
☐ Aussageverweigerung klar erklären
„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“
☐ Keine Nebenbemerkungen
Auch nicht „privat“, auch nicht „off the record“.
☐ Keine schriftlichen Erklärungen unterschreiben
PHASE 6: Nach der Vernehmung (oder Absage)
☐ Gedächtnisprotokoll erstellen
- Wortlaut der Einladung
- Vorwürfe
- Fristen
- Verhalten der Ermittler
☐ Mitarbeiter instruieren
- Schweigen
- Keine Einzelgespräche
- Keine Unterlagen „nachreichen“
☐ Kommunikation zentralisieren
Nur noch über Verteidiger.
Typische Vorwürfe bei Beschuldigtenvernehmungen
- Insolvenzverschleppung
- Nichtabführung von Sozialabgaben
- Untreue / Gläubigerbevorzugung
- Bankrott
- Steuerstraftaten
Ab hier geht es um Strafmaß, nicht mehr um Missverständnisse.
Merksätze für Geschäftsführer (bitte merken!)
Die erste Aussage entscheidet oft über den gesamten Prozess.
Schweigen ist Verteidigung – Reden ist Risiko.
Nach der Aussage gibt es kein Zurück.
Kurzfassung (drucktauglich)
- Einladung stoppen
- Nicht erscheinen ohne Verteidiger
- Aussage verweigern
- Akteneinsicht abwarten
- Strategie entwickeln

