Strafrechts-Notfall-Checkliste

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Geschäftsführerhaftung)

PHASE 1: Die ersten Minuten – jetzt entscheidet sich alles

☐ Ruhe bewahren
Keine Diskussionen, keine Rechtfertigungen, kein „Erklären“.

☐ Durchsuchungsbeschluss verlangen

  • Wer durchsucht?
  • Wegen welchen Vorwurfs?
  • Welche Räume / Gegenstände?

☐ Zeitpunkt & Namen notieren

  • Uhrzeit
  • Dienststellen
  • Namen der Beamten

☐ Nichts unterschreiben
Keine Protokolle, keine „Bestätigungen“, keine freiwilligen Erklärungen.

PHASE 2: Aussagen & Kommunikation

☐ Konsequent schweigen

„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

☐ Keine spontanen Erklärungen
Auch nicht „zur Klarstellung“ oder „um zu helfen“.

☐ Keine Telefonate mit Dritten
Insbesondere keine Gespräche mit Mitarbeitern oder Gesellschaftern.

☐ Keine E-Mails oder Chats schreiben
Alles kann später ausgewertet werden.

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

Was tun bei Durchsuchung durch Polizei / Staatsanwaltschaft?

PHASE 3: Beschlagnahme & Technik

☐ Handys, Laptops, Server – Beschlagnahme zulässig
Auch private Geräte, wenn dienstlich genutzt.

☐ Keine Passwörter herausgeben
Keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung.

☐ Cloud-Zugänge nicht freiwillig öffnen

☐ Auf vollständiges Sicherstellungsverzeichnis bestehen

PHASE 4: Verhalten während der Durchsuchung

☐ Nicht behindern – aber nicht helfen
Neutral bleiben, keine Hinweise geben.

☐ Keine informellen Gespräche führen
„Small Talk“ ist oft Beweismittel.

☐ Räume nicht allein mit Ermittlern lassen (wenn möglich)
Beobachten, dokumentieren.

PHASE 5: Unmittelbar nach der Durchsuchung

☐ Sofort Strafverteidiger kontaktieren
Nicht warten, nicht schlafen „drüber“.

☐ Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Ablauf
  • Fragen
  • Aussagen der Ermittler
  • beschlagnahmte Gegenstände

☐ Keine nachträglichen Erklärungen abgeben

☐ Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

PHASE 6: Typische Fehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich erkläre das kurz“
  • „Das war nur ein Missverständnis“
  • „Ich will kooperieren“
  • „Das betrifft nur die Firma, nicht mich“
  • „Ich habe nichts zu verbergen“

Alles davon wird regelmäßig gegen Geschäftsführer verwendet.

Wichtige Merksätze (einprägen!)

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Reden oft schon.

Die Durchsuchung ist nicht der Anfang – sondern meist die Folge.

Verteidigung beginnt vor der ersten Aussage, nicht danach.

Kurzfassung zum Ausdrucken

  • Durchsuchungsbeschluss prüfen
  • Schweigen
  • Nichts unterschreiben
  • Keine Passwörter
  • Strafverteidiger sofort einschalten

Was tun bei Vorladung als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Ermittlungsverfahren · Aussageverhalten)

PHASE 1: Vorladung erhalten – jetzt nichts falsch machen

☐ Ruhe bewahren
Eine Vorladung ist kein Schuldspruch, aber ein Warnsignal.

☐ Genau prüfen: Wer lädt vor?

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Zoll / FKS
    Unterschiedlich hohe Eskalationsstufe

☐ Tatvorwurf lesen – nicht interpretieren
Nicht „hineindenken“, nicht rechtfertigen, nicht erklären.

☐ Frist notieren – aber nicht vorschnell reagieren

PHASE 2: Aussagepflicht? (entscheidend!)

☐ Vorladung durch Polizei?
Keine Pflicht zu erscheinen oder auszusagen

☐ Vorladung durch Staatsanwaltschaft?
Erscheinen kann verpflichtend sein – Aussage nicht

☐ Grundsatz merken:

Aussage ist freiwillig – Schweigen ist Ihr Recht.

☐ Niemals ohne Akteneinsicht aussagen

PHASE 3: Häufige Denkfehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich kläre das schnell auf“
  • „Ich habe nichts zu verbergen“
  • „Das Missverständnis löst sich im Gespräch“
  • „Kooperation wirkt strafmildernd“

In der Praxis: fast immer falsch

PHASE 4: Sofortmaßnahmen vor jedem Kontakt

☐ Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach dem Termin.

☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Strategie.

☐ Keine informellen Telefonate führen
Auch nicht „kurz abstimmen“.

☐ Keine E-Mails, Chats oder Notizen zum Vorwurf erstellen

PHASE 5: Wenn Sie dennoch erscheinen (Ausnahmefall)

☐ Begleitung durch Verteidiger
Allein erscheinen = hohes Risiko

☐ Aussageverweigerung klar formulieren

„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“

☐ Keine Nebenbemerkungen
Auch kein „privates Gespräch“ vor oder nach dem Termin.

☐ Keine schriftlichen Erklärungen abgeben

PHASE 6: Nach der Vorladung

☐ Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Fragen
  • Aussagen der Ermittler
  • Atmosphäre / Hinweise

☐ Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

☐ Kommunikation zentralisieren
Alles nur noch über Verteidiger.

Typische Vorladungs-Anlässe bei Geschäftsführern

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Vorladung ist oft nur der Anfang.

Merksätze für Geschäftsführer

Wer ohne Akteneinsicht aussagt, verteidigt nicht – er liefert.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Selbstschutz.

Die wichtigste Entscheidung fällt vor dem Termin, nicht im Termin.

Kurzfassung (ausdruckstauglich)

  • Vorladung prüfen
  • Aussageverweigerungsrecht nutzen
  • Strafverteidiger einschalten
  • Akteneinsicht abwarten
  • Keine Alleingänge
Strategische Krisenanalyse

Vertrauliche Beratung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.
In 60 Minuten erhalten Sie eine strukturierte anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation –
klar, diskret und strategisch priorisiert.

60 Minuten
200 € inkl. MwSt.
Persönlich & vertraulich

Was tun bei Anhörungsbogen als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)

PHASE 1: Anhörungsbogen erhalten – sofort richtig reagieren

☐ Ruhe bewahren
Ein Anhörungsbogen ist kein Bußgeldzettel, sondern oft der Einstieg in ein Strafverfahren.

☐ Absender genau prüfen

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Zoll / FKS
    ➡ Je höher die Instanz, desto ernster die Lage.

☐ Tatvorwurf exakt lesen – nicht interpretieren
Keine gedanklichen Erklärungen, keine Rechtfertigungen, keine Ergänzungen.

☐ Frist notieren – aber nicht übereilt antworten

PHASE 2: Aussagepflicht? (kritischer Punkt!)

☐ Grundsatz:

Sie müssen nicht zur Sache aussagen.

☐ Pflichtangaben beschränken auf:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

☐ Keine Angaben zur Sache machen
Auch keine scheinbar harmlosen Erläuterungen.

☐ Keine Anlagen beifügen
Jede Unterlage kann später gegen Sie verwendet werden.

PHASE 3: Typische Denkfehler – unbedingt vermeiden

  • „Ich stelle das richtig“
  • „Ich erkläre die Hintergründe“
  • „Ich habe nichts falsch gemacht“
  • „Ein paar Sätze schaden nicht“

Doch. Genau das schadet fast immer.

PHASE 4: Sofortmaßnahmen nach Erhalt

☐ Strafverteidiger kontaktieren
Nicht erst nach Ablauf der Frist.

☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine inhaltliche Antwort.

☐ Fristverlängerung beantragen lassen
Regelmäßig problemlos möglich.

☐ Keine Rückfragen an die Behörde stellen

PHASE 5: Umgang mit dem Formular

☐ Keine handschriftlichen Ergänzungen
☐ Keine Erklärungen im Freitextfeld
☐ Kein Kreuz bei „Ich äußere mich“
☐ Keine „vorsorglichen“ Stellungnahmen

☐ Wenn überhaupt:

„Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

PHASE 6: Nach Absendung / Schweigen

☐ Interne Kommunikation einstellen
Keine E-Mails, Chats, Besprechungen zum Vorwurf.

☐ Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

☐ Unterlagen sichern – nicht verändern

Typische Anlässe für Anhörungsbögen bei Geschäftsführern

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Der Anhörungsbogen ist oft die erste Eskalationsstufe.

Merksätze (einprägen!)

Ein ausgefüllter Anhörungsbogen ist oft die erste Selbstbelastung.

Schweigen ist rechtlich erlaubt – und meist strategisch richtig.

Antworten ohne Akteneinsicht sind Blindflug.

Kurzfassung (drucktauglich)

  • Anhörungsbogen ernst nehmen
  • Nur Pflichtangaben machen
  • Keine Sachverhaltsangaben
  • Strafverteidiger einschalten
  • Akteneinsicht abwarten

Anhörungsbogen erhalten?

Eine unbedachte Antwort kann das Verfahren entscheiden.
Lassen Sie Ihr Vorgehen jetzt vertraulich prüfen – bevor Sie reagieren.


Jetzt einfach Beratung buchen

Was tun bei Beschuldigtenvernehmung als Geschäftsführer?

(Insolvenz · Strafverfahren · Aussageverhalten · Verteidigung)

PHASE 1: Einladung zur Beschuldigtenvernehmung – Alarmstufe ROT

☐ Erkennen, was es ist
Eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet:
Sie gelten offiziell als Beschuldigter – nicht als Zeuge.

☐ Nicht relativieren
„Nur ein Gespräch“ gibt es nicht mehr.

☐ Termin sofort stoppen lassen
Nicht erscheinen, nicht verschieben, nicht zusagen – zuerst Verteidigung.

PHASE 2: Aussagepflicht? (zentraler Punkt)

☐ Keine Pflicht zur Aussage – Punkt.
Sie dürfen vollständig schweigen.

☐ Keine Pflicht zur Erscheinung, wenn die Vernehmung

  • durch Polizei erfolgt
  • nicht richterlich angeordnet ist

☐ Auch bei Staatsanwaltschaft:
Aussage immer freiwillig

☐ Merksatz:

Beschuldigter redet nicht – Verteidiger schon.

PHASE 3: Typische Katastrophen-Gedanken (vermeiden!)

  • „Ich erkläre das sachlich“
  • „Ich will nichts verschweigen“
  • „Das wirkt besser“
  • „Ich rede mich raus“

In der Praxis: fast immer Selbstbelastung.

PHASE 4: Sofortmaßnahmen (noch vor jedem Kontakt)

☐ Strafverteidiger einschalten
Nicht Insolvenz-, nicht Gesellschaftsanwalt – Strafrecht.

☐ Akteneinsicht beantragen lassen
Ohne Akte keine Aussage, keine Strategie.

☐ Keine Telefonate mit Ermittlern
Auch kein „kurzes Abstimmen“.

☐ Keine internen Gespräche oder Mails zum Vorwurf

PHASE 5: Falls Sie doch erscheinen (Ausnahmefall!)

☐ Nur mit Verteidiger
Allein = hohes Risiko.

☐ Aussageverweigerung klar erklären

„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“

☐ Keine Nebenbemerkungen
Auch nicht „privat“, auch nicht „off the record“.

☐ Keine schriftlichen Erklärungen unterschreiben

PHASE 6: Nach der Vernehmung (oder Absage)

☐ Gedächtnisprotokoll erstellen

  • Wortlaut der Einladung
  • Vorwürfe
  • Fristen
  • Verhalten der Ermittler

☐ Mitarbeiter instruieren

  • Schweigen
  • Keine Einzelgespräche
  • Keine Unterlagen „nachreichen“

☐ Kommunikation zentralisieren
Nur noch über Verteidiger.

Typische Vorwürfe bei Beschuldigtenvernehmungen

  • Insolvenzverschleppung
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Untreue / Gläubigerbevorzugung
  • Bankrott
  • Steuerstraftaten

Ab hier geht es um Strafmaß, nicht mehr um Missverständnisse.

Merksätze für Geschäftsführer (bitte merken!)

Die erste Aussage entscheidet oft über den gesamten Prozess.

Schweigen ist Verteidigung – Reden ist Risiko.

Nach der Aussage gibt es kein Zurück.

Kurzfassung (drucktauglich)

  • Einladung stoppen
  • Nicht erscheinen ohne Verteidiger
  • Aussage verweigern
  • Akteneinsicht abwarten
  • Strategie entwickeln