StaRUG – Sanierung ohne Insolvenzverfahren

Wie Unternehmer ihr Unternehmen rechtssicher stabilisieren und eine Insolvenz vermeiden können

StaRUG – Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen ist angespannt. Steigende Kosten, rückläufige Umsätze, hohe Zinsen und volatile Märkte führen dazu, dass selbst solide geführte Betriebe in finanzielle Schieflage geraten. Doch nicht jede Krise muss zwangsläufig in ein Insolvenzverfahren münden.

Mit dem StaRUG steht Unternehmern seit 2021 ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um außerhalb eines Insolvenzverfahrens gezielt Schulden zu restrukturieren und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu sichern.

Als Insolvenz Rechtsanwälte mit bundesweiter Tätigkeit begleiten wir Unternehmer frühzeitig, strategisch und rechtssicher durch StaRUG-Verfahren – bevor Insolvenzgründe eintreten oder Haftungsrisiken entstehen.

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Was ist das StaRUG?

StaRUG steht für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.
Es ermöglicht Unternehmen, drohende Zahlungsunfähigkeit zu bewältigen, ohne ein klassisches Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen.

Der Kern des StaRUG besteht darin, dass:

  • Verbindlichkeiten gezielt restrukturiert werden können
  • einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen eingebunden werden
  • Mehrheitsentscheidungen auch gegen einzelne Widerstände durchgesetzt werden können
  • der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird
  • Öffentlichkeit, Kunden und Lieferanten möglichst nichts erfahren

Kurz gesagt:
StaRUG ist Insolvenzvermeidung auf juristisch hohem Niveau.

StaRUG

StaRUG

Für welche Unternehmen ist das StaRUG geeignet?

Nicht jedes Unternehmen kann oder sollte ein StaRUG-Verfahren durchführen. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt.

Voraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren

Ein StaRUG-Verfahren kommt in Betracht, wenn:

  • drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt
  • noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist
  • noch keine Überschuldung besteht
  • das Unternehmen grundsätzlich sanierungsfähig ist

Wichtig:
Sobald Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, ist StaRUG nicht mehr zulässig.

Typische Unternehmen im StaRUG-Verfahren

  • mittelständische Unternehmen
  • Familienunternehmen
  • Projektgesellschaften
  • Holdingstrukturen
  • GmbHs, AGs, GmbH & Co. KGs
  • Unternehmen mit hoher Fremdfinanzierung

Gerade für Unternehmer, die ihr Lebenswerk schützen wollen, ist StaRUG häufig der letzte rechtssichere Ausweg vor der Insolvenz.

Drohende Zahlungsunfähigkeit – der entscheidende Zeitpunkt

Der Schlüssel zum StaRUG liegt in der frühzeitigen Analyse der Liquidität.

Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn:

  • innerhalb der nächsten 24 Monate eine Liquiditätslücke entsteht
  • bestehende Verpflichtungen absehbar nicht mehr bedient werden können
  • neue Finanzierungen realistisch nicht erreichbar sind

Ein erfahrener Insolvenz Rechtsanwalt erkennt diese Phase deutlich früher als viele Unternehmer selbst – und genau hier beginnt erfolgreiche Restrukturierungsberatung.

Ziel des StaRUG-Verfahrens

Das Ziel ist nicht die Abwicklung des Unternehmens, sondern:

  • nachhaltige Entschuldung
  • Anpassung der Finanzierungsstruktur
  • Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Schutz der Geschäftsführung
  • Sicherung von Arbeitsplätzen

StaRUG ist Sanierung – nicht Insolvenz.

Der Restrukturierungsplan – Herzstück des StaRUG

Zentrales Element des StaRUG ist der Restrukturierungsplan.

Inhalt eines Restrukturierungsplans

Ein professioneller Restrukturierungsplan enthält u. a.:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage
  • Darstellung der Krisenursachen
  • Liquiditätsplanung
  • Maßnahmen zur Kosten- und Schuldenreduzierung
  • Gläubigerklasseneinteilung
  • Quotenregelungen
  • Fortführungsprognose

Dieser Plan ist nicht nur juristisches Dokument, sondern strategisches Sanierungskonzept.

Gläubigerklassen und Mehrheitsentscheidungen

Ein wesentlicher Vorteil des StaRUG ist die Möglichkeit, Gläubiger zu Gruppen zusammenzufassen.

Typische Gläubigerklassen

  • Banken und Finanzierer
  • Lieferanten
  • Vermieter
  • Gesellschafterdarlehen
  • Anleihegläubiger

Innerhalb jeder Klasse genügt eine Mehrheit von 75 %, um den Plan verbindlich zu machen – auch gegen einzelne Blockierer.

Schutz vor Vollstreckung und Kündigung

Im StaRUG-Verfahren kann das Gericht:

  • Vollstreckungsmaßnahmen untersagen
  • Kündigungen wesentlicher Verträge verhindern
  • Zeit für Verhandlungen schaffen

Diese Stabilisierung ist oft entscheidend, um Ruhe in eine eskalierende Situation zu bringen.

Gerichtliche Beteiligung – so viel wie nötig, so wenig wie möglich

StaRUG erlaubt verschiedene Intensitätsstufen:

  • rein außergerichtlich
  • teilweise gerichtlich begleitet
  • gerichtlich bestätigt

Je nach Situation wählen wir als Insolvenz Rechtsanwälte die Strategie, die maximale Wirkung bei minimaler Außenwirkung entfaltet.

Vorteile des StaRUG gegenüber der Insolvenz

Auf einen Blick

  • keine Insolvenzeröffnung
  • kein Insolvenzverwalter
  • keine öffentliche Bekanntmachung
  • Geschäftsführung bleibt handlungsfähig
  • gezielte Schuldenrestrukturierung
  • hoher Gestaltungsspielraum

Für viele Unternehmer ist das der entscheidende Unterschied zwischen Rettung und Kontrollverlust.

Risiken bei fehlerhafter StaRUG-Anwendung

StaRUG ist ein hochkomplexes juristisches Instrument. Fehler können gravierende Folgen haben:

  • Verlust der StaRUG-Zulässigkeit
  • spätere Insolvenzanfechtung
  • Haftung der Geschäftsführung
  • strafrechtliche Risiken
  • persönliche Durchgriffshaftung

Deshalb gilt:
StaRUG gehört ausschließlich in erfahrene anwaltliche Hände.

Geschäftsführerhaftung und strafrechtliche Aspekte

Ein falsch eingeschätzter Zeitpunkt oder eine verzögerte Antragstellung kann zu:

  • Insolvenzverschleppung
  • Untreue
  • Gläubigerbegünstigung
  • Steuerstraftaten

führen.

Als Insolvenz Rechtsanwälte beraten wir nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strafrechtlich präventiv.

StaRUG oder Schutzschirmverfahren?

Eine häufige Frage lautet:
StaRUG oder Schutzschirm?

Grober Vergleich

StaRUG Schutzschirm
Keine Insolvenz Insolvenzverfahren
Außergerichtlich möglich Öffentlich
Kein Insolvenzverwalter Sachwalter
Frühphase der Krise Fortgeschrittene Krise

Die richtige Wahl entscheidet über Erfolg oder Scheitern der Sanierung.

Typische Fehler von Unternehmern

  • zu spätes Handeln
  • Hoffnung auf kurzfristige Wunder
  • Einzelgespräche mit Banken ohne Strategie
  • fehlende Liquiditätsplanung
  • falsche Beraterwahl

Krisen lassen sich nicht aussitzen – aber strategisch lösen.

Rolle des Insolvenz Rechtsanwalts im StaRUG

Ein spezialisierter Insolvenz Rechtsanwalt übernimmt u. a.:

  • Prüfung der StaRUG-Voraussetzungen
  • Erstellung des Restrukturierungsplans
  • Gläubigerverhandlungen
  • gerichtliche Anträge
  • Haftungsabschirmung
  • Koordination mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Ziel ist immer: Sanierung mit maximaler Kontrolle für den Unternehmer.

StaRUG ist kein Zeichen des Scheiterns

Viele erfolgreiche Unternehmen haben Restrukturierungen durchlaufen. StaRUG ist kein Makel, sondern ein strategisches Instrument moderner Unternehmensführung.

Wer früh handelt, handelt verantwortungsvoll.

StaRUG – Chance vor der Insolvenz

Das StaRUG bietet Unternehmern eine reale, rechtssichere Chance:

  • Insolvenz zu vermeiden
  • Kontrolle zu behalten
  • Vermögen zu schützen
  • Arbeitsplätze zu sichern

Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt und die richtige anwaltliche Begleitung.

Jetzt handeln – bevor Insolvenzgründe entstehen

Wenn Sie merken, dass:

  • Liquidität knapp wird
  • Banken Druck ausüben
  • Zahlungsziele nicht mehr eingehalten werden
  • persönliche Haftungsrisiken drohen

dann ist jetzt der richtige Moment für eine professionelle StaRUG-Prüfung.

Als Insolvenz Rechtsanwälte mit bundesweiter Erfahrung begleiten wir Unternehmer diskret, strategisch und konsequent – vom ersten Warnsignal bis zur erfolgreichen Restrukturierung.

Häufige Fragen zum StaRUG (FAQ)

Was bedeutet StaRUG genau?

StaRUG ist die Abkürzung für das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Es handelt sich um ein gesetzliches Sanierungsinstrument, das Unternehmen ermöglicht, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren, sofern lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ziel ist es, eine Insolvenz rechtzeitig zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren.

Seit wann gibt es das StaRUG?

Das StaRUG ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Es wurde eingeführt, um Unternehmen frühzeitig Werkzeuge an die Hand zu geben, bevor eine wirtschaftliche Krise in eine formelle Insolvenz eskaliert.

Für wen ist das StaRUG gedacht?

Das StaRUG richtet sich an:

  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Gesellschafter von Kapitalgesellschaften

die erkennen, dass ihr Unternehmen in absehbarer Zeit zahlungsunfähig werden könnte, aktuell aber noch handlungsfähig ist.

Kann jedes Unternehmen das StaRUG nutzen?

Nein. Das StaRUG ist nicht für jedes Unternehmen geeignet. Voraussetzung ist insbesondere:

  • Es liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor
  • Es besteht keine aktuelle Zahlungsunfähigkeit
  • Es liegt keine Überschuldung vor
  • Das Unternehmen ist grundsätzlich sanierungsfähig

Sobald Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, ist das StaRUG rechtlich ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit?

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit:
    Das Unternehmen wird voraussichtlich in den nächsten 12–24 Monaten seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können.
  • Zahlungsunfähigkeit:
    Das Unternehmen kann aktuell fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist ein StaRUG-Verfahren zulässig.

Wer stellt fest, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt?

Die Prüfung erfolgt in der Regel durch:

  • einen spezialisierten Insolvenz Rechtsanwalt
  • in Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern

Grundlage ist eine Liquiditätsplanung und eine Fortbestehensprognose.

Muss ein StaRUG-Verfahren öffentlich gemacht werden?

Nein.
Ein entscheidender Vorteil des StaRUG ist, dass es nicht öffentlich bekannt gemacht werden muss, sofern keine umfassende gerichtliche Beteiligung gewählt wird. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erfahren häufig nichts von der Restrukturierung.

Gibt es beim StaRUG einen Insolvenzverwalter?

Nein.
Im StaRUG-Verfahren bleibt die volle Kontrolle bei der Geschäftsführung. Es gibt keinen Insolvenzverwalter und keine Entmachtung des Unternehmers.

Was ist ein Restrukturierungsplan?

Der Restrukturierungsplan ist das Kernstück des StaRUG-Verfahrens. Er regelt unter anderem:

  • welche Schulden restrukturiert werden
  • welche Gläubiger betroffen sind
  • welche Quoten gezahlt werden
  • wie das Unternehmen fortgeführt wird

Der Plan ist rechtlich bindend, sobald er bestätigt wurde.

Können einzelne Gläubiger den Plan blockieren?

Grundsätzlich nein.
Das StaRUG erlaubt sogenannte Mehrheitsentscheidungen innerhalb von Gläubigerklassen. Wenn innerhalb einer Klasse 75 % zustimmen, kann der Plan auch gegen einzelne widersprechende Gläubiger durchgesetzt werden.

Müssen alle Gläubiger in das StaRUG einbezogen werden?

Nein.
Ein großer Vorteil des StaRUG ist, dass nur ausgewählte Gläubiger in den Restrukturierungsplan einbezogen werden können. Andere Gläubiger bleiben unberührt.

Können auch Banken zur Restrukturierung gezwungen werden?

Ja.
Banken können – sofern sie Teil einer Gläubigerklasse sind – durch Mehrheitsbeschlüsse an den Restrukturierungsplan gebunden werden.

Welche Schulden können im StaRUG restrukturiert werden?

Typischerweise:

  • Bankkredite
  • Lieferantenverbindlichkeiten
  • Miet- und Pachtverträge
  • Gesellschafterdarlehen
  • Anleihen

Steuer- und Sozialversicherungsforderungen unterliegen jedoch besonderen Einschränkungen.

Kann das Gericht Vollstreckungen stoppen?

Ja.
Das Gericht kann sogenannte Stabilisierungsanordnungen erlassen, z. B.:

  • Stopp von Zwangsvollstreckungen
  • Schutz vor Kündigungen wesentlicher Verträge
  • Sicherung der Betriebsfortführung

Wie lange dauert ein StaRUG-Verfahren?

Die Dauer hängt vom Umfang der Restrukturierung ab. In der Praxis dauert ein StaRUG-Verfahren häufig:

  • zwischen 3 und 6 Monaten
  • in komplexen Fällen auch länger

Eine frühzeitige Vorbereitung verkürzt die Dauer erheblich.

Ist das StaRUG günstiger als eine Insolvenz?

In vielen Fällen ja.
Zwar entstehen Beratungs- und Gerichtskosten, jedoch sind diese regelmäßig deutlich geringer als die wirtschaftlichen und reputativen Schäden einer Insolvenz.

Besteht beim StaRUG ein Haftungsrisiko für Geschäftsführer?

Ja – bei falscher Anwendung.
Fehlerhafte Einschätzungen oder verspätetes Handeln können zu:

  • Insolvenzverschleppung
  • persönlicher Haftung
  • strafrechtlichen Vorwürfen

führen. Deshalb ist anwaltliche Begleitung zwingend erforderlich.

Kann ein StaRUG-Verfahren scheitern?

Ja. Mögliche Gründe sind:

  • zu spätes Einleiten
  • fehlende Zustimmung der Gläubigermehrheiten
  • unrealistische Sanierungsplanung
  • mangelnde Liquidität während der Umsetzung

Ein erfahrener Insolvenz Rechtsanwalt minimiert diese Risiken erheblich.

Was passiert, wenn das StaRUG scheitert?

Scheitert das StaRUG, muss geprüft werden, ob:

  • ein Schutzschirmverfahren
  • ein Eigenverwaltungsverfahren
  • oder ein reguläres Insolvenzverfahren

erforderlich ist. Wichtig: Ein gescheitertes StaRUG schützt nicht automatisch vor Insolvenzantragspflichten.

Ist das StaRUG auch für kleine Unternehmen geeignet?

Ja, grundsätzlich auch für kleinere Unternehmen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern die Sanierungsfähigkeit.

Wann sollte man einen Insolvenz Rechtsanwalt zum StaRUG einschalten?

So früh wie möglich.
Idealerweise bei den ersten Liquiditätsengpässen, nicht erst, wenn Banken Druck machen oder Zahlungen ausfallen.

Ist StaRUG ein Zeichen des Scheiterns?

Nein.
StaRUG ist ein Zeichen von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Wer frühzeitig handelt, schützt sein Unternehmen, seine Mitarbeiter und sein persönliches Vermögen.

StaRUG nutzen – Insolvenz vermeiden, Haftung begrenzen

Wenn sich finanzielle Engpässe abzeichnen, zählt vor allem eines: der richtige Zeitpunkt.
Das StaRUG bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihr Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens rechtssicher zu stabilisieren – diskret und unter eigener Kontrolle.

  • ✔ Prüfung, ob ein StaRUG-Verfahren rechtlich möglich ist
  • ✔ Strategische Restrukturierung statt Insolvenz
  • ✔ Schutz der Geschäftsführung vor persönlicher Haftung
  • ✔ Bundesweite anwaltliche Begleitung durch Spezialisten

Warten erhöht das Risiko. Eine frühzeitige Prüfung schafft Handlungsspielraum.


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