Rechtsanwalt für Insolvenzrecht bei Unternehmenskrise & Geschäftsführerhaftung

Bevor wirtschaftlicher Druck zur persönlichen Haftung wird

Liquiditätsprobleme, offene Forderungen, Mahnungen, Druck von Gläubigern oder Rückstände bei Steuern und Sozialabgaben sind nicht nur wirtschaftliche Warnsignale.

Für Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer können daraus schnell rechtliche Risiken entstehen.

Wer in dieser Phase zu lange wartet oder falsche Zahlungen leistet, riskiert persönliche Haftung, strafrechtliche Ermittlungen und den Verlust wichtiger Sanierungsoptionen.

Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Gläubiger in insolvenzrechtlichen Krisensituationen — vertraulich, strukturiert und mit klarem Blick auf die nächsten sinnvollen Schritte.

Wir prüfen insbesondere:

  • ob bereits Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt
  • ob eine Insolvenzantragspflicht bestehen kann
  • welche persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer oder Vorstand drohen
  • welche Zahlungen in der Krise kritisch sein können
  • ob Sanierung, StaRUG, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder ein außergerichtlicher Vergleich realistisch sind
  • wie Sie gegenüber Gläubigern, Banken, Finanzamt, Krankenkassen oder Insolvenzverwaltern reagieren sollten
Strategische Krisenanalyse

Vertrauliche Beratung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.
In 60 Minuten erhalten Sie eine strukturierte anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation –
klar, diskret und strategisch priorisiert.

60 Minuten
200 € inkl. MwSt.
Persönlich & vertraulich
Anwalt Insolvenzrecht

Anwalt Insolvenzrecht – Dr. Markus Weyer

Akute Krise? Prüfen Sie, ob Sie handeln sollten.

Treffen mehrere dieser Punkte auf Ihre Situation zu?

  • Rechnungen können nicht mehr vollständig bezahlt werden.
  • Fällige Verbindlichkeiten werden geschoben.
  • Lieferanten verlangen Vorkasse.
  • Löhne, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge sind offen.
  • Das Finanzamt oder Krankenkassen machen Druck.
  • Banken kürzen Kreditlinien oder fordern zusätzliche Sicherheiten.
  • Ein Gläubiger droht mit einem Insolvenzantrag.
  • Sie wissen nicht sicher, ob Ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist.
  • Sie zahlen manche Gläubiger, andere aber nicht mehr.
  • Ein Insolvenzverwalter fordert bereits Zahlungen zurück.

Dann ist die entscheidende Frage nicht mehr nur:

„Wie kommen wir wirtschaftlich durch die nächsten Wochen?“

Sondern auch:

„Welche rechtlichen Pflichten bestehen jetzt — und welche persönlichen Risiken entstehen, wenn ich falsch entscheide?“

Gerade in dieser Phase kann eine frühzeitige insolvenzrechtliche Prüfung helfen, Risiken zu erkennen, Handlungsoptionen zu sichern und unnötige Eskalationen zu vermeiden.

Jetzt Haftungsrisiken prüfen lassen

Die größte Gefahr ist oft nicht die Insolvenz selbst.

Sondern zu spätes oder falsches Handeln.

Viele Geschäftsführer handeln in der Krise mit bester Absicht.

  • Sie zahlen den wichtigsten Lieferanten.
  • Sie beruhigen Mitarbeiter.
  • Sie verhandeln mit dem Finanzamt.
  • Sie hoffen auf Zahlungseingänge.
  • Sie versuchen, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Das ist menschlich verständlich.

Rechtlich kann genau diese Phase aber gefährlich werden. Denn ab einem bestimmten Punkt gelten nicht mehr nur unternehmerische Erwägungen. Dann können gesetzliche Pflichten, Haftungsfragen und strafrechtliche Risiken relevant werden.

Eine anwaltliche Krisenanalyse schafft Klarheit:

  • Was darf noch bezahlt werden?
  • Was muss dokumentiert werden?
  • Welche Fristen laufen?
  • Welche Sanierungsoptionen bestehen noch?
  • Welche Entscheidungen erhöhen die persönliche Haftung?
  • Wann muss ein Insolvenzantrag vorbereitet oder gestellt werden?

Ziel ist nicht Panik. Ziel ist Kontrolle.

Beratung für Geschäftsführer & Vorstände

Wenn die Krise persönlich wird.

Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände und Organe haftungsbeschränkter Unternehmen tragen in der Krise besondere Verantwortung.

Sie müssen das Unternehmen weiterführen, Entscheidungen treffen und gleichzeitig vermeiden, dass aus wirtschaftlichen Problemen persönliche Ansprüche gegen sie entstehen.

Typische Fragen sind:

  • Muss ich bereits Insolvenzantrag stellen?
  • Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
  • Darf ich Lieferanten, Löhne, Steuern oder Sozialabgaben noch bezahlen?
  • Welche Zahlungen können später vom Insolvenzverwalter angegriffen werden?
  • Was passiert mit privaten Bürgschaften?
  • Wie dokumentiere ich meine Entscheidungen rechtssicher?
  • Wie vermeide ich den Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
  • Welche Sanierung ist noch realistisch?

Wir prüfen Ihre persönliche Risikosituation und entwickeln eine klare Priorisierung für die nächsten Schritte.

Geschäftsführerhaftung prüfen lassen

Beratung für Unternehmer & Selbständige

Wenn Liquidität fehlt, braucht es zuerst Struktur.

Unternehmerische Krisen entstehen selten über Nacht. Häufig beginnt es mit einzelnen Rückständen, verzögerten Zahlungseingängen oder steigenden Kosten.

Dann kommen weitere Belastungen hinzu:

  • Banken stellen Fragen.
  • Lieferanten werden nervös.
  • Mitarbeiter erwarten Sicherheit.
  • Das Finanzamt fordert Zahlung.
  • Krankenkassen mahnen Beiträge an.
  • Kunden zahlen später als geplant.

In dieser Lage entsteht schnell Aktionismus.

Doch gerade jetzt ist eine geordnete rechtliche Prüfung wichtig. Denn nicht jede Zahlung, nicht jede Verhandlung und nicht jede Verzögerung ist risikofrei.

Wir helfen Ihnen, die Situation zu ordnen:

  • Welche Verbindlichkeiten sind besonders kritisch?
  • Welche Gläubiger müssen priorisiert betrachtet werden?
  • Welche Unterlagen sind für eine belastbare Einschätzung erforderlich?
  • Welche Gespräche sollten vorbereitet werden?
  • Welche Sanierungsmaßnahmen sind realistisch?
  • Welche Lösung schützt Sie rechtlich und wirtschaftlich am besten?

Unternehmenskrise analysieren lassen

Strategische Krisenanalyse

In 60 Minuten wissen Sie, worauf es jetzt ankommt.

Die strategische Krisenanalyse ist für Unternehmer und Geschäftsführer gedacht, die keine allgemeine Erklärung des Insolvenzrechts brauchen — sondern eine klare Einschätzung ihrer konkreten Situation.

In der Beratung prüfen wir strukturiert:

1. Rechtlicher Krisenstatus

Wir besprechen, ob Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen können.

2. Insolvenzantragspflicht

Wir prüfen, ob eine Antragspflicht im Raum steht und welche nächsten Schritte erforderlich sein können.

3. Persönliche Haftungsrisiken

Wir analysieren, welche Risiken für Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter oder Unternehmer entstehen können.

4. Kritische Zahlungen

Wir besprechen, welche Zahlungen in der Krise besonders sensibel sind und welche Entscheidungen dokumentiert werden sollten.

5. Sanierungsoptionen

Wir prüfen, ob außergerichtliche Restrukturierung, StaRUG, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder eine geordnete Beendigung in Betracht kommen.

6. Konkrete Priorisierung

Sie erhalten eine klare Einschätzung, was kurzfristig zu tun ist und welche Fehler vermieden werden sollten.

Strategische Krisenanalyse buchen

Strategische Krisenanalyse

Vertrauliche Beratung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.
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Was Sie für die Beratung vorbereiten können

Keine Sorge: Sie brauchen nicht alles perfekt vorbereitet.

In Krisensituationen sind Unterlagen oft unvollständig. Das ist normal.

Hilfreich sind, soweit vorhanden:

  • aktuelle BWA
  • Summen- und Saldenliste
  • offene Posten der Kunden und Lieferanten
  • Kontostände
  • Liquiditätsplanung
  • Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen
  • Rückstände bei Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern
  • Bankkorrespondenz
  • Gläubigerschreiben
  • Schreiben eines Insolvenzverwalters
  • Übersicht über Bürgschaften oder private Sicherheiten
  • Gesellschafterdarlehen
  • Miet-, Darlehens- oder Leasingverträge

Wenn Unterlagen fehlen, ist das kein Grund, abzuwarten. Gerade bei unklarer Lage kann eine erste anwaltliche Einschätzung sinnvoll sein.

Insolvenz vermeiden? Sanierung prüfen.

Nicht jede Krise muss in die Regelinsolvenz führen.

Viele Unternehmer verbinden Insolvenzrecht automatisch mit Kontrollverlust, Zerschlagung und Scheitern.

Das greift zu kurz.

Insolvenzrecht beginnt nicht erst beim Gericht. Es beginnt bereits bei der Frage, ob eine Krise rechtlich beherrschbar ist, welche Pflichten bestehen und welche Sanierungswege offenstehen.

Je nach Lage können unterschiedliche Wege geprüft werden:

Außergerichtlicher Vergleich

Verhandlungen mit Gläubigern, Stundungen, Ratenzahlungen oder Teilverzichte können sinnvoll sein, wenn Vertrauen, Liquidität und ein tragfähiges Konzept vorhanden sind.

Restrukturierung nach StaRUG

Das StaRUG kann Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit ermöglichen, sich auch ohne klassisches Insolvenzverfahren mit gerichtlicher Unterstützung zu stabilisieren und zu restrukturieren. (BMJV)

Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht weiter. Das kann eine Option sein, wenn die Sanierung gut vorbereitet ist.

Insolvenzplan

Ein Insolvenzplan kann helfen, ein Unternehmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens neu aufzustellen und eine bessere Lösung als eine reine Liquidation zu erreichen.

Geordnete Beendigung

Manchmal ist die Fortführung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Auch dann kann eine geordnete, rechtlich begleitete Abwicklung helfen, weitere Risiken zu begrenzen.

Welche Lösung passt, hängt vom Einzelfall ab.

Sanierungsoptionen prüfen lassen

Wenn bereits ein Insolvenzverwalter schreibt

Nicht jede Forderung muss ungeprüft bezahlt werden.

Insolvenzverwalter prüfen häufig Zahlungen aus der Vergangenheit.

Betroffen sein können unter anderem:

  • Zahlungen an Lieferanten
  • Rückzahlungen von Darlehen
  • Zahlungen an Gesellschafter
  • Zahlungen an nahestehende Personen
  • Ratenzahlungen kurz vor der Insolvenz
  • Sicherheiten in der Krise
  • Zahlungen trotz Kenntnis wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Wenn Sie ein Schreiben eines Insolvenzverwalters erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell zahlen und auch nicht unüberlegt kommunizieren.

Wir prüfen:

  • Ist die Forderung rechtlich begründet?
  • Welche Einwendungen bestehen?
  • Welche Unterlagen sind wichtig?
  • Ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll?
  • Wie hoch ist das Prozessrisiko?
  • Welche Strategie ist wirtschaftlich sinnvoll?

Anfechtung oder Forderung prüfen lassen

Für Gläubiger insolventer Unternehmen

Forderungen sichern. Rechte prüfen. Fehler vermeiden.

Wenn ein Kunde, Auftraggeber oder Geschäftspartner insolvent wird, stehen häufig erhebliche Forderungen im Raum.

Gerade dann entscheiden Fristen, Formulierungen und Nachweise darüber, ob Rechte gewahrt werden.

Wir unterstützen Gläubiger bei:

  • Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
  • Prüfung von Eigentumsvorbehalten
  • Aus- und Absonderungsrechten
  • Sicherungsrechten
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungen
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern
  • Prüfung möglicher Geschäftsführerhaftung
  • strategischer Bewertung der wirtschaftlichen Durchsetzung

Forderung im Insolvenzverfahren prüfen lassen

Anwalt Insolvenzrecht Infografik

Anwalt Insolvenzrecht Infografik

Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist

In der Krise verliert man zuerst Zeit — dann Optionen.

Viele Geschäftsführer warten, weil sie hoffen, dass sich die Lage kurzfristig stabilisiert.

Das kann funktionieren.

Aber wenn die Krise rechtlich bereits relevant ist, kann Abwarten gefährlich werden.

Zu spätes Handeln kann dazu führen, dass:

  • Sanierungsoptionen entfallen
  • Gläubiger die Kontrolle übernehmen
  • ein Fremdantrag gestellt wird
  • Zahlungen später angegriffen werden
  • persönliche Haftungsansprüche entstehen
  • strafrechtliche Ermittlungen drohen
  • Banken, Finanzamt oder Krankenkassen den Druck erhöhen

Frühe Beratung bedeutet nicht automatisch Insolvenzantrag.

Frühe Beratung bedeutet, rechtzeitig zu wissen, welche Entscheidung tragfähig ist.

Unsere Arbeitsweise

Klar. Diskret. Unternehmerisch gedacht.

In einer Unternehmenskrise brauchen Sie keine juristische Abhandlung, die an der Realität vorbeigeht.

Sie brauchen eine Beratung, die rechtliche Risiken erkennt und wirtschaftliche Zusammenhänge versteht.

Unsere Beratung ist:

strukturiert
Damit aus Unsicherheit ein klarer Fahrplan wird.

diskret
Weil Unternehmenskrisen Vertrauen, Vertraulichkeit und sorgfältige Kommunikation erfordern.

realistisch
Weil nicht jede Sanierung machbar ist — und nicht jede Insolvenz vermeidbar.

handlungsorientiert
Weil die nächsten Tage oder Wochen entscheidend sein können.

rechtlich fundiert
Weil Fehler in der Krise langfristige Folgen haben können.

Keine Panikmache.
Keine unrealistischen Versprechen.
Keine Standardfloskeln.

Sondern eine klare anwaltliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

So läuft die Beratung ab

1. Anfrage oder Buchung

Sie buchen die strategische Krisenanalyse oder nehmen telefonisch Kontakt auf.

2. Kurze Einordnung der Ausgangslage

Sie schildern die wichtigsten Punkte: Liquidität, Gläubiger, offene Rückstände, Drucksituation und bisherige Maßnahmen.

3. Unterlagen, soweit vorhanden

Wenn Unterlagen vorliegen, können diese vorab oder im Anschluss berücksichtigt werden.

4. Anwaltliche Krisenanalyse

Wir besprechen Insolvenzreife, Antragspflichten, Haftungsrisiken, kritische Zahlungen und mögliche Sanierungsoptionen.

5. Klare nächste Schritte

Sie erhalten eine strukturierte Einschätzung, welche Maßnahmen kurzfristig sinnvoll oder erforderlich sein können.

Jetzt Krisenanalyse buchen

Video: Was Geschäftsführer in der Krise sofort prüfen sollten

Viele Risiken entstehen nicht durch die Krise selbst, sondern durch falsche Entscheidungen in der Krise.

Im Video erfahren Sie, welche Warnsignale Geschäftsführer ernst nehmen sollten und warum eine rechtzeitige Prüfung der Insolvenzreife entscheidend sein kann.

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht für Unternehmer und Geschäftsführer

Wann sollte ich einen Anwalt für Insolvenzrecht einschalten?

Sobald ernsthafte Liquiditätsprobleme bestehen oder Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Besonders kritisch sind Rückstände bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Löhnen, Banken oder wichtigen Lieferanten.

Was macht ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht?

Er prüft die insolvenzrechtliche Lage, mögliche Antragspflichten, persönliche Haftungsrisiken, kritische Zahlungen und Sanierungsoptionen. Außerdem kann er bei Verhandlungen mit Gläubigern, Insolvenzanträgen, Eigenverwaltung, Insolvenzplan, StaRUG oder der Abwehr von Forderungen unterstützen.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Nach § 17 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel wird Zahlungsunfähigkeit angenommen, wenn Zahlungen eingestellt sind.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. (Gesetze im Internet)

Was bedeutet Überschuldung?

Überschuldung liegt bei juristischen Personen vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen?

Nach § 15a InsO ist der Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; als äußerste Fristen nennt die Norm drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Darf ich in der Krise noch Zahlungen leisten?

Das hängt von der konkreten Situation ab. Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können haftungsrelevant sein; § 15b InsO regelt Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Droht mir als Geschäftsführer persönliche Haftung?

Ja, unter bestimmten Umständen. Besonders kritisch sind verspätete Insolvenzanträge, Zahlungen nach Insolvenzreife, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, steuerliche Pflichtverletzungen und fehlende Dokumentation. Ob ein konkretes Haftungsrisiko besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Kann eine Insolvenz vermieden werden?

In manchen Fällen ja. Ob eine Insolvenz vermieden werden kann, hängt vom Zeitpunkt der Beratung, der Liquiditätslage, der Gläubigerstruktur und der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ab. Möglich sind unter anderem außergerichtliche Vergleiche, Restrukturierung, StaRUG, Eigenverwaltung oder Insolvenzplan.

Was ist das StaRUG?

Das StaRUG ist ein gesetzlicher Restrukturierungsrahmen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können Unternehmen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne klassisches Insolvenzverfahren mit gerichtlicher Unterstützung stabilisieren und restrukturieren.

Was ist Eigenverwaltung?

Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens. Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht weiter. Sie muss sorgfältig vorbereitet werden und eignet sich nicht für jede Situation.

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan ist ein Instrument innerhalb eines Insolvenzverfahrens, mit dem ein Unternehmen neu geordnet und eine strukturierte Lösung mit den Gläubigern erreicht werden kann.

Was mache ich, wenn ein Insolvenzverwalter Geld zurückfordert?

Nicht vorschnell zahlen. Forderungen eines Insolvenzverwalters sollten rechtlich geprüft werden. Entscheidend sind Zahlungszeitpunkt, Kenntnis der Krise, Vertragsgrundlage, Sicherheiten, Korrespondenz und wirtschaftlicher Zusammenhang.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja. Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gerade bei Unternehmenskrisen ist diese Vertraulichkeit besonders wichtig.

Was kostet die strategische Krisenanalyse?

Die strategische Krisenanalyse dauert 60 Minuten und kostet 200 € inkl. MwSt. Sie dient der ersten rechtlichen Einordnung, Risikoanalyse und Priorisierung der nächsten Schritte.

Beraten Sie bundesweit?

Ja. Die Beratung kann telefonisch, digital oder persönlich erfolgen. Gerade in Krisensituationen sind schnelle Abstimmung und klare Kommunikation entscheidend.

Jetzt Klarheit schaffen, bevor die Situation eskaliert.

Wenn Liquidität fehlt, Gläubiger Druck machen oder Sie nicht sicher wissen, ob bereits Insolvenzreife vorliegt, sollten Sie die Lage nicht ungeprüft fortführen.

Eine rechtzeitige anwaltliche Einschätzung kann helfen, Risiken zu erkennen, Handlungsoptionen zu bewerten und die nächsten Schritte strukturiert zu planen.

Strategische Krisenanalyse

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Vertrauliche Beratung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.
In 60 Minuten erhalten Sie eine strukturierte anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation –
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60 Minuten
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Die größte Gefahr ist oft nicht die Insolvenz selbst — sondern zu spätes oder falsches Handeln.

Weiterführende Orientierung im Insolvenzrecht

Wenn wirtschaftlicher Druck rechtlich relevant wird

Unternehmerische Krisen entstehen häufig schrittweise. Erst bleiben einzelne Forderungen offen. Dann verschieben sich Zahlungseingänge. Lieferanten werden vorsichtiger. Banken stellen Fragen. Finanzamt oder Sozialversicherungsträger erhöhen den Druck.

In dieser Phase geht es nicht mehr nur darum, Liquidität zu organisieren.

Es geht auch darum, rechtlich richtig zu handeln.

Denn sobald Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Antragspflichten oder Zahlungen in der Krise betroffen sind, können Entscheidungen der Geschäftsführung später geprüft werden. Das Insolvenzrecht unterscheidet unter anderem zwischen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; diese Begriffe sind rechtlich definiert und sollten im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Ziel einer frühen anwaltlichen Beratung ist deshalb nicht, vorschnell ein Insolvenzverfahren einzuleiten.

Ziel ist, Klarheit zu schaffen:

  • Welche rechtlichen Risiken bestehen?
  • Welche Fristen oder Pflichten können relevant sein?
  • Welche Zahlungen sind kritisch?
  • Welche Sanierungsoptionen sind realistisch?
  • Welche Schritte sollten jetzt dokumentiert werden?
  • Wie lässt sich weiterer Schaden vermeiden?

Je früher diese Fragen geklärt werden, desto größer ist häufig der verbleibende Handlungsspielraum.

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Anwalt Insolvenzrecht

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Die zentrale Frage: Besteht bereits Insolvenzreife?

Zahlungsfähigkeit, Überschuldung und Antragspflichten prüfen

Viele Geschäftsführer wissen in der Krise nicht sicher, ob sie noch im Bereich einer vorübergehenden Liquiditätslücke handeln — oder ob bereits insolvenzrechtliche Pflichten ausgelöst sein können.

Typische Warnsignale sind:

  • fällige Rechnungen können nicht mehr vollständig bezahlt werden
  • Zahlungsziele werden dauerhaft überschritten
  • Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern sind rückständig
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse
  • Konten werden gepfändet oder Kreditlinien gekürzt
  • einzelne Gläubiger werden bevorzugt bezahlt
  • ein Gläubiger droht mit Insolvenzantrag
  • die Liquiditätsplanung reicht nicht mehr über die nächsten Wochen hinaus

Gerade bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH kann eine zu späte Reaktion erhebliche Folgen haben. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO nennt als äußerste Frist drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung; maßgeblich bleibt aber immer die konkrete Prüfung des Einzelfalls.

Deshalb sollte nicht erst gehandelt werden, wenn ein Insolvenzantrag vorbereitet wird.

Sinnvoll ist eine Prüfung bereits dann, wenn die Geschäftsführung nicht mehr sicher beurteilen kann, ob das Unternehmen alle fälligen Verpflichtungen noch erfüllen kann.

Insolvenzreife prüfen lassen

Geschäftsführerhaftung: Persönliche Risiken frühzeitig erkennen

Die Krise des Unternehmens darf nicht zur privaten Krise der Geschäftsführung werden.

Geschäftsführer handeln in Unternehmenskrisen oft unter enormem Druck.

Sie müssen Mitarbeiter beruhigen, Lieferanten halten, Banken informieren, Kundenbeziehungen sichern und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb stabilisieren.

Genau in dieser Phase entstehen häufig die größten persönlichen Risiken.

Kritisch können insbesondere sein:

  • Zahlungen nach Eintritt einer möglichen Insolvenzreife
  • verspätete Prüfung einer Insolvenzantragspflicht
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • steuerliche Pflichtverletzungen
  • fehlende oder unvollständige Liquiditätsplanung
  • unklare Priorisierung einzelner Gläubiger
  • unzureichende Dokumentation von Geschäftsleiterentscheidungen

Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können für Geschäftsleiter haftungsrechtlich relevant sein; § 15b InsO regelt Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Eine strukturierte Krisenanalyse hilft, die persönliche Risikolage zu erfassen und die nächsten Schritte geordnet zu planen.

Nicht jede Krise führt automatisch zu persönlicher Haftung.

Aber ungeprüftes Weiterhandeln kann Risiken deutlich erhöhen.

Geschäftsführerhaftung analysieren lassen

Video: Was Geschäftsführer in der Krise sofort prüfen sollten

Viele Haftungsrisiken entstehen nicht durch die Krise allein, sondern durch falsche Entscheidungen in der Krise.

Im Video erfahren Sie, welche Warnsignale Geschäftsführer ernst nehmen sollten und warum eine rechtzeitige Prüfung der Insolvenzreife wichtig sein kann.

Sanierung statt Kontrollverlust

Insolvenzrecht bedeutet nicht automatisch Zerschlagung.

Viele Unternehmer verbinden Insolvenzrecht mit Kontrollverlust, Liquidation und dem Ende des Unternehmens.

Das ist zu kurz gedacht.

Insolvenzrecht kann auch bedeuten, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Sanierung, Restrukturierung oder geordnete Lösung möglich ist.

Je nach Ausgangslage kommen insbesondere folgende Wege in Betracht:

Außergerichtliche Sanierung

Verhandlungen mit Gläubigern, Stundungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleichslösungen können sinnvoll sein, wenn noch Vertrauen besteht und die wirtschaftliche Planung belastbar ist.

Restrukturierung nach StaRUG

Das StaRUG kann Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit ermöglichen, sich auch ohne klassisches Insolvenzverfahren mit gerichtlicher Unterstützung zu stabilisieren und zu restrukturieren.

Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht weiter. Diese Option muss sorgfältig vorbereitet werden.

Insolvenzplanverfahren

Ein Insolvenzplan kann dazu dienen, ein Unternehmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens neu zu ordnen und eine strukturierte Lösung mit den Gläubigern zu erreichen.

Geordnete Beendigung

Wenn eine Fortführung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, kann auch eine geordnete Abwicklung die bessere Lösung sein — insbesondere, um zusätzliche Haftungsrisiken und weitere Schäden zu vermeiden.

Welche Option sinnvoll ist, hängt nicht von Wunschdenken ab, sondern von Liquidität, Gläubigerstruktur, Fortführungsfähigkeit, Haftungsrisiken und Zeitdruck.

Sanierungsoptionen prüfen lassen

Insolvenzrecht: Klare Lösungen für Unternehmer Infografik

Insolvenzrecht: Klare Lösungen für Unternehmer Infografik

Wenn bereits ein Insolvenzverwalter Forderungen erhebt

Nicht jede Rückforderung ist automatisch berechtigt.

Ein Schreiben des Insolvenzverwalters löst bei Unternehmern, Geschäftsführern oder Gläubigern oft erheblichen Druck aus.

Häufig geht es um Zahlungen aus der Vergangenheit, die zurückgefordert werden sollen.

Betroffen sein können zum Beispiel:

  • Zahlungen kurz vor einer Insolvenz
  • Ratenzahlungen an einzelne Gläubiger
  • Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen
  • Zahlungen an nahestehende Personen
  • Sicherheiten in einer Krisenphase
  • Zahlungen trotz erkennbarer wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Wichtig ist: Solche Forderungen sollten nicht vorschnell bezahlt werden.

Ebenso riskant ist es, unüberlegt zu antworten oder ohne rechtliche Prüfung zu verhandeln.

Wir prüfen, ob die geltend gemachte Forderung rechtlich nachvollziehbar ist, welche Einwendungen bestehen und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Forderung des Insolvenzverwalters prüfen lassen

Für Gläubiger insolventer Unternehmen

Forderungen sichern, Rechte prüfen, Fristen beachten.

Auch Gläubiger benötigen in Insolvenzverfahren eine klare Strategie.

Wenn ein Kunde, Auftraggeber oder Geschäftspartner insolvent wird, stehen häufig erhebliche Forderungen im Raum. Gleichzeitig laufen Fristen, Unterlagen müssen geprüft und Rechte korrekt geltend gemacht werden.

Wir unterstützen Gläubiger insbesondere bei:

  • Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
  • Prüfung von Eigentumsvorbehalten
  • Aus- und Absonderungsrechten
  • Sicherungsrechten
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungen
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern
  • Prüfung möglicher Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer

Gerade bei größeren Forderungen ist eine frühe Prüfung sinnvoll, damit keine wirtschaftlich relevanten Rechte verloren gehen.

Forderung im Insolvenzverfahren prüfen lassen

Was eine frühe Beratung konkret leisten kann

Aus Unsicherheit wird ein belastbarer nächster Schritt.

Eine gute Krisenberatung beginnt nicht mit Standardlösungen.

Sie beginnt mit einer sauberen Analyse.

In der strategischen Krisenanalyse werden insbesondere folgende Punkte besprochen:

1. Liquiditätssituation

Welche fälligen Verbindlichkeiten bestehen? Welche Mittel sind verfügbar? Welche Zahlungen stehen sicher oder unsicher bevor?

2. Insolvenzrechtliche Einordnung

Gibt es Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?

3. Antragspflichten

Besteht eine Insolvenzantragspflicht oder gibt es noch rechtlich vertretbare Sanierungsspielräume?

4. Geschäftsführerhaftung

Welche persönlichen Risiken bestehen für Geschäftsführung, Vorstand oder Gesellschafter?

5. Zahlungsstrategie

Welche Zahlungen sollten besonders sorgfältig geprüft und dokumentiert werden?

6. Sanierungsoptionen

Welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Optionen sind realistisch?

7. Kommunikation

Wie sollte gegenüber Banken, Gläubigern, Finanzamt, Krankenkassen oder Insolvenzverwaltern kommuniziert werden?

Das Ergebnis ist keine theoretische Abhandlung, sondern eine Priorisierung der nächsten Schritte.

Jetzt einfach Klarheit schaffen

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Falls ein Verfahren erforderlich wird, sollte es vorbereitet sein.

Nicht jede Krise führt zu einem Insolvenzverfahren.

Wenn ein Verfahren jedoch unvermeidbar wird, ist Vorbereitung entscheidend.

Ein Insolvenzverfahren kann typischerweise folgende Stationen haben:

  • Insolvenzantrag
  • Eröffnungsverfahren
  • vorläufige Sicherungsmaßnahmen
  • Prüfung durch Gericht und vorläufige Insolvenzverwaltung
  • Verfahrenseröffnung
  • Forderungsanmeldung der Gläubiger
  • Gläubigerversammlung
  • Verwertung, Fortführung oder Insolvenzplan
  • Abschluss des Verfahrens

Für Geschäftsführer ist wichtig: Ein vorbereitetes Verfahren kann strategisch anders verlaufen als ein Verfahren, das durch Vollstreckungsdruck, Fremdantrag oder akuten Kontrollverlust ausgelöst wird.

Auch deshalb ist frühe Beratung oft entscheidend.

Sachliche Beratung statt unrealistischer Versprechen

In der Krise brauchen Sie keine Beschwichtigung — sondern Klarheit.

Insolvenzrecht ist komplex und stark vom Einzelfall abhängig.

Eine seriöse anwaltliche Beratung kann keine bestimmte wirtschaftliche Lösung garantieren. Sie kann aber helfen, die rechtliche Lage realistisch einzuschätzen, Risiken zu erkennen und die nächsten Schritte strukturiert zu planen.

Unsere Beratung ist:

  • vertraulich
  • klar strukturiert
  • rechtlich fundiert
  • wirtschaftlich mitgedacht
  • auf konkrete Handlungsoptionen ausgerichtet

Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet; gerade in Unternehmenskrisen ist diese Vertraulichkeit ein zentraler Faktor. (Gesetze im Internet)

Strategische Krisenanalyse

Vertrauliche anwaltliche Erstberatung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.

In 60 Minuten erhalten Sie eine strukturierte anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation — klar, diskret und handlungsorientiert.

In der Krisenanalyse prüfen wir insbesondere:

  • mögliche Insolvenzreife
  • Antragspflichten
  • Geschäftsführerhaftung
  • kritische Zahlungen
  • Sanierungsoptionen
  • Kommunikation mit Gläubigern
  • nächste sinnvolle Schritte
Strategische Krisenanalyse

Vertrauliche Beratung für Unternehmer & Geschäftsführer

Wenn wirtschaftlicher Druck entsteht, entscheidet die Qualität der ersten Analyse über die nächsten Schritte.
In 60 Minuten erhalten Sie eine strukturierte anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation –
klar, diskret und strategisch priorisiert.

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