Strafrechtlicher Notfall-FAQ für Geschäftsführer

(Insolvenz, Ermittlungen, Durchsuchung, Staatsanwaltschaft)

I. Akute Gefahrenlage – sofort relevant

1. Wann droht mir als Geschäftsführer ein Strafverfahren?
Sobald Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbenachteiligung im Raum stehen – oft automatisch mit Insolvenzeröffnung.

2. Beginnt ein Strafverfahren immer mit der Insolvenz?
Sehr häufig ja. Insolvenzgerichte informieren regelmäßig die Staatsanwaltschaft.

3. Muss mir Vorsatz nachgewiesen werden?
Nicht immer. Fahrlässigkeit reicht bei mehreren Delikten aus.

4. Wie schnell kann es ernst werden?
Teilweise innerhalb weniger Wochen nach Insolvenzantrag – manchmal sogar früher.

5. Kann auch ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer belangt werden?
Ja. Auch ehemalige Geschäftsführer haften strafrechtlich für ihre Amtszeit.

II. Typische Straftatbestände in der Krise

6. Was ist Insolvenzverschleppung?
Das Nicht-, Zu-Spät- oder falsch gestellte Insolvenzantrag trotz Insolvenzreife.

7. Ab wann ist Insolvenzverschleppung strafbar?
Ab Überschreitung der gesetzlichen Antragsfrist – ohne Ausnahmebonus.

8. Was ist Bankrott?
Unzulässiger Umgang mit Vermögen:

  • Beiseiteschaffen
  • Verheimlichen
  • Buchhaltungsmanipulation
  • Vermögensverschiebungen

9. Was gilt als Untreue?
Zahlungen oder Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft, z. B. Gläubigerbevorzugung.

10. Sozialabgaben nicht gezahlt – was droht?
Ein Klassiker mit Haftstrafe – selbst bei fehlender Liquidität.

Strafrechtlicher Notfall-FAQ für Geschäftsführer

Strafrechtlicher Notfall-FAQ für Geschäftsführer

III. Zahlungen & Strafrecht

11. Können Zahlungen strafbar sein, obwohl sie zivilrechtlich erlaubt wirken?
Ja. Strafrecht und Insolvenzrecht sind nicht deckungsgleich.

12. Ist die Bevorzugung einzelner Gläubiger strafbar?
Ja – häufig als Untreue oder Bankrott.

13. Sind Steuerzahlungen strafbar?
Ja, wenn sie andere Gläubiger bewusst benachteiligen.

14. Sind Lohnzahlungen strafbar?
Nicht automatisch – aber riskant, wenn sie Masse schmälern.

15. Kleine Beträge = geringes Strafrisiko?
Nein. Tatbestand schlägt Betrag.

IV. Ermittlungsverfahren & Ablauf

16. Wie erfahre ich von einem Strafverfahren?
Durch:

  • Anhörung
  • Vorladung
  • Durchsuchung
  • Schreiben der Staatsanwaltschaft

17. Muss ich zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen?
Nein. Keine Pflicht zur Aussage.

18. Sollte ich „kooperativ alles erklären“?
Nein. Unvorbereitete Aussagen sind brandgefährlich.

19. Können E-Mails und Chats ausgewertet werden?
Ja. Interne Kommunikation ist häufig das Kernbeweismittel.

20. Wie lange dauern solche Verfahren?
Monate bis mehrere Jahre.

V. Durchsuchung & Beschlagnahme

21. Kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen?
Ja – auch privat, nicht nur im Unternehmen.

22. Dürfen Handys und Laptops beschlagnahmt werden?
Ja. Sehr häufig.

23. Darf ich mich widersetzen?
Nein – aber schweigen ist erlaubt.

24. Muss ich Passwörter herausgeben?
Grundsätzlich nein – Aussageverweigerungsrecht.

VI. Verteidigung & Verhalten

25. Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Spätestens bei erster Kontaktaufnahme durch Ermittlungsbehörden.

26. Reicht mein Insolvenz- oder Gesellschaftsanwalt?
Nein. Strafrecht erfordert spezialisierte Verteidigung.

27. Kann frühe Verteidigung das Verfahren stoppen?
Ja – sehr oft vor Anklage.

28. Ist Akteneinsicht entscheidend?
Ja. Ohne Akteneinsicht keine Strategie.

VII. Strafen & Folgen

29. Droht mir Haft?
Möglich – vor allem bei:

  • Sozialabgaben
  • Insolvenzverschleppung
  • systematischer Benachteiligung

30. Sind Bewährungsstrafen üblich?
Ja – aber keine Garantie.

31. Droht mir ein Berufsverbot?
Ja. Geschäftsführer- oder Gewerbeverbot möglich.

32. Steht das im Führungszeugnis?
Teilweise ja – mit massiven Folgen.

VIII. Versicherung & Schutz

33. Übernimmt die D&O-Versicherung Strafverteidigungskosten?
Teilweise – abhängig vom Vertrag, oft gedeckelt.

34. Gilt Versicherungsschutz bei Vorsatz?
Nein.

IX. Klartext zum Schluss

35. Wichtigster Notfall-Merksatz für Geschäftsführer?
Schweigen, prüfen, verteidigen – nicht erklären, nicht rechtfertigen, nicht hoffen.

⚠️ Strafrechtliche Risiken erkannt?

Wenn Ermittlungen, Vorladungen oder Durchsuchungen drohen, zählt jede Entscheidung.
Lassen Sie Ihre Situation diskret und unverbindlich prüfen – bevor Aussagen oder Fehler irreversibel werden.


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