§ 301 InsO
§ 301 InsO – Wirkung der Restschuldbefreiung § 301 InsO ist die juristische “Schlussklappe” der Verbraucher- und Regelinsolvenz: Er entscheidet, welche Forderungen nach erteilter Restschuldbefreiung (RSB) nicht mehr durchgesetzt werden dürfen – und gegen wen diese Sperrwirkung gilt (und gegen wen nicht). In der Praxis ist § 301 InsO der Paragraf, der aus einem Insolvenzverfahren…
