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§ 19 InsO

2. Januar 2026

§ 19 InsO

2. Januar 2026

§ 19 InsO (Überschuldung) – Bedeutung, Prüfung, Fortführungsprognose & Geschäftsführer-Pflichten § 19 InsO ist der zentrale Insolvenzgrund der Überschuldung – und damit ein Paragraf, der in Krisenlagen oft über Wochen (oder Tage) darüber entscheidet, ob ein Unternehmen noch handlungsfähig ist oder ob die Insolvenzantragspflicht bereits ausgelöst wurde. Für Geschäftsführer, Vorstände und faktische Organpersonen ist §…