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§ 107 InsO

9. Januar 2026

§ 107 InsO

9. Januar 2026

§ 107 InsO (Eigentumsvorbehalt) – Wiki-Guide für die Praxis § 107 InsO ist die zentrale Norm dafür, was mit Kaufverträgen unter Eigentumsvorbehalt passiert, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie beantwortet vor allem zwei Praxisfragen: Was darf der Vorbehaltskäufer verlangen, wenn der Verkäufer insolvent wird? Wie kann sich der Vorbehaltsverkäufer schützen, wenn der Käufer insolvent wird…