§ 107 InsO
§ 107 InsO (Eigentumsvorbehalt) – Wiki-Guide für die Praxis § 107 InsO ist die zentrale Norm dafür, was mit Kaufverträgen unter Eigentumsvorbehalt passiert, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie beantwortet vor allem zwei Praxisfragen: Was darf der Vorbehaltskäufer verlangen, wenn der Verkäufer insolvent wird? Wie kann sich der Vorbehaltsverkäufer schützen, wenn der Käufer insolvent wird…
