Wiederaufnahme des Verfahrens
Wiederaufnahme des Verfahrens Definition: Was ist die „Wiederaufnahme des Verfahrens“? Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist die erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahrens. Sie durchbricht die Rechtskraft einer Entscheidung und ermöglicht unter engen gesetzlichen Voraussetzungen eine neue Sachentscheidung. Im deutschen Recht ist die Wiederaufnahme in mehreren Verfahrensordnungen geregelt: im Zivilprozess nach den §§ 579, 580…
