Wechselprotest
Wechselprotest (Art. 44, 45, 46, 79 ff., 81, 87 WG) Definition: Was ist ein Wechselprotest? Der Wechselprotest ist die amtliche Beurkundung durch einen Notar oder Gerichtsvollzieher, dass ein ordnungsgemäß vorgelegter Wechsel vom Bezogenen nicht angenommen oder nicht bezahlt wurde. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 44, 79 ff., 81 und 87 Wechselgesetz (WG). Der Protest ist regelmäßig…
