Uneigennützige Treuhandverhältnisse
Uneigennützige Treuhandverhältnisse Definition, rechtliche Einordnung, Insolvenz- und Vollstreckungsfolgen 1. Begriff und Grundverständnis der uneigennützigen Treuhand 1.1 Allgemeine Definition Uneigennützige Treuhandverhältnisse sind Treuhandverhältnisse, die ausschließlich oder überwiegend im Interesse des Treugebers begründet werden. Der Treuhänder hält dabei ein bestimmtes Vermögensgut (das sogenannte Treugut) nicht zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung, sondern zur Verwaltung, Sicherung oder Durchsetzung fremder Interessen….
