Stille Gesellschaft
Stille Gesellschaft Die stille Gesellschaft ist eine in Deutschland gesetzlich geregelte Beteiligungsform an einem Handelsgewerbe. Sie gilt als Innengesellschaft: Nach außen tritt sie nicht in Erscheinung, weil nur der Inhaber des Handelsgeschäfts (z. B. Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH) am Markt auftritt und Verträge schließt. Der stille Gesellschafter beteiligt sich durch eine Vermögenseinlage am Unternehmen eines…
