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Schlussverteilung

26. Januar 2026

Schlussverteilung

26. Januar 2026

Schlussverteilung im Insolvenzverfahren Begriff, Ablauf, rechtliche Voraussetzungen, Beteiligte, Einwendungen und Sonderfälle (§ 196 InsO) 1. Begriff und rechtliche Einordnung der Schlussverteilung Die Schlussverteilung ist ein zentraler Begriff des deutschen Insolvenzrechts und bezeichnet die endgültige Ausschüttung der gesamten, zur Verteilung verfügbaren Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger, nachdem die Verwertung der Masse abgeschlossen und etwaige Abschlagsverteilungen bereits durchgeführt…