Rückgriff
Rückgriff (Regress) Definition: Was ist „Rückgriff“? Der Rückgriff (auch: Regress) bezeichnet die Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen, nachdem der Rückgriffnehmende selbst bereits geleistet oder gehaftet hat. Der Rückgriff dient dazu, ein Haftungsrisiko wirtschaftlich weiterzureichen – typischerweise an denjenigen, der den Schaden oder die Verpflichtung im Innenverhältnis zu tragen hat. Der Begriff spielt eine zentrale…
