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Passivprozesse

31. Januar 2026

Passivprozesse

31. Januar 2026

Passivprozesse Definition, Bedeutung und insolvenzrechtliche Einordnung Passivprozesse sind Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner (bzw. nach Insolvenzeröffnung der Insolvenzverwalter) die Rolle des Beklagten einnimmt. Es handelt sich um Verfahren, in denen Ansprüche gegen den Schuldner geltend gemacht werden, der also „in einen Prozess hineingezogen wird“. Im Insolvenzrecht bezeichnet man als Passivprozesse insbesondere solche Rechtsstreitigkeiten, die nach…