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Partieverkauf

31. Januar 2026

Partieverkauf

31. Januar 2026

Partieverkauf Definition und Überblick Der Partieverkauf bezeichnet den Verkauf größerer Warenmengen (sogenannter Partien) zu einem deutlich reduzierten Preis, der regelmäßig unter dem üblichen Marktpreis liegt. Verkauft werden dabei insbesondere Restposten, Überproduktionen, Sonderanfertigungen, beschädigte Waren oder Vermögenswerte aus besonderen wirtschaftlichen Situationen, etwa aus Insolvenzverfahren, Versicherungsfällen (Feuer- oder Wasserschäden) oder aus Betriebsauflösungen. Charakteristisch für den Partieverkauf ist:…