Insolvenzwarenverkauf
Insolvenzwarenverkauf Bedeutung, rechtliche Einordnung, Wettbewerbsrecht, Irreführungsrisiken und Praxisfragen 1. Begriff und Definition des Insolvenzwarenverkaufs Der Insolvenzwarenverkauf bezeichnet den Vertrieb beweglicher oder unbeweglicher Vermögensgegenstände, die ursprünglich Bestandteil einer Insolvenzmasse waren oder aus einem Insolvenzverfahren stammen. Charakteristisch ist, dass die Waren im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren veräußert werden oder zumindest mit diesem in Verbindung gebracht werden, etwa…
