Insolvenzmasse
Insolvenzmasse (Insolvenzordnung) Die Insolvenzmasse ist das „Arbeitsmaterial“ des Insolvenzverfahrens: Aus ihr werden – vereinfacht gesagt – die Kosten des Verfahrens bezahlt und anschließend die Gläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung befriedigt. Wer versteht, was zur Insolvenzmasse gehört, was nicht, wann Vermögen „hineinrutscht“ oder „herausfällt“ (Freigabe, Aussonderung, Absonderung) und wie der Insolvenzverwalter damit umgeht, versteht praktisch…
