Haftungsrecht
Haftungsrecht 1. Begriff und Einordnung Das Haftungsrecht ist kein eigenständiges Gesetzbuch, sondern ein unscharfer juristischer Sammelbegriff für sämtliche Rechtsnormen, die regeln, wer unter welchen Voraussetzungen für einen Schaden oder eine Verpflichtung einstehen muss. Es betrifft damit das „Einstehenmüssen“ für eigenes oder fremdes Verhalten – in finanzieller, vermögensrechtlicher oder auch öffentlich-rechtlicher Hinsicht. Im Kern bewegt sich…
