030 - 814 509 27007

Aussonderung

26. Januar 2026

Aussonderung

26. Januar 2026

Aussonderung (Insolvenzrecht) 1. Begriff und Grundverständnis der Aussonderung Die Aussonderung ist ein zentrales Institut des deutschen Insolvenzrechts. Sie bezeichnet das Recht eines Dritten, einen nicht zum Vermögen des Schuldners gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen. Rechtsgrundlage sind insbesondere die §§ 47 und 48 der Insolvenzordnung (InsO). Kerndefinition (Kurzform) Aussonderung ist die Trennung eines Gegenstands von…