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Aktivlegitimation

2. Februar 2026

Aktivlegitimation

2. Februar 2026

Aktivlegitimation – Bedeutung, Voraussetzungen, Abgrenzung und Praxisrelevanz 1. Begriff und Grundverständnis der Aktivlegitimation Die Aktivlegitimation bezeichnet die Befugnis einer Person, ein bestimmtes Recht gerichtlich geltend zu machen. Wer aktivlegitimiert ist, darf im Prozess als Kläger auftreten und einen Anspruch einklagen oder ein Rechtsmittel einlegen. Historisch handelt es sich bei der Aktivlegitimation um eine ältere Bezeichnung…