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Abschlagsverteilung

26. Januar 2026

Abschlagsverteilung

26. Januar 2026

Abschlagsverteilung – Definition, Voraussetzungen und Durchführung im Handels- und Insolvenzrecht 1. Begriff und systematische Einordnung der Abschlagsverteilung Die Abschlagsverteilung bezeichnet eine vorläufige Vermögensverteilung, die noch vor der endgültigen Schlussverteilung erfolgt. Sie dient dazu, Berechtigte – Gesellschafter oder Gläubiger – nicht bis zum Abschluss sämtlicher Abwicklungs- oder Verwertungshandlungen warten zu lassen, wenn bereits entbehrliches Vermögen vorhanden…