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§ 9 InsO

9. Januar 2026

§ 9 InsO

9. Januar 2026

§ 9 InsO – Öffentliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren § 9 InsO regelt, wie und wo wesentliche Entscheidungen und Mitteilungen im Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden. Diese „Insolvenzbekanntmachungen“ sind kein reiner Formalismus: Sie steuern Fristen, beeinflussen Gläubigerrechte, lösen praktische Effekte bei Banken, Lieferanten und Vertragspartnern aus – und sie sind in der Krise eines Unternehmens oft…