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§ 296 InsO

9. Januar 2026

§ 296 InsO

9. Januar 2026

§ 296 InsO – Verstoß gegen Obliegenheiten (Versagung der Restschuldbefreiung) 1. Einordnung: Worum geht es in § 296 InsO? § 296 InsO ist eine Schlüsselnorm im Restschuldbefreiungsrecht: Sie regelt, wann und wie einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, weil er in der Wohlverhaltensphase (bzw. im maßgeblichen Zeitraum) seine Obliegenheiten verletzt – und dadurch die Befriedigung…