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§ 270d InsO

9. Januar 2026

§ 270d InsO

9. Januar 2026

§ 270d InsO (Schutzschirmverfahren) – für Unternehmer & Geschäftsführer 1. Was regelt § 270d InsO – in einem Satz? § 270d InsO schafft ein gerichtlich angeordnetes „Schutzschirmverfahren“ zur Vorbereitung einer Sanierung per Insolvenzplan im Stadium vor Verfahrenseröffnung – allerdings nur, solange keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos erscheint. 2. Einordnung: Wo…