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§ 213 InsO

11. Januar 2026

§ 213 InsO (Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger) 1. Einordnung: Worum geht es in § 213 InsO? § 213 Insolvenzordnung (InsO) regelt einen „Exit“ aus dem laufenden Insolvenzverfahren: Wenn der Schuldner nach Ablauf der Forderungsanmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben, muss das Insolvenzgericht das Verfahren auf Antrag des Schuldners einstellen. Für…

§ 103 InsO

11. Januar 2026

§ 103 InsO (Erfüllungswahl bei gegenseitigen Verträgen) Hinweis (Praxis): Dieser Beitrag erklärt § 103 InsO verständlich und tiefgehend. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – gerade weil bei § 103 InsO häufig Fristen, Vertragsdetails, Sicherheiten, Anfechtungsrisiken und Haftungsfragen zusammenkommen. 1. Worum geht es in § 103 InsO – in einem Satz? § 103 InsO regelt, was…

§ 52 InsO

10. Januar 2026

§ 52 InsO – Ausfall der Absonderungsberechtigten (Wiki) § 52 InsO ist eine dieser Normen, die in der Praxis „leise“ wirken – aber bei Quoten, Forderungsanmeldungen, Sicherheitenverwertung und Planstrategie regelmäßig über Geld entscheiden. Die Vorschrift beantwortet eine Kernfrage: Was passiert, wenn ein Gläubiger zwar ein Absonderungsrecht (Sicherheit) hat, aber aus der Verwertung nicht vollständig bezahlt…

§ 27 InsO

10. Januar 2026

§ 27 InsO (Eröffnungsbeschluss) – für Unternehmer & Geschäftsführer § 27 InsO ist eine der Schlüsselnormen im deutschen Insolvenzverfahren: Mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt das „eigentliche“ Insolvenzverfahren – und ab diesem Moment ändern sich Zuständigkeiten, Verfügungsrechte, Kommunikationslinien und Haftungsrisiken schlagartig. Für Geschäftsleiter ist § 27 InsO deshalb weniger „Formalität“, sondern der Startschuss für ein neues Regelwerk,…

§ 190 InsO

10. Januar 2026

§ 190 InsO – Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger § 190 InsO gehört systematisch in den Fünften Teil der Insolvenzordnung (Befriedigung der Insolvenzgläubiger), dort in den Zweiten Abschnitt: Verteilung. Die Norm wirkt auf den ersten Blick technisch – in der Praxis entscheidet sie aber oft darüber, ob und in welcher Höhe ein absonderungsberechtigter Gläubiger (z. B. Bank…

§ 9 InsO

9. Januar 2026

§ 9 InsO – Öffentliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren § 9 InsO regelt, wie und wo wesentliche Entscheidungen und Mitteilungen im Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden. Diese „Insolvenzbekanntmachungen“ sind kein reiner Formalismus: Sie steuern Fristen, beeinflussen Gläubigerrechte, lösen praktische Effekte bei Banken, Lieferanten und Vertragspartnern aus – und sie sind in der Krise eines Unternehmens oft…

§ 270d InsO

9. Januar 2026

§ 270d InsO (Schutzschirmverfahren) – für Unternehmer & Geschäftsführer 1. Was regelt § 270d InsO – in einem Satz? § 270d InsO schafft ein gerichtlich angeordnetes „Schutzschirmverfahren“ zur Vorbereitung einer Sanierung per Insolvenzplan im Stadium vor Verfahrenseröffnung – allerdings nur, solange keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos erscheint. 2. Einordnung: Wo…

§ 258 InsO

9. Januar 2026

§ 258 InsO – Aufhebung des Insolvenzverfahrens § 258 InsO regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufhebt. Die Norm ist in der Praxis der „Moment der Wahrheit“: Der Insolvenzplan kann noch so gut sein – ohne Aufhebungsbeschluss bleibt das Verfahren „an“ und zentrale Wirkungen (Rückkehr in…

§ 98 InsO

9. Januar 2026

§ 98 InsO – Durchsetzung der Pflichten des Schuldners § 98 InsO ist die „Durchsetzungsschraube“ des Insolvenzverfahrens: Er sorgt dafür, dass Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nicht nur „auf dem Papier“ stehen, sondern im Ernstfall auch effektiv durchgesetzt werden können – bis hin zur zwangsweisen Vorführung und Haft. Damit schützt die Norm die Funktionsfähigkeit des…

§ 296 InsO

9. Januar 2026

§ 296 InsO – Verstoß gegen Obliegenheiten (Versagung der Restschuldbefreiung) 1. Einordnung: Worum geht es in § 296 InsO? § 296 InsO ist eine Schlüsselnorm im Restschuldbefreiungsrecht: Sie regelt, wann und wie einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, weil er in der Wohlverhaltensphase (bzw. im maßgeblichen Zeitraum) seine Obliegenheiten verletzt – und dadurch die Befriedigung…