Bevorrechtigte Gläubiger Begriff, historische Einordnung und Abschaffung im Insolvenzrecht 1. Überblick und Bedeutung des Begriffs Bevorrechtigte Gläubiger waren im früheren deutschen Konkursrecht solche Gläubiger, deren Forderungen vorrangig vor den übrigen Konkursgläubigern aus der Konkursmasse befriedigt wurden. Sie genossen einen gesetzlich angeordneten Rangvorteil, der dazu führte, dass ihre Forderungen vorweg oder mit höherer Quote erfüllt wurden,…
Kopfmehrheit (Insolvenzverfahren) Definition Kopfmehrheit bezeichnet im Insolvenzverfahren eine Mehrheit nach der Anzahl der abstimmenden Gläubiger, unabhängig von der Höhe ihrer jeweiligen Forderungen. Entscheidend ist also nicht das Kapital, sondern die Kopfzahl der beteiligten Gläubiger. Die Kopfmehrheit steht im Gegensatz zur Summenmehrheit, bei der das Stimmgewicht nach der Höhe der Insolvenzforderungen berechnet wird. Kurzdefinition Kopfmehrheit ist…
Masseansprüche (Insolvenzrecht) Definition und Einordnung Masseansprüche sind Forderungen, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen und vorrangig aus der Insolvenzmasse zu erfüllen sind. Sie genießen im Insolvenzverfahren eine bevorrechtigte Stellung gegenüber den gewöhnlichen Insolvenzforderungen und werden vor diesen bedient, sofern die Insolvenzmasse ausreichend ist. Rechtlich sind Masseansprüche Teil der sogenannten Masseverbindlichkeiten, die in der Insolvenzordnung (InsO)…
Massegläubiger Begriff, Ansprüche und Durchführung im Insolvenzverfahren Inhaltsverzeichnis Einordnung und Bedeutung der Massegläubiger Gesetzliche Grundlagen (§§ 53–55 InsO) Begriff des Massegläubigers Abgrenzung zu Insolvenzgläubigern Zweck der Privilegierung von Massegläubigern Entstehung von Massegläubigeransprüchen Überblick über die Ansprüche der Massegläubiger Massekosten (§ 54 InsO) Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens Vorschüsse nach § 26 Abs. 2 InsO Verwaltungskosten der Insolvenzmasse…
Restschuldbefreiung 1. Begriff und rechtliche Einordnung Die Restschuldbefreiung ist ein zentrales Instrument des deutschen Insolvenzrechts und ermöglicht es natürlichen Personen, sich nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens und Einhaltung bestimmter gesetzlicher Pflichten von ihren nicht erfüllten Verbindlichkeiten zu befreien. Sie ist in den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und stellt einen gesetzlich normierten Schuldenerlass dar….
Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) Der „Konkurs im Konkurs“ – Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Praxisprobleme und strategische Handlungsspielräume 1. Begriff und rechtliche Einordnung der Masseunzulänglichkeit Die Masseunzulänglichkeit ist ein zentraler Begriff des deutschen Insolvenzrechts und bezeichnet einen Zustand innerhalb eines bereits eröffneten Insolvenzverfahrens, in dem die vorhandene Insolvenzmasse nicht mehr ausreicht, um sämtliche Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, obwohl die…
Gläubigerversammlung Oberstes Selbstverwaltungsorgan im Insolvenzverfahren 1. Begriff und rechtliche Einordnung der Gläubigerversammlung Die Gläubigerversammlung ist das zentrale kollektive Entscheidungsorgan der Insolvenzgläubiger im deutschen Insolvenzverfahren. Sie nimmt eine Schlüsselstellung innerhalb der Insolvenzordnung ein und verkörpert das Prinzip der gläubigerautonomen Verfahrensgestaltung. Rechtlich handelt es sich um das oberste Selbstverwaltungsorgan der am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger. Ihre Befugnisse, Zusammensetzung,…
Schlussverteilung im Insolvenzverfahren Begriff, Ablauf, rechtliche Voraussetzungen, Beteiligte, Einwendungen und Sonderfälle (§ 196 InsO) 1. Begriff und rechtliche Einordnung der Schlussverteilung Die Schlussverteilung ist ein zentraler Begriff des deutschen Insolvenzrechts und bezeichnet die endgültige Ausschüttung der gesamten, zur Verteilung verfügbaren Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger, nachdem die Verwertung der Masse abgeschlossen und etwaige Abschlagsverteilungen bereits durchgeführt…
Schlusstermin im Insolvenzverfahren (§ 197 InsO) 1. Begriff und rechtliche Einordnung Der Schlusstermin ist ein zentraler Verfahrensabschnitt im deutschen Insolvenzrecht. Er bezeichnet die letzte Gläubigerversammlung vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und ist in § 197 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Im Schlusstermin werden die Ergebnisse des Insolvenzverfahrens zusammengeführt, geprüft und abschließend diskutiert. Er bildet damit den…
Freigabe Definition, Bedeutung und rechtliche Einordnung im Insolvenzrecht und Zollrecht 1. Begriff und allgemeine Bedeutung der Freigabe Der Begriff Freigabe bezeichnet im juristischen Kontext die förmliche oder konkludente Entlassung eines Gegenstands, eines Rechts oder eines Vermögenswerts aus einem rechtlich gebundenen Zusammenhang. Durch die Freigabe entfällt eine zuvor bestehende rechtliche Zuordnung, Bindung oder Zugriffsmöglichkeit einer bestimmten…