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Kreditversicherung

11. Februar 2026 / Anwalt Insolvenzrecht

Kreditversicherung (Delkredereversicherung)

Inhaltsverzeichnis

  1. Begriff
  2. Arten
  3. Versicherungsfall
  4. Versicherte Forderungen
  5. Selbstbeteiligung
  6. Schadenminderungspflicht
  7. Risikoausschlüsse
  8. Wirtschaftliche Bedeutung
  9. Abgrenzung zu verwandten Versicherungen
  10. Internationale Aspekte
  11. Praxis und Vertragsgestaltung
  12. Bilanzielle und rechtliche Einordnung
  13. Häufige Fehlerquellen
  14. Fazit

1. Begriff

Die Kreditversicherung, auch Delkredereversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen, Werklieferungen sowie aus Dienst- und Werkleistungen.

Sie schützt Unternehmen davor, dass Kunden ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht erfüllen.

Rechtsdogmatisch handelt es sich um eine Schadensversicherung im Sinne des Versicherungsvertragsrechts. Maßgeblich ist, dass ausschließlich kreditierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesichert werden. Reine Finanzkredite (z. B. Darlehen) sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Die Kreditversicherung erfüllt damit eine zentrale Funktion im unternehmerischen Risikomanagement:

  • Schutz vor Forderungsausfällen
  • Sicherung der Liquidität
  • Verbesserung der Bonität
  • Erleichterung von Bankfinanzierungen
  • Stabilisierung von Geschäftsbeziehungen

Sie ist insbesondere im B2B-Bereich von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

2. Arten

a) Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung ist die klassische Form der Kreditversicherung. Sie deckt Forderungen aus:

  • Warenlieferungen
  • Werklieferungen
  • Dienst- und Werkleistungen

Typischer Anwendungsfall: Ein Lieferant gewährt seinem Abnehmer ein Zahlungsziel (z. B. 30 oder 60 Tage). Wird der Abnehmer zahlungsunfähig, ersetzt der Kreditversicherer den versicherten Teil der Forderung.

b) Ausfuhrkreditversicherung

Die Ausfuhrkreditversicherung sichert Exportforderungen gegen:

  • wirtschaftliche Risiken (Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Kunden)
  • politische Risiken (Krieg, Revolution, Zahlungsverbote etc.)

Im staatlichen Bereich ist in Deutschland insbesondere die staatlich unterstützte Exportkreditversicherung (Hermesdeckung) bekannt.

Die Besonderheit liegt darin, dass Insolvenz und Vollstreckung nach dem Rechtssystem des jeweiligen Schuldnerlands beurteilt werden.

c) Investitionsgüterkreditversicherung

Diese Versicherungsform betrifft langfristige Lieferungen von:

  • Maschinen
  • Industrieanlagen
  • Großprojekten

Da Investitionsgüter oft mit langen Zahlungszielen oder Ratenzahlungen verbunden sind, besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko.

Der Versicherungsschutz kann hier bereits während der Fabrikationsphase einsetzen (Fabrikationsrisikodeckung).

d) Konsumentenkreditversicherung

Die Konsumentenkreditversicherung betrifft Forderungen von Kreditinstituten gegenüber Verbrauchern.

Ein Versicherungsfall liegt regelmäßig vor, wenn:

  • das Kreditinstitut den Kredit berechtigt kündigt
  • die Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden

Die Zahlungsunfähigkeit wird also regelmäßig durch Kündigung und Fälligstellung dokumentiert.

e) Vertrauensschadensversicherung und Kautionsversicherung

In der Literatur werden teilweise auch:

  • Vertrauensschadensversicherung
  • Kautionsversicherung

als Arten der Kreditversicherung bezeichnet.

Dogmatisch ist dies nicht zutreffend.

Die Kreditversicherung im engeren Sinne sichert ausschließlich den Ausfall kreditierter Forderungen infolge Zahlungsunfähigkeit ab (vgl. Anlage 1, Ziffer 14 VAG).

Die Vertrauensschadensversicherung schützt dagegen vor Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen (z. B. Unterschlagung).

Die Kautionsversicherung ersetzt Bürgschaften.

3. Versicherungsfall

a) Allgemeine Merkmale

Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Kreditversicherers auslöst.

Teilweise knüpfen Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls nicht allein an den Forderungsausfall, sondern zusätzlich an:

  • Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts
  • Einhaltung einer Wartefrist
  • Einhaltung bestimmter Fristen laut Versicherungsschein

b) Auslösende Ereignisse in Waren-, Ausfuhr- und Investitionsgüterkreditversicherung

1. Protracted Default

Lang andauernder Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung.

2. Insolvenz

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung mangels Masse

3. Schuldenbereinigungsplan (§ 308 Abs. 1 InsO)

Feststellung der Annahme eines Schuldenbereinigungsplans durch das Gericht.

4. Außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich

Zustandekommen eines Vergleichs mit sämtlichen Gläubigern.

5. Erfolgloser Vollstreckungsversuch

Zwangsvollstreckung ohne vollständige Befriedigung.

6. Mindererlös bei Verwertung zurückgenommener Ware

Wenn im Einvernehmen mit dem Versicherer eine Verwertung erfolgt und ein Mindererlös entsteht.

c) Besonderheiten in der Ausfuhrkreditversicherung

Da Insolvenz und Vergleich nach ausländischem Recht beurteilt werden, haben Kreditversicherer Auffangtatbestände geschaffen.

Ein Ereignis gilt als Versicherungsfall, wenn es nach dem Recht des Schuldnerlands einem Insolvenz- oder Vergleichsereignis entspricht.

Bei politischem Risiko:

Versicherungsfall liegt vor, wenn die Vertragserfüllung infolge von:

  • Krieg
  • inneren Unruhen
  • Revolution
  • staatlichen Zahlungsbeschränkungen

verhindert wird und die Wartefrist ohne Zahlung abläuft.

d) Besonderheiten in der Konsumentenkreditversicherung

Zahlungsunfähigkeit gilt regelmäßig als nachgewiesen, wenn:

  • Kredit berechtigt gekündigt wurde
  • Raten nicht vertragsgemäß gezahlt wurden

4. Versicherte Forderungen

Versichert sind ausschließlich:

  • vertraglich begründete Forderungen
  • aus Warenlieferungen
  • aus Werklieferungen
  • aus Dienst- und Werkleistungen

Nicht versichert sind:

  • reine Finanzkredite
  • Darlehensforderungen

Voraussetzungen:

  • Forderungen müssen frei von Gegenrechten sein
  • sie müssen im ordentlichen Geschäftsbetrieb entstanden sein
  • sie müssen fakturiert sein (i. d. R. innerhalb von 30 Tagen)

Bei Fabrikationsrisiken beginnt der Schutz bereits vor Fakturierung.

Der Versicherungsschutz setzt entweder ein:

  • mit Festsetzung eines Kreditlimits
  • oder mit Vertragsbeginn (Pauschaldeckung)

5. Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer ist regelmäßig mit einem bestimmten Prozentsatz beteiligt.

Typischer Rahmen:

  • 10 % bis 30 %

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sehen meist vor:

  • Selbstbehalt darf nicht anderweitig abgesichert werden

Zweck:

  • Anreiz zur sorgfältigen Bonitätsprüfung
  • Motivation zur Schadenminderung

6. Schadenminderungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet:

  • mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu handeln
  • alle Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung des Schadens zu ergreifen
  • Weisungen des Versicherers zu befolgen

Insbesondere betrifft dies:

  • rechtzeitige Mahnung
  • Einleitung von Inkasso
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Einstellung weiterer Lieferungen

Verstöße können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

7. Risikoausschlüsse

Die AVB enthalten umfangreiche Ausschlussregelungen.

Kein Versicherungsschutz besteht regelmäßig bei:

  • Forderungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Abnehmern (ohne politische Deckung)
  • Forderungen gegenüber Verbrauchern
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Forderungen bei Mehrheitsbeteiligungen

Nicht versichert sind außerdem:

  • Krieg
  • nukleare Ursachen
  • Naturkatastrophen
  • fehlende Genehmigungen
  • verbotene Aus- oder Einfuhren

Ebenfalls ausgeschlossen:

  • Umsatzsteuer
  • Zölle
  • Verzugszinsen
  • Vertragsstrafen
  • Schadenersatzforderungen
  • Rechtsverfolgungskosten
  • Kursverluste

8. Wirtschaftliche Bedeutung

Die Kreditversicherung spielt eine zentrale Rolle in:

  • Lieferketten
  • Mittelstand
  • Exportwirtschaft
  • Projektgeschäft

Vorteile:

  • Absicherung von Umsätzen
  • Stabilisierung von Cashflow
  • Verbesserung des Ratings
  • Erleichterung von Factoring

In wirtschaftlichen Krisenzeiten gewinnt sie besonders an Bedeutung.

9. Abgrenzung zu verwandten Versicherungen

Versicherung Risiko
Kreditversicherung Forderungsausfall
Vertrauensschadenversicherung Vermögensdelikte
Kautionsversicherung Bürgschaftsrisiko
Warenversicherung Sachschäden

Die Kreditversicherung ist strikt auf Forderungsausfälle beschränkt.

10. Internationale Aspekte

Exportorientierte Unternehmen sichern sich gegen:

  • Länderrisiken
  • Währungsrisiken
  • politische Instabilität

In vielen Staaten existieren staatlich unterstützte Programme.

11. Praxis und Vertragsgestaltung

Wichtige Vertragsbestandteile:

  • Kreditlimits
  • Wartefristen
  • Ausschlussfristen
  • Meldepflichten
  • Selbstbehalt

Regelmäßige Bonitätsprüfungen sind erforderlich.

12. Bilanzielle und rechtliche Einordnung

Kreditversicherungen wirken sich aus auf:

  • Risikobewertung
  • Wertberichtigungen
  • Bankenrating
  • Sicherheitenstruktur

Sie gelten als Instrument des aktiven Forderungsmanagements.

13. Häufige Fehlerquellen

  • verspätete Meldung
  • Überschreitung von Zahlungszielen
  • Verletzung von Obliegenheiten
  • fehlerhafte Bonitätsprüfung
  • Nichtbeachtung von Limitänderungen

Die Kreditversicherung (Delkredereversicherung) ist ein wesentliches Instrument zur Absicherung unternehmerischer Forderungsrisiken. Sie schützt vor Ausfällen infolge Zahlungsunfähigkeit von Kunden und stabilisiert Liquidität sowie Unternehmensplanung.

Der Versicherungsschutz ist jedoch streng an:

  • definierte Forderungsarten
  • Fristen
  • Obliegenheiten
  • Risikoausschlüsse

gebunden.

Insbesondere im internationalen Geschäft und im Investitionsgüterbereich ist sie von erheblicher strategischer Bedeutung.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und konsequente Beachtung der AVB sind entscheidend für den wirksamen Schutz.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kreditversicherung (Delkredereversicherung)

Was ist eine Kreditversicherung?

Eine Kreditversicherung (auch Delkredereversicherung genannt) ist eine Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen, Werklieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen. Sie schützt Unternehmen davor, dass Kunden ihre Rechnungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht begleichen.

Was bedeutet Delkredereversicherung?

Die Delkredereversicherung ist die klassische Bezeichnung für die Kreditversicherung. „Delkredere“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Glaubensrisiko“. Gemeint ist das Risiko, dass ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.

Welche Forderungen sind durch eine Kreditversicherung abgesichert?

Versichert sind ausschließlich:

  • Forderungen aus Warenlieferungen
  • Forderungen aus Werklieferungen
  • Forderungen aus Dienst- und Werkleistungen

Nicht versichert sind:

  • Finanzkredite
  • Darlehensforderungen
  • reine Geldforderungen ohne Liefer- oder Leistungsbezug

Die Forderungen müssen im regulären Geschäftsbetrieb entstanden und frei von Gegenrechten sein.

Welche Arten der Kreditversicherung gibt es?

Die wichtigsten Formen sind:

  1. Warenkreditversicherung
  2. Ausfuhrkreditversicherung
  3. Investitionsgüterkreditversicherung
  4. Konsumentenkreditversicherung

Vertrauensschadens- und Kautionsversicherungen werden teilweise genannt, zählen dogmatisch jedoch nicht zur Kreditversicherung im engeren Sinne.

Wann tritt der Versicherungsfall ein?

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn das Ausfallrisiko verwirklicht ist. Typische Auslöser sind:

  • Protracted Default (länger andauernder Zahlungsverzug)
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung der Insolvenz mangels Masse
  • außergerichtlicher Vergleich
  • erfolglose Zwangsvollstreckung

Oft müssen zusätzlich Fristen und Meldepflichten eingehalten werden.

Was ist Protracted Default?

Protracted Default bezeichnet einen lang anhaltenden Zahlungsverzug, der über eine im Vertrag definierte Wartefrist hinausgeht. Der Schuldner zahlt trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, ohne dass bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Was bedeutet Kreditlimit in der Kreditversicherung?

Das Kreditlimit ist der vom Versicherer festgelegte Höchstbetrag, bis zu dem Forderungen gegenüber einem bestimmten Kunden abgesichert sind. Lieferungen über dieses Limit hinaus sind nicht versichert.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt:

  • in der Einzeldeckung mit Festsetzung eines Kreditlimits
  • in der Pauschaldeckung mit Vertragsbeginn

In der Waren- und Ausfuhrkreditversicherung müssen Forderungen regelmäßig innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung fakturiert werden.

Sind Exportgeschäfte versichert?

Ja, im Rahmen der Ausfuhrkreditversicherung. Sie deckt:

  • wirtschaftliche Risiken (Zahlungsunfähigkeit)
  • politische Risiken (Krieg, Revolution, Zahlungsverbote)

Bei politischen Risiken gelten besondere Wartefristen.

Was ist bei politischem Risiko versichert?

Politisches Risiko umfasst Ereignisse wie:

  • Krieg
  • innere Unruhen
  • Revolution
  • staatliche Zahlungsverbote
  • Transferbeschränkungen

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die vertragliche Leistungserfüllung oder Zahlung dauerhaft verhindert wird.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise zwischen 10 % und 30 % des Ausfalls. Der verbleibende Prozentsatz wird vom Versicherer ersetzt.

Die Selbstbeteiligung darf in der Regel nicht anderweitig abgesichert werden.

Warum gibt es eine Selbstbeteiligung?

Sie dient dazu:

  • Anreize zur sorgfältigen Bonitätsprüfung zu schaffen
  • moralisches Risiko zu reduzieren
  • das Eigeninteresse des Versicherungsnehmers zu wahren

Der Versicherungsnehmer soll weiterhin wirtschaftlich verantwortlich handeln.

Was bedeutet Schadenminderungspflicht?

Der Versicherungsnehmer muss:

  • mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handeln
  • alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung eines Ausfalls ergreifen
  • Weisungen des Versicherers befolgen

Dazu gehören insbesondere:

  • rechtzeitige Mahnung
  • Inkasso
  • Sicherheitenverwertung

Welche Forderungen sind nicht versichert?

Nicht versichert sind regelmäßig:

  • Forderungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Abnehmern (ohne politische Deckung)
  • Forderungen gegenüber Verbrauchern
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Forderungen bei Mehrheitsbeteiligungen

Sind Umsatzsteuer und Zinsen mitversichert?

Nein. In der Regel nicht versichert sind:

  • Umsatzsteuer
  • Zölle
  • Verzugszinsen
  • Vertragsstrafen
  • Schadenersatzforderungen
  • Rechtsverfolgungskosten
  • Kursverluste

Sind Forderungen mit langen Zahlungszielen versichert?

Nur wenn das vereinbarte Zahlungsziel im Versicherungsschein zugelassen ist. Wird ein längeres Zahlungsziel vereinbart, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Endet der Versicherungsschutz automatisch?

Ja. In der Waren- und Ausfuhrkreditversicherung endet der Versicherungsschutz für weitere Lieferungen automatisch, wenn die im Versicherungsschein festgelegte Ausschlussfrist überschritten wird.

Was ist das Fabrikationsrisiko?

Das Fabrikationsrisiko betrifft den Zeitraum vor der Lieferung. Wenn der Kunde während der Produktionsphase zahlungsunfähig wird, kann die Investitionsgüterkreditversicherung bereits hier greifen – sofern vereinbart.

Deckt die Kreditversicherung auch Naturkatastrophen ab?

Nein. Ausfälle durch:

  • Krieg
  • nukleare Ereignisse
  • Naturkatastrophen

sind regelmäßig ausgeschlossen.

Ist die Kreditversicherung für mittelständische Unternehmen sinnvoll?

Ja, insbesondere für:

  • exportorientierte Unternehmen
  • Unternehmen mit hohen Außenständen
  • Branchen mit langen Zahlungszielen
  • projektbezogene Lieferungen

Sie verbessert Liquiditätssicherheit und Bankenrating.

Wie beeinflusst die Kreditversicherung die Finanzierung?

Eine Kreditversicherung kann:

  • das Rating verbessern
  • Forderungen als bankfähige Sicherheiten stärken
  • Factoring erleichtern
  • Kreditlinien erweitern

Banken bewerten versicherte Forderungen als risikoärmer.

Was passiert, wenn Obliegenheiten verletzt werden?

Bei Verletzung von Melde-, Frist- oder Mitwirkungspflichten kann:

  • die Leistung gekürzt
  • oder vollständig verweigert werden

Sorgfältige Einhaltung der AVB ist daher entscheidend.

Die Kreditversicherung schützt Unternehmen vor Forderungsausfällen infolge Zahlungsunfähigkeit von Kunden. Versichert sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Versicherungsfall tritt regelmäßig bei Insolvenz, langanhaltendem Zahlungsverzug oder erfolgloser Vollstreckung ein. Selbstbeteiligung, Schadenminderungspflichten und umfangreiche Risikoausschlüsse sind zu beachten. Sie ist ein zentrales Instrument des unternehmerischen Risikomanagements, insbesondere im Export- und Investitionsgüterbereich.