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Konkursausfallgeld

28. Januar 2026 / Anwalt Insolvenzrecht

Konkursausfallgeld – Anspruch, Voraussetzungen, Berechnung, Antrag & Haftungsfallen

Kurzdefinition

Konkursausfallgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmer schützt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird und Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenz nicht mehr zahlen kann. Rechtsgrundlage sind §§ 165–171 SGB III.

Inhaltsverzeichnis

  1. Begriff und rechtliche Einordnung
  2. Historische Entwicklung: Vom Konkursausfallgeld zum Insolvenzgeld
  3. Rechtsgrundlagen im Überblick
  4. Zweck und Schutzfunktion
  5. Wer hat Anspruch auf Konkursausfallgeld?
  6. Welche Ansprüche sind gedeckt?
  7. Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
  8. Der maßgebliche Insolvenzzeitraum
  9. Insolvenzereignisse im Sinne des Gesetzes
  10. Höhe und Berechnung des Konkursausfallgeldes
  11. Netto- vs. Brutto-Berechnung
  12. Steuerliche Behandlung
  13. Sozialversicherungsrechtliche Einordnung
  14. Antragstellung: Ablauf und Fristen
  15. Zuständige Stelle
  16. Erforderliche Unterlagen
  17. Sonderfälle (Kündigung, Krankheit, Elternzeit)
  18. Konkursausfallgeld bei GmbH-Geschäftsführern
  19. Konkursausfallgeld und Insolvenzverfahren
  20. Verhältnis zu Insolvenzplan & Eigenverwaltung
  21. Regress der Bundesagentur gegen den Arbeitgeber
  22. Haftungsrisiken für Geschäftsführer
  23. Strafrechtliche Risiken bei falschen Angaben
  24. Abgrenzung: Konkursausfallgeld vs. Insolvenzgeld
  25. Internationale Sachverhalte
  26. Praxisbeispiele
  27. Häufige Fehler in der Praxis
  28. FAQ – Häufig gestellte Fragen
  29. Checkliste für Arbeitnehmer
  30. Checkliste für Geschäftsführer

1. Begriff und rechtliche Einordnung

Das Konkursausfallgeld ist eine sozialrechtliche Sicherungsleistung, die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer Unternehmensinsolvenz schützt. Es ersetzt ausgefallenes Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Insolvenzereignisses nicht mehr leistungsfähig ist.

Juristisch handelt es sich nicht um eine Insolvenzforderung, sondern um einen eigenständigen Anspruch gegen den Staat.

2. Historische Entwicklung

Der Begriff Konkursausfallgeld stammt aus der Zeit vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung (1999). Mit Einführung der InsO wurde das Konkursrecht vereinheitlicht, das Konkursausfallgeld ging im heutigen Insolvenzgeld auf.

Wichtig:
In der Praxis wird der Begriff Konkursausfallgeld weiterhin verwendet – rechtlich korrekt ist heute jedoch Insolvenzgeld.

3. Rechtsgrundlagen

Zentrale Normen:

  • § 165 SGB III – Anspruchsvoraussetzungen
  • § 166 SGB III – Insolvenzereignis
  • § 167 SGB III – Höhe
  • § 168 SGB III – Antrag
  • § 170 SGB III – Übergang von Ansprüchen

4. Zweck und Schutzfunktion

Das Konkursausfallgeld verfolgt drei Kernziele:

  1. Existenzsicherung der Arbeitnehmer
  2. Vermeidung sozialer Notlagen
  3. Stabilisierung des Arbeitsmarkts

Ohne diese Leistung wären Arbeitnehmer gezwungen, ihre Lohnansprüche mühsam im Insolvenzverfahren anzumelden – oft mit nur geringer Quote.

5. Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Teilzeit- und Minijobber
  • Arbeitnehmerähnliche Personen

Nicht anspruchsberechtigt:

  • Selbständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss
  • Unternehmer

6. Welche Ansprüche sind gedeckt?

Erfasst werden:

  • Laufender Arbeitslohn
  • Überstundenvergütung
  • Zuschläge (Nacht, Sonn-/Feiertag)
  • Sachbezüge (z. B. Dienstwagen)
  • Urlaubsentgelt

7. Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?

Nicht ersetzt werden:

  • Abfindungen
  • Schadenersatzansprüche
  • Entgelt für Zeiträume außerhalb der letzten drei Monate
  • Trinkgelder

8. Der maßgebliche Insolvenzzeitraum

Das Konkursausfallgeld deckt maximal drei Monate, die unmittelbar vor dem Insolvenzereignis liegen.

Beispiel:

  • Insolvenzantrag: 15. Mai
  • Erfasster Zeitraum: Februar – April

9. Insolvenzereignisse

Ein Anspruch entsteht bei:

  1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Vollständiger Betriebseinstellung

10. Höhe und Berechnung

Die Berechnung erfolgt auf Netto-Basis:

  • Bruttoarbeitsentgelt
  • minus Steuern
  • minus Sozialabgaben

Ergebnis: Auszahlungsbetrag

11. Netto- vs. Brutto-Berechnung

Besonderheit:
Das Konkursausfallgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

12. Steuerliche Behandlung

  • Keine direkte Besteuerung
  • Erhöhung des Steuersatzes auf andere Einkünfte

13. Sozialversicherungsrecht

Während des Bezugs:

  • Krankenversicherung: fortgeführt
  • Rentenversicherung: beitragsfrei
  • Arbeitslosenversicherung: bleibt bestehen

14. Antragstellung – Ablauf

  1. Insolvenzereignis tritt ein
  2. Antrag binnen 2 Monaten stellen
  3. Prüfung durch Behörde
  4. Auszahlung

15. Zuständige Stelle

Zuständig ist die
Bundesagentur für Arbeit
über die jeweils örtliche Agentur für Arbeit.

16. Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Insolvenzgeld
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Kündigung / Insolvenzbeschluss

17. Sonderfälle

Krankheit

Entgeltfortzahlung wird berücksichtigt.

Elternzeit

Nur tatsächlich entstandene Entgeltansprüche.

18. GmbH-Geschäftsführer

Achtung Haftungsfalle:
Fremdgeschäftsführer können anspruchsberechtigt sein – Gesellschafter-Geschäftsführer meist nicht.

19. Konkursausfallgeld & Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgeld:

  • wird außerhalb der Insolvenzmasse gezahlt
  • mindert nicht die Insolvenzquote

20. Insolvenzplan & Eigenverwaltung

Auch bei:

  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren
  • Insolvenzplan

besteht der Anspruch fort.

21. Regress des Staates

Nach Auszahlung gehen die Lohnansprüche kraft Gesetzes auf die Bundesagentur über (§ 170 SGB III).

22. Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Gefährlich sind insbesondere:

  • Vorenthalten von Sozialabgaben
  • Falschangaben
  • verspätete Insolvenzantragstellung

Persönliche Haftung möglich!

23. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Tatbestände:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • Insolvenzverschleppung

24. Abgrenzung: Konkursausfallgeld vs. Insolvenzgeld

Begriff Status
Konkursausfallgeld veraltet
Insolvenzgeld aktuell

25. Internationale Sachverhalte

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse erfordern EU-Koordination (VO 883/2004).

26. Praxisbeispiele

Beispiel 1:
Monatsnetto: 2.100 €
Auszahlung: 6.300 €

27. Häufige Fehler

  • Fristversäumnis
  • Unvollständige Unterlagen
  • Falsche Angaben zum Arbeitsverhältnis

28. FAQ – Kurzantworten

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Zwei Monate ab Insolvenzereignis.

Ist das Konkursausfallgeld pfändbar?
Nein.

29. Checkliste für Arbeitnehmer

  • Insolvenzereignis prüfen
  • Frist notieren
  • Unterlagen sammeln
  • Antrag stellen

30. Checkliste für Geschäftsführer

  • Insolvenzantrag rechtzeitig
  • Lohnabrechnungen korrekt
  • Sozialabgaben abführen
  • Keine Falschangaben

Das Konkursausfallgeld ist ein zentrales Schutzinstrument des Arbeitsrechts – für Arbeitnehmer existenziell, für Geschäftsführer haftungsträchtig. Fehler wirken lange nach und können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend.

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⚠ Haftungsfalle Konkursausfallgeld

Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn das Konkursausfallgeld
gezahlt wird. Ein gefährlicher Irrtum.

  • ❌ Das Konkursausfallgeld befreit nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung.
  • ❌ Sozialversicherungsbeiträge bleiben persönlich haftungsrelevant.
  • ❌ Falsche oder unvollständige Angaben können Strafverfahren auslösen.
  • ❌ Lohnzahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können persönliche Haftung begründen.

Merksatz: Konkursausfallgeld schützt Arbeitnehmer –
nicht den Geschäftsführer.