Konkursausfallgeld
Konkursausfallgeld – Anspruch, Voraussetzungen, Berechnung, Antrag & Haftungsfallen
Kurzdefinition
Konkursausfallgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmer schützt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird und Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenz nicht mehr zahlen kann. Rechtsgrundlage sind §§ 165–171 SGB III.
Inhaltsverzeichnis
- Begriff und rechtliche Einordnung
- Historische Entwicklung: Vom Konkursausfallgeld zum Insolvenzgeld
- Rechtsgrundlagen im Überblick
- Zweck und Schutzfunktion
- Wer hat Anspruch auf Konkursausfallgeld?
- Welche Ansprüche sind gedeckt?
- Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
- Der maßgebliche Insolvenzzeitraum
- Insolvenzereignisse im Sinne des Gesetzes
- Höhe und Berechnung des Konkursausfallgeldes
- Netto- vs. Brutto-Berechnung
- Steuerliche Behandlung
- Sozialversicherungsrechtliche Einordnung
- Antragstellung: Ablauf und Fristen
- Zuständige Stelle
- Erforderliche Unterlagen
- Sonderfälle (Kündigung, Krankheit, Elternzeit)
- Konkursausfallgeld bei GmbH-Geschäftsführern
- Konkursausfallgeld und Insolvenzverfahren
- Verhältnis zu Insolvenzplan & Eigenverwaltung
- Regress der Bundesagentur gegen den Arbeitgeber
- Haftungsrisiken für Geschäftsführer
- Strafrechtliche Risiken bei falschen Angaben
- Abgrenzung: Konkursausfallgeld vs. Insolvenzgeld
- Internationale Sachverhalte
- Praxisbeispiele
- Häufige Fehler in der Praxis
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Checkliste für Arbeitnehmer
- Checkliste für Geschäftsführer
1. Begriff und rechtliche Einordnung
Das Konkursausfallgeld ist eine sozialrechtliche Sicherungsleistung, die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer Unternehmensinsolvenz schützt. Es ersetzt ausgefallenes Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Insolvenzereignisses nicht mehr leistungsfähig ist.
Juristisch handelt es sich nicht um eine Insolvenzforderung, sondern um einen eigenständigen Anspruch gegen den Staat.
2. Historische Entwicklung
Der Begriff Konkursausfallgeld stammt aus der Zeit vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung (1999). Mit Einführung der InsO wurde das Konkursrecht vereinheitlicht, das Konkursausfallgeld ging im heutigen Insolvenzgeld auf.
Wichtig:
In der Praxis wird der Begriff Konkursausfallgeld weiterhin verwendet – rechtlich korrekt ist heute jedoch Insolvenzgeld.
3. Rechtsgrundlagen
Zentrale Normen:
- § 165 SGB III – Anspruchsvoraussetzungen
- § 166 SGB III – Insolvenzereignis
- § 167 SGB III – Höhe
- § 168 SGB III – Antrag
- § 170 SGB III – Übergang von Ansprüchen
4. Zweck und Schutzfunktion
Das Konkursausfallgeld verfolgt drei Kernziele:
- Existenzsicherung der Arbeitnehmer
- Vermeidung sozialer Notlagen
- Stabilisierung des Arbeitsmarkts
Ohne diese Leistung wären Arbeitnehmer gezwungen, ihre Lohnansprüche mühsam im Insolvenzverfahren anzumelden – oft mit nur geringer Quote.
5. Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Teilzeit- und Minijobber
- Arbeitnehmerähnliche Personen
Nicht anspruchsberechtigt:
- Selbständige
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss
- Unternehmer
6. Welche Ansprüche sind gedeckt?
Erfasst werden:
- Laufender Arbeitslohn
- Überstundenvergütung
- Zuschläge (Nacht, Sonn-/Feiertag)
- Sachbezüge (z. B. Dienstwagen)
- Urlaubsentgelt
7. Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden:
- Abfindungen
- Schadenersatzansprüche
- Entgelt für Zeiträume außerhalb der letzten drei Monate
- Trinkgelder
8. Der maßgebliche Insolvenzzeitraum
Das Konkursausfallgeld deckt maximal drei Monate, die unmittelbar vor dem Insolvenzereignis liegen.
Beispiel:
- Insolvenzantrag: 15. Mai
- Erfasster Zeitraum: Februar – April
9. Insolvenzereignisse
Ein Anspruch entsteht bei:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Abweisung mangels Masse
- Vollständiger Betriebseinstellung
10. Höhe und Berechnung
Die Berechnung erfolgt auf Netto-Basis:
- Bruttoarbeitsentgelt
- minus Steuern
- minus Sozialabgaben
Ergebnis: Auszahlungsbetrag
11. Netto- vs. Brutto-Berechnung
Besonderheit:
Das Konkursausfallgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
12. Steuerliche Behandlung
- Keine direkte Besteuerung
- Erhöhung des Steuersatzes auf andere Einkünfte
13. Sozialversicherungsrecht
Während des Bezugs:
- Krankenversicherung: fortgeführt
- Rentenversicherung: beitragsfrei
- Arbeitslosenversicherung: bleibt bestehen
14. Antragstellung – Ablauf
- Insolvenzereignis tritt ein
- Antrag binnen 2 Monaten stellen
- Prüfung durch Behörde
- Auszahlung
15. Zuständige Stelle
Zuständig ist die
Bundesagentur für Arbeit
über die jeweils örtliche Agentur für Arbeit.
16. Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Insolvenzgeld
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen
- Kündigung / Insolvenzbeschluss
17. Sonderfälle
Krankheit
Entgeltfortzahlung wird berücksichtigt.
Elternzeit
Nur tatsächlich entstandene Entgeltansprüche.
18. GmbH-Geschäftsführer
Achtung Haftungsfalle:
Fremdgeschäftsführer können anspruchsberechtigt sein – Gesellschafter-Geschäftsführer meist nicht.
19. Konkursausfallgeld & Insolvenzverfahren
Das Insolvenzgeld:
- wird außerhalb der Insolvenzmasse gezahlt
- mindert nicht die Insolvenzquote
20. Insolvenzplan & Eigenverwaltung
Auch bei:
- Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Insolvenzplan
besteht der Anspruch fort.
21. Regress des Staates
Nach Auszahlung gehen die Lohnansprüche kraft Gesetzes auf die Bundesagentur über (§ 170 SGB III).
22. Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Gefährlich sind insbesondere:
- Vorenthalten von Sozialabgaben
- Falschangaben
- verspätete Insolvenzantragstellung
Persönliche Haftung möglich!
23. Strafrechtliche Risiken
Mögliche Tatbestände:
- Betrug (§ 263 StGB)
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Insolvenzverschleppung
24. Abgrenzung: Konkursausfallgeld vs. Insolvenzgeld
| Begriff | Status |
|---|---|
| Konkursausfallgeld | veraltet |
| Insolvenzgeld | aktuell |
25. Internationale Sachverhalte
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse erfordern EU-Koordination (VO 883/2004).
26. Praxisbeispiele
Beispiel 1:
Monatsnetto: 2.100 €
Auszahlung: 6.300 €
27. Häufige Fehler
- Fristversäumnis
- Unvollständige Unterlagen
- Falsche Angaben zum Arbeitsverhältnis
28. FAQ – Kurzantworten
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Zwei Monate ab Insolvenzereignis.
Ist das Konkursausfallgeld pfändbar?
Nein.
29. Checkliste für Arbeitnehmer
- Insolvenzereignis prüfen
- Frist notieren
- Unterlagen sammeln
- Antrag stellen
30. Checkliste für Geschäftsführer
- Insolvenzantrag rechtzeitig
- Lohnabrechnungen korrekt
- Sozialabgaben abführen
- Keine Falschangaben
Das Konkursausfallgeld ist ein zentrales Schutzinstrument des Arbeitsrechts – für Arbeitnehmer existenziell, für Geschäftsführer haftungsträchtig. Fehler wirken lange nach und können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend.
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⚠ Haftungsfalle Konkursausfallgeld
Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn das Konkursausfallgeld
gezahlt wird. Ein gefährlicher Irrtum.
- ❌ Das Konkursausfallgeld befreit nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung.
- ❌ Sozialversicherungsbeiträge bleiben persönlich haftungsrelevant.
- ❌ Falsche oder unvollständige Angaben können Strafverfahren auslösen.
- ❌ Lohnzahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können persönliche Haftung begründen.
Merksatz: Konkursausfallgeld schützt Arbeitnehmer –
nicht den Geschäftsführer.
