Genossenschaft (eG)
Genossenschaft (eG)
Inhaltsverzeichnis
- Charakterisierung
- Arten
- Rechtliche Regelungen
- Steuerpflicht
- Organe der Genossenschaft
- Finanzierung und Eigenkapitalstruktur
- Prüfungsverbände und Pflichtprüfung
- Europäische Genossenschaft (SCE)
- Genossenschaft in der Insolvenz
- Bedeutung in der Praxis
- Internationale Perspektive
- FAQ – Häufige Fragen zur Genossenschaft
1. Charakterisierung
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. Diese Legaldefinition ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetz (GenG).
1.1 Wesen und Grundprinzip
Das zentrale Strukturmerkmal der Genossenschaft ist das Förderprinzip. Anders als Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG), deren primäres Ziel die Gewinnerzielung für Kapitalgeber ist, steht bei der Genossenschaft die Förderung der Mitglieder im Vordergrund.
Die Förderung kann wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Natur sein. Seit Einführung der Europäischen Genossenschaft (SCE) ist sie nicht mehr ausschließlich auf wirtschaftliche Aktivitäten beschränkt.
1.2 Offene Mitgliederzahl
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Das bedeutet:
- Neue Mitglieder können grundsätzlich jederzeit beitreten.
- Die Mitgliederzahl ist variabel.
- Ein Austritt ist – unter Beachtung der satzungsmäßigen Fristen – möglich.
Dieses „offene Tür“-Prinzip unterscheidet sie von vielen anderen Gesellschaftsformen.
1.3 Gleichberechtigung der Mitglieder
Ein weiteres Grundprinzip ist das Demokratieprinzip:
- Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung.
- Kapital ist Mittel zum Zweck – nicht Machtinstrument.
Dieses Prinzip hebt die Genossenschaft deutlich von der Aktiengesellschaft ab, bei der Stimmrechte regelmäßig kapitalabhängig sind.
1.4 Selbstverwaltung und Selbsthilfe
Die Genossenschaft ist eine klassische Form solidarischer Selbsthilfe. Ihre Merkmale:
- Selbstorganschaft (Vorstand und Aufsichtsrat sind regelmäßig Mitglieder),
- demokratische Entscheidungsstrukturen,
- unmittelbare Mitwirkung der Mitglieder.
Sie ist privatrechtlich organisiert und vollständig in die marktwirtschaftliche Ordnung eingebunden.
2. Arten
Die Genossenschaftsformen lassen sich wirtschaftlichen sowie sozialen und kulturellen Zwecken zuordnen.
2.1 Wirtschaftliche Genossenschaften
a) Förderungsgenossenschaft (Hilfsgenossenschaft)
Hier bleiben die Mitglieder wirtschaftlich selbstständig. Die Genossenschaft unterstützt sie.
(1) Beschaffungsgenossenschaften
- Bezugsgenossenschaften der Handwerker
- Einkaufsgenossenschaften des Handels
- Bezugsgenossenschaften der Landwirte
- Verkehrsgenossenschaften
- Konsumgenossenschaften
Ziel: günstigere Einkaufskonditionen durch Bündelung.
(2) Absatzgenossenschaften
- Handwerker-Absatzgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Absatzgenossenschaften
- Molkereigenossenschaften
Ziel: bessere Vermarktung der Produkte der Mitglieder.
(3) Kreditgenossenschaften
Typisches Beispiel sind die Volks- und Raiffeisenbanken, organisiert unter dem Dach des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Merkmale:
- regionale Verankerung,
- Mitglieder als Eigentümer,
- Förderung durch günstige Kredit- und Bankdienstleistungen.
(4) Wohnungsbaugenossenschaften
Zweck: Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für Mitglieder.
Besonderheit:
- Mitglieder sind zugleich Mieter.
- Keine spekulative Gewinnorientierung.
(5) Nutzungsgenossenschaften
Beispiel:
- Landwirtschaftliche Dienstleistungsgenossenschaften.
b) Produktivgenossenschaft (Vollgenossenschaft)
Hier arbeiten die Mitglieder unmittelbar gemeinsam im Genossenschaftsbetrieb.
Beispiel:
- Produktionsgenossenschaften,
- Kooperative Betriebe.
2.2 Kulturelle und soziale Genossenschaften
Neben wirtschaftlichen Formen existieren:
- Kulturgenossenschaften
- Sozialgenossenschaften
- Unterstützungsgenossenschaften
Hier steht nicht primär der wirtschaftliche Vorteil, sondern die gemeinschaftliche Förderung im Vordergrund.
3. Rechtliche Regelungen
3.1 Rechtsgrundlagen
Maßgeblich sind:
- Genossenschaftsgesetz
- Handelsgesetzbuch
Mit Eintragung ins Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft:
- juristische Person
- Formkaufmann (§ 17 II GenG)
3.2 Gründung
Voraussetzungen:
- mindestens drei Personen
- schriftliche Satzung
- Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Beitritt zu einem Prüfungsverband
- Eintragung ins Genossenschaftsregister
Bei weniger als 20 Mitgliedern kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden (§ 9 I 2 GenG).
3.3 Organe
Die Organe sind:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Generalversammlung (bzw. Vertreterversammlung)
Vorstand
- Geschäftsführung
- Vertretung nach außen
Aufsichtsrat
- Überwachung des Vorstands
- Bestellung und Abberufung
Generalversammlung
- Höchstes Willensbildungsorgan
- Satzungsänderungen
- Gewinnverwendung
- Auflösung
3.4 Mitgliedschaft
Erwerb
- Teilnahme an Gründung
- Schriftliche Beitrittserklärung
- Zustimmung des Vorstands
- Eintragung in Mitgliederliste
Rechte
- Stimmrecht
- Nutzung der Einrichtungen
- Gewinnbeteiligung
Pflichten
- Einzahlung von Geschäftsanteilen
- Nachschusspflicht (falls vorgesehen)
- Satzungsgemäße Pflichten (z. B. Abnahmepflicht)
3.5 Haftung
Die Firma muss den Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ oder „eG“ tragen (§ 3 GenG).
Grundsatz (§ 2 GenG):
- Haftung nur mit Genossenschaftsvermögen.
Varianten:
- Unbeschränkte Nachschusspflicht
- Beschränkte Nachschusspflicht
- Keine Nachschusspflicht
3.6 Ausscheiden
Möglichkeiten:
- Kündigung
- Ausschluss (§ 68 GenG)
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Gläubigerkündigung
Der Anspruch auf Auszahlung ergibt sich aus der Bilanz.
3.7 Auflösung
Gründe (§§ 78–81 GenG):
- Beschluss mit Dreiviertelmehrheit
- Zeitablauf
- Mitgliederzahl < 3
- Gesetzesverstöße
- Insolvenz
Es folgt die Liquidation.
4. Steuerpflicht
4.1 Körperschaftsteuer
Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind steuerpflichtig.
- Teilweise Befreiungen (§ 3, § 5 KStG).
- Rückvergütungen an Mitglieder: eingeschränkt Betriebsausgaben (§ 22 KStG).
4.2 Gewerbesteuer
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Steuerpflicht kraft Rechtsform (§ 2 II Nr. 2 GewStG).
- Steuerbefreiungen wirken auch gewerbesteuerlich (§ 3 Nr. 8 GewStG).
5. Prüfungsverbände
Jede Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbandes sein.
Aufgaben:
- Jahresabschlussprüfung
- Ordnungsmäßigkeitsprüfung
- Beratung
Dies ist ein wesentliches Sicherheitsmerkmal für Gläubiger und Mitglieder.
6. Finanzierung
Die Eigenkapitalbasis besteht aus:
- Geschäftsanteilen
- Rücklagen
- Ergebnisrücklagen
- ggf. Nachschüssen
Besonderheit:
Kapital ist variabel – kein festes Stammkapital wie bei der GmbH.
7. Europäische Genossenschaft (SCE)
Die europäische Rechtsform basiert auf der EU-Verordnung über die Europäische Genossenschaft (SCE).
Ziel:
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Europäischer Binnenmarkt
8. Genossenschaft in der Insolvenz
Im Insolvenzfall gelten:
- Regelungen der Insolvenzordnung
- Nachschusspflichten laut Satzung
- Anspruch auf Geschäftsguthaben nur nach Abschluss
Besonders relevant ist die Frage, ob eine Nachschusspflicht besteht.
9. Bedeutung in der Praxis
Die Genossenschaft spielt in Deutschland eine bedeutende Rolle:
- Wohnungsmarkt
- Bankensektor
- Landwirtschaft
- Energiegenossenschaften
Sie verbindet Marktmechanismen mit solidarischer Struktur.
10. Internationale Perspektive
In anderen Staaten existieren teils:
- staatsnahe Genossenschaften
- gemeinwirtschaftliche Modelle
- sozialwirtschaftliche Kooperativen
Die deutsche Genossenschaft ist dagegen marktwirtschaftlich geprägt.
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FAQ – Häufige Fragen zur Genossenschaft (eG)
1. Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist. Rechtsgrundlage ist das Genossenschaftsgesetz (GenG).
2. Wofür steht die Abkürzung eG?
eG bedeutet „eingetragene Genossenschaft“. Die Bezeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 GenG) und kennzeichnet die Eintragung im Genossenschaftsregister.
3. Was ist der Hauptzweck einer Genossenschaft?
Der Hauptzweck ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung der Mitglieder. Gewinne sind Mittel zum Zweck und dienen der Verbesserung wirtschaftlicher oder sozialer Bedingungen der Mitglieder.
4. Wie viele Personen benötigt man zur Gründung?
Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Personen erforderlich (§ 4 GenG).
5. Ist eine Genossenschaft eine juristische Person?
Ja. Mit Eintragung ins Genossenschaftsregister wird sie rechtsfähig und gilt als juristische Person.
6. Ist eine Genossenschaft Kaufmann im Sinne des Handelsrechts?
Ja. Nach § 17 II GenG ist sie Formkaufmann und unterliegt neben dem GenG auch dem Handelsgesetzbuch (HGB).
7. Wer haftet für Schulden der Genossenschaft?
Grundsätzlich haftet nur das Vermögen der Genossenschaft (§ 2 GenG). Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht nur, wenn eine Nachschusspflicht in der Satzung vorgesehen ist.
8. Was bedeutet Nachschusspflicht?
Nachschusspflicht bedeutet, dass Mitglieder im Insolvenzfall zusätzliche Beiträge leisten müssen. Sie kann unbeschränkt, beschränkt oder ausgeschlossen sein.
9. Gibt es ein Mindestkapital?
Nein. Die Genossenschaft kennt kein festes Stammkapital wie die GmbH. Stattdessen zeichnen Mitglieder Geschäftsanteile.
10. Was ist ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil ist die Kapitaleinlage eines Mitglieds in die Genossenschaft. Höhe und Anzahl regelt die Satzung.
11. Haben alle Mitglieder gleich viele Stimmen?
Ja. Grundsätzlich gilt das Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“, unabhängig von der Kapitalbeteiligung.
12. Welche Organe hat eine Genossenschaft?
- Vorstand
- Aufsichtsrat (bei kleinen Genossenschaften optional)
- Generalversammlung oder Vertreterversammlung
13. Kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden?
Ja. Bei weniger als 20 Mitgliedern kann die Satzung den Aufsichtsrat entfallen lassen (§ 9 I 2 GenG).
14. Wie wird man Mitglied?
Durch schriftliche Beitrittserklärung, Zustimmung des Vorstands und Eintragung in die Mitgliederliste.
15. Kann man jederzeit austreten?
Ja, unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese beträgt regelmäßig drei Monate zum Geschäftsjahresende, kann aber satzungsmäßig verlängert werden.
16. Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Die Mitgliedschaft des Erben endet grundsätzlich mit Schluss des Geschäftsjahres (§ 77 GenG).
17. Welche Rechte haben Mitglieder?
- Stimmrecht
- Nutzungsrecht
- Gewinnbeteiligung (sofern vorgesehen)
18. Welche Pflichten haben Mitglieder?
- Einzahlung der Geschäftsanteile
- Erfüllung satzungsmäßiger Pflichten
- ggf. Nachschusspflicht
19. Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Eine Genossenschaft, die ihren Mitgliedern Wohnraum bereitstellt. Mitglieder sind zugleich Nutzer und Mitinhaber.
20. Was ist eine Kreditgenossenschaft?
Eine Bank in genossenschaftlicher Rechtsform, etwa Volks- oder Raiffeisenbanken.
21. Sind Genossenschaften steuerpflichtig?
Ja. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften unterliegen der Körperschaftsteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und der Gewerbesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG).
22. Gibt es Steuerbefreiungen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen z.B. für Wald- oder Forstgenossenschaften.
23. Was sind Rückvergütungen?
Rückvergütungen sind Ausschüttungen an Mitglieder, die aus dem Mitgliedergeschäft stammen.
24. Ist eine Genossenschaft insolvenzfähig?
Ja. Für sie gilt die Insolvenzordnung wie für andere juristische Personen.
25. Was passiert im Insolvenzfall?
Das Vermögen wird verwertet. Besteht eine Nachschusspflicht, können Mitglieder zusätzlich herangezogen werden.
26. Wie wird eine Genossenschaft aufgelöst?
Durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit, Zeitablauf, Insolvenz oder gerichtliche Entscheidung (§§ 78–81 GenG).
27. Was ist die Liquidation?
Die Abwicklung der Genossenschaft nach Auflösung. Vermögen wird verteilt, Schulden beglichen.
28. Wie wird der Liquidationserlös verteilt?
Zunächst nach Geschäftsanteilen. Ein Überschuss wird nach Köpfen verteilt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
29. Muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören?
Ja. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben.
30. Was prüft der Prüfungsverband?
- Jahresabschluss
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- wirtschaftliche Lage
31. Was unterscheidet Genossenschaft von GmbH?
Die GmbH dient der Gewinnerzielung für Gesellschafter. Die Genossenschaft dient der Förderung ihrer Mitglieder.
32. Kann eine Genossenschaft Gewinne erzielen?
Ja, aber Gewinn ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Mitgliederförderung.
33. Was ist eine Produktivgenossenschaft?
Eine Genossenschaft, in der Mitglieder gemeinsam arbeiten und keine eigenen Betriebe außerhalb der Genossenschaft führen.
34. Was ist die Europäische Genossenschaft (SCE)?
Eine supranationale Rechtsform für grenzüberschreitende Genossenschaften innerhalb der EU.
35. Können Gläubiger eines Mitglieds die Mitgliedschaft kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gläubigerkündigung möglich.
36. Ist eine Genossenschaft demokratisch organisiert?
Ja. Das Demokratieprinzip ist Kernmerkmal.
37. Kann die Satzung individuell gestaltet werden?
Ja. Innerhalb gesetzlicher Grenzen besteht erheblicher Gestaltungsspielraum.
38. Ist eine Genossenschaft für Start-ups geeignet?
Ja, insbesondere bei gemeinschaftlichen Projekten oder regionaler Förderung.
39. Welche Branchen nutzen die Genossenschaftsform häufig?
- Banken
- Wohnungswirtschaft
- Landwirtschaft
- Energie
- Handel
40. Ist eine Genossenschaft eine Alternative zur GmbH?
Ja, insbesondere wenn Mitgliederförderung statt Kapitalrendite im Vordergrund steht.
41. Wie hoch darf die Kündigungsfrist sein?
Maximal fünf Jahre laut Satzung.
42. Kann ein Mitglied ausgeschlossen werden?
Ja, bei satzungsmäßigem Ausschlussgrund (§ 68 GenG).
43. Ist die Genossenschaft im Handelsregister eingetragen?
Nein, im Genossenschaftsregister.
44. Ist Fremdgeschäftsführung möglich?
Grundsätzlich gilt Selbstorganschaft.
45. Wie wird der Vorstand bestellt?
Durch den Aufsichtsrat oder die Satzung.
46. Ist eine Umwandlung möglich?
Ja, nach Umwandlungsrecht.
47. Gibt es internationale Unterschiede?
Ja, teilweise staatsnahe Strukturen im Ausland.
48. Ist eine Genossenschaft gemeinnützig?
Nicht automatisch. Gemeinnützigkeit setzt steuerrechtliche Voraussetzungen voraus.
49. Können juristische Personen Mitglieder sein?
Ja.
50. Ist eine Genossenschaft für soziale Projekte geeignet?
Ja, besonders bei gemeinschaftlicher Zielsetzung.
Die Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte, rechtlich eigenständige Unternehmensform mit dem primären Zweck der Mitgliederförderung. Sie verbindet wirtschaftliche Tätigkeit mit solidarischer Struktur und bietet eine flexible Alternative zu kapitalorientierten Gesellschaftsformen.
