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Kann eine insolvente Firma noch Rechnungen stellen?

19. Februar 2026 / Anwalt Insolvenzrecht

Ja – eine insolvente Firma kann grundsätzlich weiterhin Rechnungen stellen.
Aber: Es kommt entscheidend darauf an, in welchem Stadium sich das Unternehmen befindet.

1. Vor dem Insolvenzantrag (nur Zahlungsprobleme)

Solange kein Insolvenzantrag gestellt wurde, darf die Firma ganz normal:

  • Leistungen erbringen
  • Waren verkaufen
  • Rechnungen stellen
  • Zahlungen entgegennehmen

Problematisch wird es, wenn bereits Insolvenzreife vorliegt (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach § 17, § 19 InsO) und trotzdem weiter Verträge abgeschlossen werden.

Dann drohen:

  • Haftung wegen Insolvenzverschleppung
  • Strafrechtliche Konsequenzen (§ 15a InsO)
  • Persönliche Geschäftsführerhaftung
Kann eine insolvente Firma noch Rechnungen stellen?

Kann eine insolvente Firma noch Rechnungen stellen?

2. Nach Stellung des Insolvenzantrags – aber vor Verfahrenseröffnung

In dieser Phase entscheidet das Insolvenzgericht über die Verfahrenseröffnung.

Je nach Anordnung kann gelten:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt
    → Geschäftsführung darf nur mit Zustimmung handeln
  • Starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    → Geschäftsführung verliert faktisch die Verfügungsbefugnis

In beiden Fällen können weiterhin Rechnungen gestellt werden, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.

3. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO).

Das bedeutet:

  • Der Insolvenzverwalter darf weiterhin Leistungen erbringen
  • Er darf neue Verträge abschließen
  • Er darf Rechnungen stellen
  • Einnahmen gehören zur Insolvenzmasse

In vielen Fällen wird der Betrieb fortgeführt, um:

  • Unternehmenswert zu erhalten
  • Mitarbeiter zu sichern
  • einen Investor zu finden
  • eine übertragende Sanierung vorzubereiten

4. Unterschied: Alte vs. neue Forderungen

Hier liegt der entscheidende Punkt:

Art der Forderung Behandlung
Forderungen aus Zeit vor Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen
Forderungen aus Zeit nach Eröffnung Masseforderungen (werden vorrangig bezahlt)

Rechnungen für neue Leistungen nach Eröffnung sind also regelmäßig voll werthaltig, wenn der Insolvenzverwalter sie beauftragt oder zulässt.

5. Vorsicht bei „letzten Rechnungen“

Kritisch wird es, wenn:

  • Leistungen nicht mehr erbracht werden können
  • die Firma bereits weiß, dass sie zahlungsunfähig ist
  • bewusst noch Aufträge angenommen werden

Dann kann schnell der Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) im Raum stehen.

6. Praxisbeispiel

Ein Bauunternehmen stellt Insolvenzantrag.

  • Das Gericht bestellt einen vorläufigen Verwalter.
  • Der Betrieb läuft weiter.
  • Neue Bauleistungen werden erbracht.
  • Rechnungen werden gestellt.

Diese Rechnungen sind rechtlich zulässig und oft sogar wirtschaftlich sinnvoll.

  • Ja, eine insolvente Firma kann weiterhin Rechnungen stellen.
  • Entscheidend ist der Verfahrensstand.
  • Nach Eröffnung entscheidet der Insolvenzverwalter.
  • Strafbar wird es nur bei Pflichtverletzungen oder Täuschung.

Wenn Sie Unternehmer sind und unsicher sind, ob Sie noch Rechnungen stellen dürfen oder bereits Insolvenzreife vorliegt, sollten Sie dringend eine rechtliche Einschätzung einholen.

Eine falsche Entscheidung kann zur persönlichen Haftung führen.

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